Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

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wf
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#76 Beitrag von wf »

In Ergänzung:
Die DVD ist ca. 20 Minuten lang.
Sie ist nicht sehr detailliert.
Das Wesentliche wird m.E. vermittelt.

Die Länge und der Inhalt haben pro und con:

pro:
- nicht zu lang
- nicht zu detailliert
- die Hürde, sie wirklich anzuschauen, ist bei 20 Min. nicht groß
- keiner schläft ein :wink:

con:
- Info ein bisserl knapp
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Professor_Slot
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#77 Beitrag von Professor_Slot »

Thomas_Ziegler hat geschrieben:Und was wenn der Wiederbelebte dich dann wegen seiner zwei gebrochenen Rippen wegen Körperverletzung anzeigt :( .
Wie schon gesagt: das hätte juristisch auch nicht den Hauch einer Chance. Dieses Gerücht wurde m.E. nur von Leuten in die Welt gesetzt, die in solchen Situationen sich feige verkrochen/nicht angehalten oder nur gegafft haben.
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Tramper
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#78 Beitrag von Tramper »

Thomas_Ziegler hat geschrieben:Und was wenn der Wiederbelebte dich dann wegen seiner zwei gebrochenen Rippen wegen Körperverletzung anzeigt :( .
Professor_Slot hat geschrieben: Wie schon gesagt: das hätte juristisch auch nicht den Hauch einer Chance. Dieses Gerücht wurde m.E. nur von Leuten in die Welt gesetzt, die in solchen Situationen sich feige verkrochen/nicht angehalten oder nur gegafft haben.
Ich wurde schon sieben mal wegen Körperverletzung nach der medizinischen Erstversorgung durch den Patienten angezeigt. Solange die Massnahme adequat zur Erhaltung seines Lebens oder seiner Gesundheit diente und den allgemein gelehrten Algorhythmen entsprach, wurden die Verfahren jedesmal durch die Staatsanwaltschaft nach der Befragung eingestellt.

Wird aber bei den Wiederbelebungsmassnahmen mit einem Brotmesser der Bauch aufgeschlitzt oder mit einem Vorschlaghammer der Unterschenkelknochen zertrümmert, dann ist die Anzeige wegen Körperverletzung gerechtfertigt.

Grüessli Tramper
wf
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#79 Beitrag von wf »

Tramper hat geschrieben:Ich wurde schon sieben mal wegen Körperverletzung nach der medizinischen Erstversorgung durch den Patienten angezeigt.
... ist das so üblich in eurem Job? So was gibt es?
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Thomas
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#80 Beitrag von Thomas »

Ich wurde schon sieben mal wegen Körperverletzung nach der medizinischen Erstversorgung durch den Patienten angezeigt.
Undank ist der Welten Lohn.
Dürfen eigentlich Schlachter zu Sanitätern ungeschult werden?
Wenn ja, dürfen sie auch außerhalb von Pflegeheimen eingesetzt werden?
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Jörg54
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#81 Beitrag von Jörg54 »

Warum soll es in der Branche nicht auch Sadisten geben? Hat doch irgendwie eine besondere Nähe zu Gewalt.

Jörg
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Handi (inaktiv)
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#82 Beitrag von Handi (inaktiv) »

Leute, es geht hier um Erste Hilfe. Abweichende Diskussionen können gerne ich anderen Threads geführt werden!
Manfred
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Josch
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#83 Beitrag von Josch »

Hier aktuell bei uns in der Zeitung, ist schon eine Sauerei was in manchen A-löchern vorgeht. Interessant ist jedenfalls das jemand für den Schaden aufkommt.


Ersthelferin beklaut: Hilfe in Sicht


Nach diesem Unfall nahe Zöllnitz auf der Landstraße zwischen Jena und Stadtroda hatte die 19-Jährige den beiden Schwerverletzten geholfen: Ein Dieb nutzte die Gelegenheit, ihr das Portemonnaie zu entwenden.
Diese Kaltblütigkeit regt die Thüringer auf: Eine junge Frau hatte einer Schwerverletzten Erste Hilfe geleistet. Währenddessen klaute ihr ein Dieb das Portemonnaie. Bleibt sie auf dem Schaden sitzen?

Jena. Die Landstraße zwischen Jena und Stadtroda ist viel befahren. So auch an jenem Freitagmittag, als eine 73 Jahre alte Frau mit ihrem Ford Escort auf die Gegenfahrbahn gerät. Dort prallt sie mit einem Seat zusammen. Beide Fahrerinnen verletzten sich schwer.
Eine 19-Jährige steigt aus ihrem weißen VW Polo und rennt zur Unfallstelle, um Erste Hilfe zu leisten. Währenddessen klaut ihr ein Unbekannter oder eine Unbekannte das Portemonnaie samt EC-Karte, das sie in ihrem unverschlossenen Fahrzeug zurückgelassen hatte.
Die Volksseele kocht: Sie will den Dieb am liebsten öffentlich vorführen lassen. Doch noch tappt die Polizei im Dunkeln. Nach Auskunft der Polizei­inspektion Saale-Holzland ist bislang kein Täter ermittelt.
Unfallkasse als erster Ansprechpartner
Doch bekommt die Frau ihren Schaden ersetzt? "Sie hat zumindest gute Chancen, wenn sie einen Antrag stellt", sagt Lars Eggert, stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Thüringen. Der gesetzliche Unfallversicherungsträger erbringt bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten Leistungen für die Betroffen, gleicht aber auch Schäden aus, die im Rahmen der Ersten Hilfe entstanden sind.
Trägt ein Ersthelfer Verletzungen davon, besteht der Anspruch auf eine kostenlose Heilbehandlung, Verletztengeld, Berufshilfe oder gar eine Verletztenrente. Sollte der Ersthelfer in einem schwerwiegenden Unglücksfall zu Tode kommen, haben Hinterbliebenen Anspruch auf Rente und Sterbegeld.
Daneben sind auch Sachschäden versichert, erläutert Eggert. Etwa, wenn dem Ersthelfer bei der Rettung die Brille abstürzt oder das Handy runterfällt. Einen entsprechenden Schaden sollten Betroffene formlos geltend machen. Fristen müssen sie nicht beachten. Die Unfallkasse prüft dann den Vorfall.
Die Regelungen gelten nicht nur bei Ersthelfern in Unglücksfällen, sondern laut Eggert auch, wenn Personen von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden. Das gilt auch für Personen in Unternehmen, die bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich helfen, oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Firmen teilnehmen. Auch Personen, die sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist, oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen einsetzen, werden laut Unfallkasse bei dabei aufgetretenen Schäden entschädigt.
Eggert empfiehlt der 19-jährigen Ersthelferin von Zöllnitz, ihren Schaden bei der Unfall­kasse in Gotha zu melden - die Chancen stehen gut, dass sie ihn ersetzt bekommt. Im Zweifel holt sich der Versicherer das Geld vom Dieb zurück, falls dieser gefasst wird. Kommentar
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sheriff
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#84 Beitrag von sheriff »

Ich gebe dir bedingt recht (habe letztens den Eh Ausbilderlehrgang abschlossen) es ist wirklich so das die HLW 30 zu 2 ist.
Ausnahme bei Wasserunfällen (Ertrinkungsfälle) dort wird mit 2 Beatmungen angefangen wird erst nach denen kommen die 30 zu 2.
Allerdings folgender verlauf 1. Person sehen versuchen anzusprechen (kein Schmerzreiz durch den Leihen auch absolut keine der Bekannten Ohrfeigen als Schmerzreiz) leicht an den Schultern fassen leicht schütteln und Kopf bzw. Ohr Richtung Mund Augen auf Buskorb und die Hände auf Brust / Bauch (hören Sehen und Fühlen vom Atem) wenn Atmung vorhanden stabile Seitenlage wenn keine Atmung zuerst mal in den Rechenraum schauen ob Fremdkörper vorhanden sind wen nein HLW wenn mehrere Helfer anwesend kann einer das Kommando geben den Frühdefi vorzubereiten während die HLW gemacht wird und ganz Wichtig den Notruf nicht vergessen Außer ihr habt Lust das ganze mehrere Stunden zu machen. Und zum Thema Druckpunkt da hast du recht Handi, Mitte von der Brust ist der Druckpunkt. Aber es schadet nicht wenn alle in regelmäßigen abständen ein EH Kurs besucht wird um alles mal wieder zu wiederholen gerade auch was das Thema Helm Abnahme angeht.
yadappes
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#85 Beitrag von yadappes »

Du bist ein richtig guter Wiederbeleber. Hast grade einen 2 1/2 Jahre alten Thread wiederbelebt. :lol:
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ChristianS
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#86 Beitrag von ChristianS »

yadappes hat geschrieben: 22. November 2017, 19:42Du bist ein richtig guter Wiederbeleber.
Obacht. Nicht vorschnell zuviel des Lobes!
Mich gruselts gegelmäßig wenn halbherzig ausgebildete, übermotivierte Ersthelfer nur halbe Sachen machen und vorschnell "Defibrillator!" rufen. Vermutlich ist das das einzige, wo sie im Unterricht aufgepasst haben. Ein vernünftiger Wiederbeleber prüft neben der Atmung beispielsweise noch den Puls, dessen Fehlens überhaupt erst Voraussetzung für eine HLW ist!
Dieses kleine aber feine Detail vermisse ich gänzlich in den Ausführungen vom Sheriff. Hoffentlich kommt es wenigstens zur Sprache, wenn er seine Ersthelfer ausbildet.

Merke: HLW bei Asystolie, Defibrillation bei Kammerflimmern!

Eine fehlende Atmung allein ist kein Grund für eine Wiederbelebung!!
Christian grüßt den Rest der Welt
Larsi
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#87 Beitrag von Larsi »

Wenn ich es recht erinnere, ist der Puls aus der Kette der zu prüfenden Dinge für den Laien raus.

http://www.herzstiftung.de/pdf/HLW-Flyer.pdf
emca

Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#88 Beitrag von emca »

Larsi hat geschrieben: 23. November 2017, 10:04 http://www.herzstiftung.de/pdf/HLW-Flyer.pdf
Danke für den Hinweis, schaut euch das an, egal ob blutiger Laie oder Semi- bzw. Profi, dann seid ihr gut dabei.

■ prüfen der Bewusstlosigkeit ■ 112 alarmieren ■ Herzdruckmassage durchführen

Eine Bitte, hört mit dieser Diskutiererei auf, ob nun 30 oder 20 mal, alles egal, einfach machen, wenn es nötig ist.

Und keine Angst, man kann nichts falsch machen (s.o.), außer dumm rumstehen oder blöd herumdiskutieren.
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CDDIETER
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#89 Beitrag von CDDIETER »

.. und das habe ich in der Herzsport Gruppe als "Takt Vorgabe" gelernt. Mache jedes Jahr einen EH Kurs!
https://www.youtube.com/watch?v=oQwNN-0AgWc
Gruß aus den "Holländischen Bergen"

CdDieter
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ChristianS
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#90 Beitrag von ChristianS »

Larsi hat geschrieben: 23. November 2017, 10:04Wenn ich es recht erinnere, ist der Puls aus der Kette der zu prüfenden Dinge für den Laien raus.
Das stimmt natürlich. Allerdings kann bei einem ausgebildeten Ersthelfer, der auch noch Ersthelfer ausbilden darf, keine Rede mehr von einem Laien sein.

Jeder Bürger, der zuerst an einer Notsituation eintrifft, muss entsprechend seinen Fähigkeiten/Kenntnissen/ggf Ausbildung helfen.
Im Falle eines Laien würde es rechtlich sogar genügen, wenn er einen Notruf (Telefonnummer 112) absetzt.

---
CDDIETER hat geschrieben: 23. November 2017, 12:09 .. und das habe ich in der Herzsport Gruppe als "Takt Vorgabe" gelernt. Mache jedes Jahr einen EH Kurs!
https://www.youtube.com/watch?v=oQwNN-0AgWc
Vollkommen richtig, Dieter. Das wird so gut wie überall so gelehrt.

Aber bitte nicht bei Kindern, Kleinkindern, oder gar Babys. Für die ist es zu langsam.
Christian grüßt den Rest der Welt
Gollum

Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#91 Beitrag von Gollum »

Immer wieder diese sinnlosen Diskussionen über Erste Hilfe Maßnahmen und
Wiederbelebung, und einer weiß es mal wieder besser als der andere.
Wer gar nichts tut ist der dümmste Mensch und gehört mindestens
6 Monate wegen unterlassener Hilfeleistung ohne Bewährung in den Knast!

Und einen Puls richtig fühlen kann auch ein Laie wenn es ihm richtig gezeigt
und auch richtig geübt wurde, und ich rede hier nicht vom Puls am Handgelenk,
sondern an der Halsschlagader, wo ich nicht nur als Ersthelfer sondern als
EX-Sani beis Militär die besten Erfolge hatte. :wink:
sheriff
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#92 Beitrag von sheriff »

yadappes hat geschrieben: 22. November 2017, 19:42 Du bist ein richtig guter Wiederbeleber. Hast grade einen 2 1/2 Jahre alten Thread wiederbelebt. :lol:
Gut bei mir war der Thread an oberer Stelle aber anderseits EH sollte man ständig wiederholen und sich damit ständig wieder beschäftigen jeder ist doch froh wenn man in einer Notlage ist und einen Ersthelfer braucht und ein Ersthelfer kann leben retten. :-)

:D :lol:
emca

Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#93 Beitrag von emca »

Wenn man zu diesem Thema etwas schreibt, dann sollte man zumindest die elementarsten Dinge gelesen haben, zB. die im gezeigten Faltblatt:

■ Verschwenden Sie keine Zeit damit, nach dem Puls zu suchen!

Es geht hier ausschließlich um Ersthelfer!
Gollum

Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#94 Beitrag von Gollum »

emca hat geschrieben: 23. November 2017, 14:56 Wenn man zu diesem Thema etwas schreibt, dann sollte man zumindest die elementarsten Dinge gelesen haben, zB. die im gezeigten Faltblatt:

■ Verschwenden Sie keine Zeit damit, nach dem Puls zu suchen!

Es geht hier ausschließlich um Ersthelfer!
In was für einem Faltblatt steht das??? :shock:
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Alpenbummler
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#95 Beitrag von Alpenbummler »

In dem hier:
Larsi hat geschrieben: 23. November 2017, 10:04Wenn ich es recht erinnere, ist der Puls aus der Kette der zu prüfenden Dinge für den Laien raus.
http://www.herzstiftung.de/pdf/HLW-Flyer.pdf
sheriff
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#96 Beitrag von sheriff »

Lange rede Kurzer Sinn
Fakt ist: Im Leitfaden für Erste Hilfe ist das Fühlen des Pulses nicht mehr drin wird nicht mehr gelehrt (ich als Sani fühle auf alle fälle an beiden Halsschlagadern Carotis den Puls und warum an beiden Seiten sollte der Patient bei einer Seite eine Verstopfung in einer Ader haben kann man an dieser Seite keinen Puls fühlen deshalb die Gegenkontrolle beider Seiten).
nach neuem Leitfaden ist die HLW 30 zu 2 (30 mal Drücken 2 mal Beatmen) Ausnahme bei Menschen die man aus dem Wasser gezogen hat da wird zuerst 2 mal beatmet kommt dadurch keine eigene Atmung wird 30 zu 2 weitergemacht ALD (Frühdefi) wird nach Möglichkeit parallel vorbereitet der ALD wird nicht eingesetzt auf Nassem Untergrund oder auf Metallboden (z.bsp. auf Boten die aus Metall gebaut sind wie es diese z. bsp. bei der Wasserrettung gibt).
Das steht so im Aktuellen Leitfaden und wird so gelehrt und der Leitfaden wird von einem Komitee vorgegeben der aus Ärzten besteht.
Diskussionen ob es jetzt Sinn macht den Puls zu fühlen oder nicht bringen hier nichts wer es kann soll es machen schaden tut es definitiv nichts. Aber wie heißt es so schön im Kreislauf Ohne Atmung keinen Puls ohne Puls keine Atmung versagt das eine wird das andere auch aufhören. :?
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ChristianS
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#97 Beitrag von ChristianS »

emca hat geschrieben: 23. November 2017, 14:56Es geht hier ausschließlich um Ersthelfer!
Verwechsel mal nicht "Ersthelfer" mit "allererster Helfer am Ort des Geschehens".
"Ersthelfer" ist ein Lehrgang mit Prüfung, also eine Qualifikation. :wink:

Aber genug des sinnlosen Palaverns.
Wichtig ist, es wird geholfen.

Amen.
Christian grüßt den Rest der Welt
Gollum

Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#98 Beitrag von Gollum »

Meinen beiden Vorschreibern kann ich nur zustimmen! :wink:
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Woelleffm
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#99 Beitrag von Woelleffm »

Hallo,

bei den HEK-Auffrischungen wird teileweise nur gesagt / gelehrt, dass man nur noch drücken braucht, damit das Blut zykuliert.
Viele Grüße
Uwe
F 800 GS Adventure
emca

Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#100 Beitrag von emca »

Woelleffm hat geschrieben: 24. November 2017, 10:24 Hallo,

bei den HEK-Auffrischungen wird teileweise nur gesagt / gelehrt, dass man nur noch drücken braucht, damit das Blut zykuliert.
und genau das reicht, jetzt muss man nur noch wissen wo und wie fest, das kann man sehr schön an einer Übungspuppe machen, kann ich wärmstens empfehlen. Das ganze andere Gerede ist kontraproduktiv, weil es Ängste und Zaudern hervorruft. Selbst ein schlagendes Herz kannst du mit der Druckmassage nicht schädigen. Bei alten Menschen brechen auch mal hör- und deutlich merkbar die Rippen, alles kein Problem. Außer nichts machen, kann man nichts falsch machen.

Und wenn hier von Kindern und Säuglingen gesprochen wird, die Wahrscheinlichkeit sie wiederbeleben zu müssen geht gegen Null, es ist viel wahrscheinlicher, dass man es im öffentlichen Raum mit einem älteren Menschen zu tun bekommt, dann einfach machen und nicht zum Bedenkenträger werden. Und ihr glaubt gar nicht, wie schnell jemand dazukommt, der es gelernt hat und unser Rettungsdienst ist heute auch sehr schnell, wenn es nicht gerade in der Walachei ist, aber dafür sind wir als die beherzten Ersthelfer da.
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