ich bin beim Stöbern hier über was gestolpert und mich würde interessieren, wie das denn so ist, mit der Mobilitätsgarantie von BMW.
Sorry, sie ist meine erste BMW und ich habe noch keinen Händler den ich damit "löchern" könnte, ich habe meine gebraucht bei einem Händler anderer Marken gekauft.
In diesem Thread habe ich folgendes gelesen:
(TOMHEM, Themenstarter) Der herbeigerufene BMW-Monteur konnte mir nicht weiterhelfen und so musste ich das Krad in die nächste Stadt mit einem Pannendienst-Abschleppwagen transportieren lassen, wo ich es vorerst abstellte. Die Mobilitätsgarantie von BMW greift in diesem Fall nicht, da ich nicht der Erstbesitzer bin. Ich hatte das Krad aus erster Hand mit 2.600 KM im Mai 2009 gekauft.
(DARKMAN, 1. Antwort) das die BMW mobilitätsgarantie nicht greift ist fast schon klar aus versicherungstechnischen hinsicht gibt es dafür ja einen sogenannten schutzbrief für 6 euro im jahr!
- Bedeutet das im Klartext, dass die Mobilitätsgarantie nur beim Erstbesitzer greift und beim Verkauf der Maschine erlischt?
- Man dann einen seperaten Schutzbrief abschließen kann?
- Hat man mit diesem Schutzbrief irgendwelche Vorteile gegenüber dem ADAC (z.B. eher eine Reparatur vor Ort möglich da geschult auf BMW-Motorräder)?
LG - Christine