Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

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falko67
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Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#1 Beitrag von falko67 »

hallo Gemeinde! leider sind die weißen Blinkergläser die es zu kaufen gibt ohne tüv oder ce Zeichen.
hat den jemand die blinkergläser schon mal eintragen lassen, oder ein gutachten für die teile? Gruß Falko
Manfred Reuter
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#2 Beitrag von Manfred Reuter »

Bevor es wieder Prügel von allen Seiten gibt und endlose Diskussinonen losgetreten werden möchte ich Dir sagen das dies die Aussage von meinem TÜV - Mann ist.

Ich habe beim Vorführen meines Oldtimers gesagt das mein Motorrad bald auch wieder dran ist und ich !!!! die Blinkergläser noch zurück bauen muss von weiß auf gelb. Er sagte das brauchen sie nicht. Wenn die eingesetzten Leuchtmittel gelb blinken ist das in Ordnung, das gilt auch für Chrombirnchen die gelb leuchten.

Da wird auch nichts eingetragen.

Manfred
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falko67
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#3 Beitrag von falko67 »

hallo Manfred!
wegen den tüv mach ich mir keine sorgen, ich mach mir nur gedanken das ja wenn man die dinger anbaut die betriebserlaubnis
erlischt. und genau genommen somit auch der versicherungs schmutz. deswegen hätte ich die blinker gern legal. gruß falko
Manfred Reuter
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#4 Beitrag von Manfred Reuter »

Denke ich nicht sonst würde der TÜV nicht diese Aussage machen.

Manfred
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Andreas.M
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#5 Beitrag von Andreas.M »

Servus zusammen,

das ist eine gute Frage ob die Betriebserlaubnis erlischt, das würde mich ja auch brennend interessieren ob man dann noch einen Versicherungsschutz hat,
da ich auch seit einem Jahr die Weißen Blinker mit den Orangen Birnchen drin habe.
pfüad Gott
Andreas

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Katreiber
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#6 Beitrag von Katreiber »

guckst Du:

viewtopic.php?f=125&t=24185&hilit=weiss ... l%C3%A4ser

Ich denke, dass die Aussage von Kai-Uwe wohl dem Problem am nächsten kommt.

Gruß

Stefan
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#7 Beitrag von Andreas.M »

Katreiber hat geschrieben:guckst Du:

viewtopic.php?f=125&t=24185&hilit=weiss ... l%C3%A4ser

Ich denke, dass die Aussage von Kai-Uwe wohl dem Problem am nächsten kommt.

Gruß

Stefan


Servus Stefan,

erst mal Danke für die Info von Dir, jaja werde sucht der findet, aber schauen wir mal habe ja im April TÜV.
pfüad Gott
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#8 Beitrag von Tramper »

Da bei Motorrädern in den Zulassungsvorschriften keine Richtungsänderungsanzeiger vorgeschrieben sind kann die Betriebserlaubnis nicht erlöschen, wenn nicht homologierte Blinkergläser oder Blinkerleuchtmittel angebaut wurden.

Sollte im Rahmen einer Kontrolle (TüV, Polizei) die Blinker bemängelt werden, ist das lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

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Pirmin
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#9 Beitrag von Pirmin »

Andreas.M hat geschrieben: .....die Betriebserlaubnis erlischt,..... noch einen Versicherungsschutz hat
Bei der Betriebserlaubnis sehe ich es eher wie Tramper,
Beim Versicherungsschutz kommt es im Streitfall darauf an wie gut der Anwalt der Gegenpartei ist.
" Hätten Sie die geprüften Blinker eingesetzt, oder die Hand rausgehalten, hätte man Sie besser gesehen und die Kollision wäre vermutlich nicht geschehen obwohl Sie grundsätzlich im Recht waren"...... od. so ähnlich. Folglich wird die Versicherung nur Teilleistung erbringen. Und das kann schmerzhafter sein als der Unfall selber. Ob die Leuchtleistung evtl. sogar besser mit den nicht geprüften ist,ist nicht relevant.
Zudem wirst Du dann noch die obligate Busse entrichten für " anwenden nicht zugelassener Leuchtmittel ".

Ein erlebter Fall aus der Schweiz:
Auf einer schmalen Nebenstrasse wollen ein LKW und ein PKW in der Nacht kreuzen. Der LKW bleibt stehen weil die Strasse zu wenig breit ist. Der PKW ist da anderer Ansicht, fährt zu und es kommt zur Kollision. Wer ist jetzt schuld ? Richtig, der LKW wei die Markierungsleuchten zu weit innen montiert waren und deshalb der PKW fahrer nicht erkennen konnte das es zu eng wird. Wohlgemerkt bei Schrittgeschwindigkeit. Resultat: Busse für den Fahrer wegen nicht richtiger Ausrüstung des FZ, und Schadensbegleichung des PKW. Und das alles nur weil Der LKW Fahrer die Polizei wollte, weil es ein gemietetes FZ war.

Aber die weissen Blinker würden trotzdem besser an einer LT aussehen.

Gruess Pirmin
Gruss Pirmin

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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#10 Beitrag von Manfred Reuter »

Es wird immer wieder Negativbeispiele geben die vorgezeigt werden können. Fakt ist es jedoch das der TÜV weiße Blinkergläser mit gelben Leuchtmitteln nicht beanstandet. Und wenn der TÜV nicht einschränkt kann auch keine Betriebserlaubnis erlöschen. Denn die TÜV-Leute würden sich mitverantwortlich machen wenn es zu einem Unfall kommt.
Da ist man dort doch etwas weitsichtiger und auch vorsichtiger.

Manfred
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Pirmin
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#11 Beitrag von Pirmin »

Bin beim rumsurfen auf diese Seiten gestossen. http://www.fahrtipps.de/index.php
Finde diese übrigens sehr interesannt auch in anderen Bereichen. Man kann auch mal nachsehen was vergessen gegangen ist seit der Fahrprüfung.
Zum Thema: hier muss ich mich selber korrigieren. Ihr könnt mal selber die immerhin Amtliche Prüffrage lösen.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/ ... echnik.php
Gruess Pirmin
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#12 Beitrag von Tramper »

Manfred Reuter hat geschrieben:Und wenn der TÜV nicht einschränkt kann auch keine Betriebserlaubnis erlöschen. Denn die TÜV-Leute würden sich mitverantwortlich machen wenn es zu einem Unfall kommt. Da ist man dort doch etwas weitsichtiger und auch vorsichtiger.
Der TÜV wie auch die allgemeine Betriebserlaubnis dokomentieren einen vor definierten Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ob dies auch 2 Stunden später noch so ist, kann weder der TÜV noch die zuständigen Amtsstellen sicher stellen.

Zwischen zwei TÜV Terminen oder der Lebenszeit eines Motorrades werden die Moto's sehr oft widerrechtlich verändert und ohne gültigen TÜV oder allgemeiner Betriebserlaubnis gefahren. Und ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem ein Experte zur Rechenschaft gezogen wurde, wenn das Motorrad abgeändert wurde.

Andreas.M hat geschrieben:das würde mich ja auch brennend interessieren ob man dann noch einen Versicherungsschutz hat
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung), welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.

Es ist also blanke Unsinn zu behaupten, die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung habe die Möglichkeit bei einen rechtlich annerkannten Schaden den gesetzlichen Versicherungschutz einzuschränken.


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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#13 Beitrag von FRS 3263 »

Tramper hat geschrieben:Es ist also blanke Unsinn zu behaupten, die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung habe die Möglichkeit bei einen rechtlich annerkannten Schaden den gesetzlichen Versicherungschutz einzuschränken.
Theoretisch können sich dich aber hernach in Regreß nehmen. Oder deine Kasko kann die Begleichung deines Schadens verweigern.
Ich denke so war das gemeint.
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#14 Beitrag von Tramper »

FRS 3263 hat geschrieben:Theoretisch können sich dich aber hernach in Regreß nehmen. Oder deine Kasko kann die Begleichung deines Schadens verweigern. Ich denke so war das gemeint.
Nicht theoretisch sondern praktisch!

Da aber weisse Blinkergläser keine anderen Schäden anrichten können als die orginal gelborangen Blinkergläser wird es auch zu keinem Regress seiten der Versicherung kommen.

Ein Versicherer kann nur Regress auf den Versicherungsnehmer nehmen, wenn dieser grobfahrlässig im Verkehr handelt.

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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#15 Beitrag von Dieter Siever »

Tramper hat geschrieben:Ein Versicherer kann nur Regress auf den Versicherungsnehmer nehmen, wenn dieser grobfahrlässig im Verkehr handelt.
Das würde ich vorsichtige Formulieren. Wenn das drei Gerichte entscheiden müssten würden voraussichtlich mindestens zwei unterschiedliche Urteile raus kommen. :twisted:

Der Umbau mit nicht zugelassenen Teilen kann durchaus fahrlässig sein.

Dieter
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#16 Beitrag von Tramper »

dietersiever hat geschrieben:Das würde ich vorsichtige Formulieren.
Das nicht betätigen des Blinkers ist laut dem Gesetzt eine Ordnungswidrigkeit und gilt darum nicht als fahrlässig oder grobfahrlässig. Denn bei Fahrlässigkeit gibt es Punkte und bei Grobfahrlässigkeit Führerschein Entzug.

Darum kann ich mir nicht vorstellen dass die Farbe oder Beschaffenheit des Blinkerglases von Gerichten schwerwiegender eingestuft wird als es das Gesetz tut.

Ich stimme zu, dass Blinkergläser ohne E-Homologation nicht gesetzeskonform sind und als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.

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Andreas.M
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#17 Beitrag von Andreas.M »

Servus Dieter,

du hast aber auch keine Originale Blinkergläser dran, oder sehe ich das falsch wenn ich mir so dein Avatarbild ansehe??
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#18 Beitrag von Dieter Siever »

Andreas.M hat geschrieben:Servus Dieter,

du hast aber auch keine Originale Blinkergläser dran, oder sehe ich das falsch wenn ich mir so dein Avatarbild ansehe??
Ich gebe es zu, meine LT ist auch nicht vollsträndig Verordnungskonform. :roll: :roll: :roll:

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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#19 Beitrag von Tramper »

Die Ordnungswidrigkeiten werden doch aus der Portokasse bezahlt und belasten das Haushalt Budget nicht :wink:

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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#20 Beitrag von jarah »

Andreas.M hat geschrieben:Servus Dieter,

du hast aber auch keine Originale Blinkergläser dran, oder sehe ich das falsch wenn ich mir so dein Avatarbild ansehe??


Ne, Dieter hat die Rauchglas drauf.
Ich übrigens auch, mit verspiegeltem, gelben Leuchtmitteln.
Auch unser TÜV-Prüfer hatte daran nichts auszusetzen.
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#21 Beitrag von Dieter Siever »

Ihr seht die Welt zu einfach.

Wenn sich drei Gerichte damit beschäftigen würden gäbe es mindestens zwei unterschiedliche Urteile.

Stellt euch mal einen Unfall vor wo ein Gutachter die Aussage des Gegners „Habe den Blinker nicht gesehen“ beurteilen soll.

Da könnte im Gutachten richtigerweise stehen:

„Der Fahrtrichtungsanzeiger war nicht das original vom Hersteller eingebaute Teil. Der verwendete Fahrtrichtungsanzeiger war keine bauartgenehmigte lichttechnische Einrichtung im Sinne der ECE48, eine E-Kennzeichnung die eine Konformität bescheinigt war nicht aufgebracht.

Es geht ja nicht um das verschmerzbare Bußgeld sondern um Versicherungsdinge. Die Versicherung kann die entstandenen Kosten fordern. Wer seine lichttechnischen Einrichtungen gegen unzulässige Bauteile austauscht macht das doch vorsätzlich, oder?

Dieter
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#22 Beitrag von Tramper »

dietersiever hat geschrieben:Stellt euch mal einen Unfall vor wo ein Gutachter die Aussage des Gegners „Habe den Blinker nicht gesehen“ beurteilen soll.
Der Richter müsste dann auch in Erwägung ziehen, dass der Bliker gar nicht betätigt wurde oder ein Defekt des Blinkers den Unfall verursachte.

Da die deutsche Polizei relativ lasch mit der fehlenden Zeichengebung beim Richtungswechsel umgehen und die fehlende oder schlecht erkennbare Zeichengebung nicht als Hauptunfallursache bei den Gerichten gilt, wird es im Urteil bei einer Ordnungsbusse bleiben. Mir ist jedenfalls kein Urteil bekannt wo die Versicherung deshalb Regress nahm und der Versicherungsnehmer auf dem Schaden sitzen blieb.

Selbst in der Schweiz wo die fehlende Zeichengebung mit 80.- Euros :shock: gebüsst wird, bleibt es eine Ordnungswidrigkeit die weder fahrlässig noch grobfahrlässig eingestuft wird. Man bekommt dafür nicht mal eine Busse, sondern eine Mängel Anzeige mit der Aufforderung diesen Mangel innerhalb 10 Tagen zu beheben und auf der nächsten Polizei Wache zu zeigen, dass der Mangel behoben wurde.

Ich bin mir nicht sicher, wenn Blinker keine ABE haben überhaupt ein Bussgeld ausgesprochen wird, oder nur mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung belegt werden, mit der Aufforderung die Sache in einer bestimmten Frist in Ordnung zu bringen.

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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#23 Beitrag von Katreiber »

„Der Fahrtrichtungsanzeiger war nicht das original vom Hersteller eingebaute Teil. Der verwendete Fahrtrichtungsanzeiger war keine bauartgenehmigte lichttechnische Einrichtung im Sinne der ECE48, eine E-Kennzeichnung die eine Konformität bescheinigt war nicht aufgebracht.
dann hast Du immer noch die Möglichkeit, mit einem von Dir in Auftrag gegebenen Gutachten zu belegen, dass aus dem nicht E-konformen Leuchtmittel kein erkennbarar Unterschied zum Original resultiert, bzw. der nicht so gravierend ist, dass es ein Übersehen rechtfertigen würde. Die Kosten des Gutachtens musst Du halt dann in Relation zur möglichen Regreßforderung stellen. Also...

Gruß

Stefan
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#24 Beitrag von Dieter Siever »

Katreiber hat geschrieben:dann hast Du immer noch die Möglichkeit,...................
Ja, ja,

auf hoher See und vorm Gericht ist man in Gottes Hand. Ein Streit von Gericht ist fast immer ergebnisoffen.

Dieter
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Re: Weiße Blinkergläser ohne Tüv!?

#25 Beitrag von Tramper »

dietersiever hat geschrieben: Ein Streit von Gericht ist fast immer ergebnisoffen.
Deren Ausgang man mit einem guten Anwalt bestimmen kann, denn vor Gesetz sind alle gleich, nur manche gleicher :lol:
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