Was passiert, wenn ...
- Dietmar Hencke
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Was passiert, wenn ...
Gestern fuhr vor mir ein Ford Mustang (!), bei dem ich entdeckte, dass das Saison-Kennzeichen 03 - 10 anzeigte, also jetzt im November nicht gültig war.
Bei mir tauchte die Frage auf, was passiert, wenn dieser Typ mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, so dass eigentlich dessen Haftpflicht leistungspflichtig wäre, was diese natürlich ablehnen wird, da momentan nicht versichert.
Hängt dann eine Entschädigung allein von den Vermögensverhältnissen des Unfallverursachers ab oder gibt es evtl. einen übergeordneten Versicherungsfond, der den Schaden zunächst regelt und sich dann das Geld beim Verursacher wieder holt ??
Bei mir tauchte die Frage auf, was passiert, wenn dieser Typ mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, so dass eigentlich dessen Haftpflicht leistungspflichtig wäre, was diese natürlich ablehnen wird, da momentan nicht versichert.
Hängt dann eine Entschädigung allein von den Vermögensverhältnissen des Unfallverursachers ab oder gibt es evtl. einen übergeordneten Versicherungsfond, der den Schaden zunächst regelt und sich dann das Geld beim Verursacher wieder holt ??
Gruß Dietmar
Aktuell: Kawa Z1000SX silber
... und meine Spaßmaschine
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert. (Einstein)
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Re: Was passiert, wenn ...
Der reguliert meineswissens nur die Personenschäden.Dietmar Hencke hat geschrieben:.......oder gibt es evtl. einen übergeordneten Versicherungsfond, der den Schaden zunächst regelt ......
- Jörg54
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Re: Was passiert, wenn ...
Hallo Dietmar,
ist so wie wenn Dein minderjähriger Sohn den unangemeldeten Oldtimer aus der abgeschlossenen Scheune holt und einen Vollschaden verursacht:
Sohn krank, Oldtimer krank, fremder Unfallbeteiligter bekommt seine Kosten auch nicht erstattet, weil keine Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Haben alle nur Pech gehabt. Das nennt man Leben. Und das kann man bekanntlich nicht versichern - auch wenn eine Versicherungsform sich so nennt - in Wirklichkeit ist es eine Todesversicherung.
Gruß Jörg
ist so wie wenn Dein minderjähriger Sohn den unangemeldeten Oldtimer aus der abgeschlossenen Scheune holt und einen Vollschaden verursacht:
Sohn krank, Oldtimer krank, fremder Unfallbeteiligter bekommt seine Kosten auch nicht erstattet, weil keine Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Haben alle nur Pech gehabt. Das nennt man Leben. Und das kann man bekanntlich nicht versichern - auch wenn eine Versicherungsform sich so nennt - in Wirklichkeit ist es eine Todesversicherung.
Gruß Jörg
Wenn Gott gewollt hätte, daß wir laufen
hätte er die Motorräder nicht nachgereicht
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Re: Was passiert, wenn ...
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt vor einer Fahrt außerhalb der „Saison“. Wer sein Fahrzeug früher oder später als auf dem Kennzeichen vermerkt benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen und genießt keinen Versicherungsschutz. Auch das Parken mit abgelaufenen Saisonkennzeichen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist verboten. Bei einem Unfall ersetzt die Versicherung zwar den Schaden anderer Verkehrsteilnehmer, kann aber ihre Aufwendungen in vollem Umfang vom Versicherungsnehmer zurückverlangen. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug gibt es in einem solchen Fall trotz Vollkaskoversicherung keinen Ersatz.
- Michael (GF)
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Re: Was passiert, wenn ...
Richtig Nordmann,
eine KFZ Versicherung ist ja vorhanden, ruht aber wegen dem Saisonkennzeichen. Sie tritt bei einem Schaden in Vorleistung gegenüber dem Geschädigten, der durch das Fehlverhalten des Versicherungsnehmers keine Nachteile haben darf. Die Versicherung holt sich nach der Regulierung die volle Summe vom Versicherungsnehmer wieder und wird vorraussichtlich auch den Vertrag kündigen.
Anders sieht das bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug aus (kein Versicherungsvertrag vorhanden) hier muss der Geschädigte seinenSchaden zivilgerichtlich von dem verursacher einklagen. Mit einem vollstreckbarem Titel hat er 30 Jahre lang was davon.....beim Hartz IVler mit gehobenem Finger nutzt das aber auch nicht viel. Dann entweder eigene VK oder ggf. Verkehrsunfallopferhilfe....die aber wohl nur bei Personenschäden.
eine KFZ Versicherung ist ja vorhanden, ruht aber wegen dem Saisonkennzeichen. Sie tritt bei einem Schaden in Vorleistung gegenüber dem Geschädigten, der durch das Fehlverhalten des Versicherungsnehmers keine Nachteile haben darf. Die Versicherung holt sich nach der Regulierung die volle Summe vom Versicherungsnehmer wieder und wird vorraussichtlich auch den Vertrag kündigen.
Anders sieht das bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug aus (kein Versicherungsvertrag vorhanden) hier muss der Geschädigte seinenSchaden zivilgerichtlich von dem verursacher einklagen. Mit einem vollstreckbarem Titel hat er 30 Jahre lang was davon.....beim Hartz IVler mit gehobenem Finger nutzt das aber auch nicht viel. Dann entweder eigene VK oder ggf. Verkehrsunfallopferhilfe....die aber wohl nur bei Personenschäden.
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?
Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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- smithy
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Re: Was passiert, wenn ...
Personenschäden werden über den Verein Verkehrsopferhilfe reguliert.
(Der Verein wurde von den Kfz-Versicherern in Deutschland gegründet. Sitz Hamburg.)
In besonderen Ausnahmefällen werden auch Sachschäden bezahlt.
Die Forderung des Geschädigten geht (wenn durch Verein bezahlt) auf den Verein über, der dann einen direkten Anspruch an den Verursacher hat.
Das war die zivilrechtliche Seite. (Schadensersatz)
Die strafrechtliche Seite( Staatsanwalt, im Namen des Volkes,)
kommt über Polizei (Staatsanwalt) automatisch.
(Der Verein wurde von den Kfz-Versicherern in Deutschland gegründet. Sitz Hamburg.)
In besonderen Ausnahmefällen werden auch Sachschäden bezahlt.
Die Forderung des Geschädigten geht (wenn durch Verein bezahlt) auf den Verein über, der dann einen direkten Anspruch an den Verursacher hat.
Das war die zivilrechtliche Seite. (Schadensersatz)
Die strafrechtliche Seite( Staatsanwalt, im Namen des Volkes,)
kommt über Polizei (Staatsanwalt) automatisch.
Gruß, smithy
- Dietmar Hencke
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Re: Was passiert, wenn ...
Danke, das wollte ich eigentlich wissen.Nordmann hat geschrieben:Bei einem Unfall ersetzt die Versicherung zwar den Schaden anderer Verkehrsteilnehmer
Gruß Dietmar
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Re: Was passiert, wenn ...
Nur nicht falsch interpretieren Dietmar.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind zwar die Personenschäden abgedeckt, aber die Sachschäden am gegnerischen Fahrzeug nicht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind zwar die Personenschäden abgedeckt, aber die Sachschäden am gegnerischen Fahrzeug nicht.
die linke Hand zum Gruß
Matthias DU
K 1200 LT / EZ 2007 - sturmgrau
Baehr-Anlage, Funk, BT und noch ein wenig Schnickschnack
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Re: Was passiert, wenn ...
Er liest es richtig.Matthias DU hat geschrieben:Nur nicht falsch interpretieren Dietmar.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind zwar die Personenschäden abgedeckt, aber die Sachschäden am gegnerischen Fahrzeug nicht.
Es gibt einen gültigen Versicherungsvertrag, deshalb sind auch außerhalb der Saison alle Schäden im Sinne und Umfang der Haftpflicht abgedeckt. Natürlich wird die Versicherung hernach das Geld vom Versicherungsnehmer zurück fordern. Zur Begleichung der Haftplichtschäden sind sie aber verpflichtet. Kann jeder in seinen Versicherungsbedingungen nachlesen, findet sich in der Rubrik Saisonkennzeichen, Umfang der Ruheversicherung.