Bar End Mirrors: Zulassung und Erfahrungen.

modellunabhängig technische Fragen
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RSimon
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Bar End Mirrors: Zulassung und Erfahrungen.

#1 Beitrag von RSimon »

Hallo zusammen,

hat jemand bereits Erfahrungen mit Bar End Mirrors (Rückspiegeln am Lenker-Ende) und deren Zulassung?

Ich interessiere mich für ein Modell der Fa. Kiwav, die lt. Abmessungen auf der Website alle ECE-Anforderungen erfüllen: https://kiwavmotors.com/en/parts/contro ... bmw-detail

Allerdings ist auf den Spiegeln die eMark Le91034 abgebildet, wobei e9 ja die Spezifikation für Spanien beschreibt (e1 wäre Deutschland).

Frage: : Ist eine Zulassung mit eMARK e9 beim deutschen TÜV möglich?

P.S.: Ich fahre eine R1150 R (2005), falls jemand so eine mit Bar End Mirrors hat würde ich mich auch über Erfahrungen und Bilder freuen :-)

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Simon
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RE7
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Re: Bar End Mirrors: Zulassung und Erfahrungen.

#2 Beitrag von RE7 »

Wenn sie eine europäische Prüfnummer haben, dann ist keine extra Zulassung notwendig. Dabei ist egal, in welchem Land sie geprüft wurden.
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joerg58kr
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Re: Bar End Mirrors: Zulassung und Erfahrungen.

#3 Beitrag von joerg58kr »

Wenn ein Kfz-Zubehörteil eine Eurozulassung hat, ist vollkommen egal wo diese erfolgt. Die e-(Nr.9) gibt lediglich an in welchem Land diese Zulassung erteilt wurde. In wieweit die eigentliche Zulassung (1034?) dann auch dein Fahrzeug abdeckt steht auf einem ganz anderen Blatt.
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2highlander
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Re: Bar End Mirrors: Zulassung und Erfahrungen.

#4 Beitrag von 2highlander »

Solange der Spiegel eine e-Nr. hat und die Spiegelfläche 10 cm2 nicht unterschreitet kannst Dir rantackern was Du willst
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Manche Zeitgenossen haben einen Horizont entsprechend dem Radius 0. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Taurus1
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Re: Bar End Mirrors: Zulassung und Erfahrungen.

#5 Beitrag von Taurus1 »

Ich habe die hier von Louis:
https://www.louis.de/artikel/highsider- ... r=10029454

Hatten damals aber irgendwas unter 40 Euro\Stck gekostet, als ich sie gekauft habe. Fuer diese braucht man aber auch noch andere Lenkergewichte, die nicht konisch sind. Hatte ich bei Ebay gefunden, aus Edelstahl gedreht:
https://www.ebay.de/itm/Lenkergewichte- ... SwkJNcfDfS
sind zwar auch konisch, aber am Rand passend fuer die Klemmung abgedreht.

Ich hatte meine Spiegel auch erstmal probeweise nach unten montiert. Sieht zwar cool aus (wem's gefaellt), wird aber eng mit dem Tank beim Lenkereinschlagen, und ich habe nur meine Oberschenkel gesehen.
Nach oben montiert perfekte Sicht nach hinten,an den Unterarmen vorbei, besser wie mit normalen Spiegeln.
Wer anderen eine Grabe grubt, soll nicht mit Schweinen werfen.
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aimypost
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Re: Bar End Mirrors: Zulassung und Erfahrungen.

#6 Beitrag von aimypost »

Geht auch ohne e-Zulassung, solange die SPIEGEL Fläche groß genug ist.
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Weissblau
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Re: Bar End Mirrors: Zulassung und Erfahrungen.

#7 Beitrag von Weissblau »

aimypost hat geschrieben: 8. September 2020, 09:46 Geht auch ohne e-Zulassung, solange die SPIEGEL Fläche groß genug ist.
Seine BMW ist von 2005 und wird somit eine EG-Typengenehmigung haben!
Alle Motorräder mit einer solchen EG-Genehmigung benötigen auch Spiegel mit einer e-Zulassung!
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Re: Bar End Mirrors: Zulassung und Erfahrungen.

#8 Beitrag von aimypost »

Klar, für das "in Verkehr bringen" muss es wohl mit ECE sein, sonst kann ich es nicht in alle EU Länder verkaufen.
Aber ansonsten müssen die Spiegel die Eigenschaften nach R81 aufweisen, aber nicht zwingend eine ECE-Nr.haben. (in D)
(oder kommt der TE aus AT?)
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Re: Bar End Mirrors: Zulassung und Erfahrungen.

#9 Beitrag von CDDIETER »

Hallo,
Für das "in Verkehr bringen" braucht es eine CE Freigabe.
Gruß aus den "Holländischen Bergen"

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aimypost
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Re: Bar End Mirrors: Zulassung und Erfahrungen.

#10 Beitrag von aimypost »

Ach quatsch,
Ich meine die Homologation des Krads für die EU.
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Weissblau
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Re: Bar End Mirrors: Zulassung und Erfahrungen.

#11 Beitrag von Weissblau »

Ich wiederhole mich:
Alle Motorräder die eine EG-Typengenehmigung haben, benötigen auch Spiegel mit einer e-Nummer.

Bei Fahrzeugen die noch keine EG-Typengenehmigung haben, reichen die vorgeschriebenen Maße. E-Nummer nicht notwendig.
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