R1250R HP mit den ersten Umbauten

für Bilder/Vorstellung des/der EIGENEN Moppeds (bitte jeweils in einem eigenen Thread)
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Kay_R1250R
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#51 Beitrag von Kay_R1250R »

Können wir gerne machen. Bin öfters in Donauwörth. Liegt bei dir ja gleich um die Ecke.


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BattiWR
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#52 Beitrag von BattiWR »

Heißt das etwa, dass jeder motorrad fahrer angehalten wird, auch ohne Grund. Den fehlenden strahler können sie vorher doch garnicht ausmachen.

Beim Fahrrad halte ich es genauso. Katzenaugen raus, sieht sch.... aus. Lt der letzten bghm zeitung der Genossenschaft holz und Metall, reicht es aus, reflektierende Reifen, die sauber sind, zu haben.

Das wäre doch eine Marktlücke. Motorrad Reifen mit reflektierenden Streifen oder Markennamen.
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Kay_R1250R
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#53 Beitrag von Kay_R1250R »

D.h. falls man kontrolliert wird, aus welchen Gründen auch immer und die Strahler fehlen, ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis.

Das kann dir dann natürlich auch vorgeworfen werden. Vorausgesetzt der nette Beamte weis das auch.

Rein rechtlich gesehen (wurde mir von zwei Anwälten auch schon bestätigt) kann dir sogar Urkundenfälschung vorgeworfen werden, weil das Fahrzeug nicht mehr dem Stand entspricht, wie er in der Urkunde festgehalten ist. Wäre dann somit rechtlich gesehen eine Straftat.
Ist z.b auch der Fall, wenn du einen Endtopf ans Auto schraubst den du vorher leer geräumt hast. Das Bauteil wurde durch dich verändert und entspricht nicht mehr der Urkunde. Somit auch Urkundenfälschung.

Habe persönlich allerdings noch keinen Beamten getroffen der das wusste.


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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#54 Beitrag von BattiWR »

Interessant ist, das es ab Euro 4 diese Regelung gibt.
Man kann es in Grenzen verändern. Hinten rot wäre möglich.


Text von motorrando kopiert:
Was ist erlaubt?
Wenn wir es richtig interpretieren, benötigen Motorräder künftig auf jeder Seite je einen seitlichen Rückstrahler.
Diese dürfen nicht dreieckig sein.
Wahlweise darf man sie vorn oder hinten anbringen. Dabei gilt allerdings folgende Farbregel:
– Vorn angebrachte Katzenaugen müssen orange sein.
– Hinten angebrachte dürfen wahlweise orange oder rot sein.
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#55 Beitrag von hixtert »

Kay_R1250R hat geschrieben: 5. Dezember 2019, 16:10...
Rein rechtlich gesehen (wurde mir von zwei Anwälten auch schon bestätigt) kann dir sogar Urkundenfälschung vorgeworfen werden, weil das Fahrzeug nicht mehr dem Stand entspricht, wie er in der Urkunde festgehalten ist. Wäre dann somit rechtlich gesehen eine Straftat.
Ist z.b auch der Fall, wenn du einen Endtopf ans Auto schraubst den du vorher leer geräumt hast. Das Bauteil wurde durch dich verändert und entspricht nicht mehr der Urkunde. Somit auch Urkundenfälschung. ...
Wenn ich mir die Nase vergrößern/verkleinern/plattschlagen/richten lasse, begehe ich Urkundenfälschung an meinem Personalausweis?
Wenn ich illegal eine Garage an mein Haus baue, begehe ich Urkundenfälschung am Grundbuch?
Gut zu wissen ;)
Grüße
Reinhard

Anglizismen sind für mich ein No-Go :wink:
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#56 Beitrag von Kay_R1250R »

hixtert hat geschrieben:Wenn ich mir die Nase vergrößern/verkleinern/plattschlagen/richten lasse, begehe ich Urkundenfälschung an meinem Personalausweis?
Wenn ich illegal eine Garage an mein Haus baue, begehe ich Urkundenfälschung am Grundbuch?
Gut zu wissen ;)

Da bin ich leider raus. Kann nur das weitergeben was mir von zwei fachanwälten zugetragen wurde. Keine Ahnung ob dem so ist oder nicht. Vllt. haben die beiden auch keine Ahnung von ihrem Job.

Fakt ist nun mal, ohne seitliche Strahler ist das ganz klar fahren ohne Betriebserlaubnis und somit nicht legal.

Wie jemand sein bike umbaut und ob er dadurch Legal oder illegal unterwegs ist, bleibt jedem selbst überlassen.
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#57 Beitrag von BattiWR »

Kay_R1250R hat geschrieben: 5. Dezember 2019, 18:03
Wie jemand sein bike umbaut und ob er dadurch Legal oder illegal unterwegs ist, bleibt jedem selbst überlassen.
Und erfordert eine einzelabnahme.
MfG BattiWR

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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#58 Beitrag von Weissblau »

Kay_R1250R hat geschrieben: 5. Dezember 2019, 16:10 ,,,,,

Rein rechtlich gesehen (wurde mir von zwei Anwälten auch schon bestätigt) kann dir sogar Urkundenfälschung vorgeworfen werden, weil das Fahrzeug nicht mehr dem Stand entspricht, wie er in der Urkunde festgehalten ist. ............

Ich habe die sofort nach Kauf der R1200R abgerissen.
Natürlich weiss ich, das dies unzulässig ist. Aber, .... erstmal muss es auffallen.

Urkundenfälschung kann es kaum sein. Ist ja auch keine Urkundenfälschung wenn jemand ohne Spiegel, Blinker etc. fährt.
Würde besser den Anwalt wechseln. :wink:
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#59 Beitrag von KalleWattCux »

Kay_R1250R hat geschrieben: 5. Dezember 2019, 16:10 D.h. falls man kontrolliert wird, aus welchen Gründen auch immer und die Strahler fehlen, ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis.

Das kann dir dann natürlich auch vorgeworfen werden. Vorausgesetzt der nette Beamte weis das auch.

Rein rechtlich gesehen (wurde mir von zwei Anwälten auch schon bestätigt) kann dir sogar Urkundenfälschung vorgeworfen werden, weil das Fahrzeug nicht mehr dem Stand entspricht, wie er in der Urkunde festgehalten ist. Wäre dann somit rechtlich gesehen eine Straftat.
Ist z.b auch der Fall, wenn du einen Endtopf ans Auto schraubst den du vorher leer geräumt hast. Das Bauteil wurde durch dich verändert und entspricht nicht mehr der Urkunde. Somit auch Urkundenfälschung.

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...... das ist zwar etwas anders mit Urkundenfälschung, aber immer schön, wenn solche Dinge in einem öffentlichen Forum breit getreten wird.
Gruß Kalle
teileklaus
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#60 Beitrag von teileklaus »

er hat sie weggemacht , die Reflektoren, vorher waren an keinem Motorrad vorne welche dran, na und war es gefährlicher? ? Er und ich weiß , dass dadurch die BE berührt werden kann. Konstruieren lassen sich Nachtunfälle mit Querverkehr, der behaupetet den Motorradfahrer nicht gesehen zu haben..
gut dass wir drüber gesprochen haben. Weiteratmen. Sonst noch was? Reifen noch gut Batterie voll? Bremmssättel noch dicht, oder warten auf neue im Januar? :roll:
Der Endtopf soll mittig mehr Drehmoment bringen, warten wir auf das Diagramm mit beiden Töpfen am gleichen Motorrad mit L Aufzeichnung..
Sieht doch stimmig aus, ein Hingucker, gut so.
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RuDolFiUs
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#61 Beitrag von RuDolFiUs »

Hier wurden jetzt ja schon mehrere Themen bezüglich der Legalität angesprochen und ich kann mal Informationen aus erster Hand wiedergeben ...


Thema Auspuff:
PHS hat geschrieben: 6. November 2019, 16:20 Erstaunlich, dass der Db-Killer noch demontierbar ist (laut Webseite), ich dachte das sei nunmehr verboten.
Jeder Auspuff ist mit eingesetzten DB-Killern homologisiert und hat in diesem Zustand seine E-Nummer erhalten.
Entfernt man die DB-Killer erlischt diese Homologation, da man eine Veränderung am abgenommenen Bauteil vornimmt.
Auch wenn die Geräuschemission ohne DB-Killer noch im legalen Bereich wäre, wäre es trotzdem illegal, da Veränderung an Bauteil.
Kay_R1250R hat geschrieben: 6. November 2019, 17:12 DB Killer sind demontierbar. Endtopf hat E Prüfzeichen drauf, somit nicht Eintragungspflichtig.
Klang ist auf jedenfall meines Empfinden nach, besser und bedeutend lauter. Keine Ahnung wie die das mit der E-Nummer hin bekommen haben.
Wie schon erwähnt, hat jeder Auspuff mit DB-Killern zu einem gewissen Zeitpunkt eine E-Nummer erhalten.
Dazu muss der Auspuff zu dem Zeitpunkt der Abnahme eine gewisse Geräuschemission einhalten, sonst hätte er die E-Nummer nicht erhalten.
Jetzt kommt aber der Clou an der ganzen Geschichte: Welchen Zustand hatte denn der Auspuff zum Zeitpunkt der Abnahme?
Dieser Zustand ist vom Endkunden nicht nachvollziehbar, aber den Herstellern auch ziemlich egal.
Fakt ist, der Auspuff, egal ob Originalauspuff oder Zubehörauspuff mit E-Nummer, muss im montierten Zustand die Geräuschemission des Krads einhalten.
Zur Einhaltung dieser Geräuschemission ist aber nicht der Hersteller verantwortlich, sondern der Fahrer!
Das heißt, dass man sich nicht auf der Aussage "Auspuff hat eine E-Nummer" ausruhen darf, sondern man muss selber dafür Sorge tragen, dass die Lautstärke eingehalten wird.
Als Beispiel der Polizei wird immer angegeben, dass die verbaute Dämmwolle mit der Zeit ihre Wirkung verliert. Daher muss der Fahrer bei Veränderung der Lautstärke diese Ersetzen lassen.
Zubehörauspuffanlagen mit E-Nummer können also rein theoretisch neu ab Werk schon illegal sein.

All dieses führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Eine Urkundenfälschung kann vorgeworfen werden, wenn z.B. die DB-Killer manipuliert wurden oder ein DB-Maker eingesetzt wurde.
_________________________________

Thema Reflektoren:
BattiWR hat geschrieben: 5. Dezember 2019, 18:14 Kay_R1250R hat geschrieben: ↑5. Dezember 2019, 19:03
Wie jemand sein bike umbaut und ob er dadurch Legal oder illegal unterwegs ist, bleibt jedem selbst überlassen.
Und erfordert eine einzelabnahme.
Theoretisch richtig, aber eine Austragung der seitlichen Reflektoren kann via Einzelabnahme kann nicht vorgenommen werden, da es Grundlage zur Erteilung der Betriebserlaubnis ist.
Kay_R1250R hat geschrieben: 5. Dezember 2019, 16:10 D.h. falls man kontrolliert wird, aus welchen Gründen auch immer und die Strahler fehlen, ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis.
Korrekt! Und da gibt es auch keine Interpretationsspielräume!

Auch hier führt die Nichtanbringung von seitlichen Reflektoren zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Hierbei sollte man noch vorsichtiger sein, da sich im Falle eines Unfalles bei Nacht die Versicherung querstellen kann.
Die rechtliche Grundlage dazu haben Sie, da:
A) Eine Veränderung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat und das Fahrzeug nicht mehr hätte bewegt werden dürfen.
B) Die Erkennbarkeit bei Nacht dadurch beeinflusst wurde.
_________________________________





Kay_R1250R hat geschrieben: 5. Dezember 2019, 16:10 Das kann dir dann natürlich auch vorgeworfen werden. Vorausgesetzt der nette Beamte weis das auch.

Rein rechtlich gesehen (wurde mir von zwei Anwälten auch schon bestätigt) kann dir sogar Urkundenfälschung vorgeworfen werden, weil das Fahrzeug nicht mehr dem Stand entspricht, wie er in der Urkunde festgehalten ist. Wäre dann somit rechtlich gesehen eine Straftat.
Ist z.b auch der Fall, wenn du einen Endtopf ans Auto schraubst den du vorher leer geräumt hast. Das Bauteil wurde durch dich verändert und entspricht nicht mehr der Urkunde. Somit auch Urkundenfälschung.

Habe persönlich allerdings noch keinen Beamten getroffen der das wusste.
Bei uns werden die Beamten extra für die "Krad"-Themen geschult!
Kennzeichenwinkel, Reflektoren, Blinkerabstände, usw. ist alles bekannt und werden auch penibel kontrolliert!

Das mit der Urkundenfälschung ist theoretisch so richtig, meist aber der Fall, wenn der Betroffene sich quer stellt und etwaige Verstöße nicht zu gibt.
Zum Beispiel alles komplett umgebaut und teilweise illegal, Betroffener behauptet aber "so gekauft" und ihm kann nachgewiesen werden, dass er die Umbauten durchgeführt hat.
Dann gilt Vorsatz und eventuell halt auch Urkundenfälschung da Komplettumbau mit Falschaussage bzw. Täuschungsversuch.
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ro107
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#62 Beitrag von ro107 »

Für die Fußrastenaufnahme links gibt es auch was von R&G, glaube das Teil ist auch nicht zu laut 😜
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Alles Roger 8)
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#63 Beitrag von Kay_R1250R »

ro107 hat geschrieben:Für die Fußrastenaufnahme links gibt es auch was von R&G, glaube das Teil ist auch nicht zu laut

Kenn ich bereits. Gefällt mir persönlich aber nicht. Auspuffhalter habe ich bereits auch einen anderen verbaut. Folierung des Höckers habe ich auch nochmal etwas geändert.

Im Moment bin ich dabei die motogadet m blaze Disc Lenkerendenblinker und die lenkerendenspiegel zu verbauen.

Die ganzen Teile müssen langsam weniger werden


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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#64 Beitrag von moobi »

S-Didi hat geschrieben: 3. November 2019, 16:57 Jetzt noch die Sturzbügel weg, dann schaut's gut aus!
Moin,
welche Sturzbügel sind denn das, fahre auch R1250R mit unterer Verkleidung, und suche diese Bügel.
Gruß
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#65 Beitrag von Kay_R1250R »

moobi hat geschrieben: 20. Februar 2021, 11:39 Moin,
welche Sturzbügel sind denn das, fahre auch R1250R mit unterer Verkleidung, und suche diese Bügel.
Gruß
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Das sind die Wunderlich Sport Sturzbügel. Bei Wunderlich gibts dieses Wochenende 10%
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#66 Beitrag von mr.chruris »

Servus.
Darf ich noch meine Meinung zum Reflektor am Standrohr sagen. Ja, danke.

Wenn die sein müssen und jemand diese entfernt ist es allemal nur sein Thema welches er im Fall des Falles abarbeiten muss.

Ist dieser Reflektor unbedingt am Standrohr anzubringen ( sieht wirklich Schxxxe aus auf Gold) ?

Ich könnte mir vorstellen dass man den an den Kotflügel zwischen die Befestigungsschrauben setzt weil sie da mit der Farbe nicht so konkurrieren.

Auch wenn sie dort nicht sein dürften wäre es kein so schlimmer Mangel wie wenn ohne.

Als Beispiel:
Mein Rückstrahler am Heck ist normalerweise eingeklappt und daher nicht sichtbar. Bei einer Kontrolle sah das der Uninformierte ( oder wie die heissen) . Ich darauf den Rückstrahler ausgeklappt und ihm erklärt dass dies zum Schutz desseslben sei, weil, wenn das Krad abgestellt ist immer wieder Blödiane diesen abbrechen. ich hab nur vergessen ihn auszuklappen. Thema war erledigt und ich durfte fahren ( ausgeklappt natürlich *gg*).
Gruß Karl
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#67 Beitrag von moobi »

Kay_R1250R hat geschrieben: 20. Februar 2021, 11:53 Das sind die Wunderlich Sport Sturzbügel. Bei Wunderlich gibts dieses Wochenende 10%
Danke, direkt bestellt
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Re: R1250R HP mit den ersten Umbauten

#68 Beitrag von f8274 »

Sehr schönes bike. Aber Mann, ist die niedrig (Sitz). Frauenbike?
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