Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

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Alpenbummler
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Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#1 Beitrag von Alpenbummler »

Hallo zusammen,

als anerkannter "Held beim Googeln" finde ich mal wieder alles mögliche, nur nicht das, was ich brauche. Auch hier im Forum finde ich nicht die richtigen Schlagworte oder bin der der erste mit dieser Frage:

Wie ist das Prozedere, wenn man nach der Winterpause mit Außerbetriebsetzung das Moped wiederzulassen möchte, in der Zwischenzeit aber die Hauptuntersuchung fällig geworden ist? Im konkreten Fall: HU fällig 04/2020 und jetzt ist Mai. Kein Halterwechsel, kein Adresswechsel, kein Kennzeichenwechsel.

Danke für die Mitteilung Eurer Kenntnisse und eigenen Erfahrungen mit diesem Thema.
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hixtert
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#2 Beitrag von hixtert »

Der Graukittel will bei der HU ein versichertes Mopped probefahren.

Also Versicherung abschließen, Kurzzeitkennzeichen beim STVA besorgen und dann zur HU.
Bei Wiederzulassung kostet die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen meistens nichts bzw. wird ab Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens berechnet.

Edit. Im Nachgang gefunden:
Tourenfahrer.de hat geschrieben:Große Unterschiede gibt es bei den Kosten für die Versicherung. Diese variieren zwischen 40 und 80 Euro. Wichtiger als bei diesen Kosten auf den letzten Cent zu schielen, ist, eine Gesellschaft auszuwählen, die den Beitrag für die Kurzzeitversicherung auf eine später für das betreffende Fahrzeug abzuschließende Police anrechnet.

Grundsätzlich dürfen mit Kurzzeitkennzeichen ausschließlich Probe- und Überführungsfahrten durchgeführt werden. Hierzu muss das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Ausnahme: Fahrten hin und zurück zur nächsten Prüfstelle innerhalb des Zulassungsbezirks, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Fällt das Fahrzeug bei der HU durch, darf von der Prüfstelle zur nächsten Werkstatt gefahren werden, um die Mängel beseitigen zu lassen. Werkstattfahrten mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen sind nicht erlaubt. Spazierfahrten oder Spritztouren, die über eine Probefahrt hinausgehen, sind verboten.

Die Kennzeichen sind nicht auf andere Personen oder Fahrzeuge übertragbar.
Grüße
Reinhard

Anglizismen sind für mich ein No-Go :wink:
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Alpenbummler
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#3 Beitrag von Alpenbummler »

Danke für deine Infos. Was du im wesentlichen schreibst habe ich auch im Internet gefunden. Das trifft meine Frage aber nicht. Das hier könnte für mich gelten:
Tourenfahrer.de hat geschrieben:
… Ausnahme: Fahrten hin und zurück zur nächsten Prüfstelle innerhalb des Zulassungsbezirks, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Fällt das Fahrzeug bei der HU durch, darf von der Prüfstelle zur nächsten Werkstatt gefahren werden, um die Mängel beseitigen zu lassen.
Meine Versicherung läuft seit 2 Jahren bei der gleichen Gesellschaft, die eVB für die Wiederzulassung hab' ich schon. Damit bin ich sogar auf der Fahrt zur Zulassungsstelle versichert. Auch auf dem Umweg zum TÜV? Macht der TÜV eine HU an einem nicht zugelassenen Moped? Wenn 2* JA, fahr' ich von zuhause über TÜV zur Anmeldung und fertig.

Wenn nicht, wird's schwieriger. Aber ein Kurzzeitkennzeichen will ich mir keines kaufen deswegen.
Reisender

Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#4 Beitrag von Reisender »

Hallo,

es wird schwieriger. Zulassungsstelle mit EVB und entwerteten Kennzeichen ja, aber nur wenn die Zulassungstelle bei Dir im Ort oder Kreis ist.TÜV nein Die HU wird auch an einem nichtzugelassenen Fahrzeug durchgeführt, weil die Fahrgestellnummer erfasst wird.

Wenn Du kein Kurzzeitkennzeichen möchtest, nimm einen Anhänger.
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Alpenbummler
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#5 Beitrag von Alpenbummler »

Hallo,

die Zulassungsstelle ist natürlich in meinem Kreis. Um das Moped bleibt alles wie es war (Besitzer, Adresse, Versicherung, …). Eigentlich wäre die Wiederzulassung überhaupt kein Thema (mal abgesehen davon, dass man zu Corona-Zeiten nicht die Kfz-Zulassungsstelle betreten soll). Doof ist, dass der HU im April fällig wurde, während ich eh nicht fahren konnte und man auch nicht fahren sollte und vermutlich die Zulassungsstelle mir gar keinen Termin gegeben hätte.

Die TÜV-Prüfstelle liegt direkt am Weg von mir zur Zulassungsstelle. In diesem Deutschland ist aber leider (oft auch nicht leider, ich weiß) alles ganz genau geregelt. Wenn der Prüfer ein abgemeldetes Fahrzeug nicht prüfen darf, kann ich lange hinfahren. Aber genau das ist hier die Frage. Darf ich mit eVB in der Tasche und montierten aber entstempelten Kennzeichen zum TÜV fahren? Macht er mir die HU? Krieg' ich das Moped danach wiederzugelassen?
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Babi
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#6 Beitrag von Babi »

Hallo,
Kannst du das Moped nicht erst zulassen und dann zum TÜV? Man darf den TÜV doch, ich glaube zwei Monate, überziehen.
Das Ziel ist im Weg!
Bubi
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#7 Beitrag von Bubi »

hab letzte Woche TÜV abgeholt. Moped darf zwei Monate überzogen werden.
Der Prüfer von TÜV Nord musste erst mal Googlen um zu sehen das die Katzenaugen in der Rückleuchte integriert ist (R12R K27)
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Taxicup
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#8 Beitrag von Taxicup »

Babi hat geschrieben: 3. Mai 2020, 05:48 Hallo,
Kannst du das Moped nicht erst zulassen und dann zum TÜV? Man darf den TÜV doch, ich glaube zwei Monate, überziehen.
Ich hatte so ein "Problem" vor Jahren mit einem PKW.
Habe keine Zulassung ohne gültiger HU bekommen ...
Ich habe keine Zeit mich zu beeilen
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Addur
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#9 Beitrag von Addur »

Ich hatte das letztes Jahr ebenfalls. Ich habe das Moped zum TÜVman geschoben, der hat es gecheckt Plakette hat er keine anebracht weil das Moped abgemeldet war. Die habe ich dann eine Stunde später auf der Zulassung beim anmelden bekommen.
Ich bremse schon am Anfang der Geraden
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#10 Beitrag von yadappes »

"Das Fahrzeug muss vor der Wiederzulassung oder der erneuten Inbetriebnahme einer Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Nummer 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen."

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html
Soccerkojak
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#11 Beitrag von Soccerkojak »

2 Fragen:

1. warum rufst nicht einfach bei der Zulassungsstelle und/oder dem tüv an? Dann hast die Lösung doch aus erster Hand.
2. warum machst dir kein saisonkennzeichen dran?

Gruß.
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Alpenbummler
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#12 Beitrag von Alpenbummler »

Taxicup hat geschrieben: 3. Mai 2020, 07:58 Ich hatte so ein "Problem" vor Jahren mit einem PKW.
Habe keine Zulassung ohne gültiger HU bekommen ...
Genau. So kann man es überall lesen. Die Frage ist, wie der offizielle Weg aus dieser Situation ist.
Addur hat geschrieben: 3. Mai 2020, 08:04 Ich hatte das letztes Jahr ebenfalls. Ich habe das Moped zum TÜVman geschoben, der hat es gecheckt Plakette hat er keine angebracht weil das Moped abgemeldet war. Die habe ich dann eine Stunde später auf der Zulassung beim anmelden bekommen.
Gut zu wissen, dankeschön. Das Moped hast du dann wohl beim TÜVman stehen lassen bis du das fertige Kennzeichen hattest, nicht wahr?
Soccerkojak hat geschrieben: 3. Mai 2020, 09:44warum rufst nicht einfach bei der Zulassungsstelle und/oder dem tüv an? Dann hast die Lösung doch aus erster Hand.
Ich hatte auf Infos abgezielt, damit ich am Telefon nicht ganz so doof dastehe. Aber ja, so wird's kommen.
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#13 Beitrag von Soccerkojak »

Alpenbummler hat geschrieben: 3. Mai 2020, 10:28 Ich hatte auf Infos abgezielt, damit ich am Telefon nicht ganz so doof dastehe. Aber ja, so wird's kommen.
Wenn man eine Frage stellt, steht man doch nicht doof da. Komische Einstellung 😘😷
Firmenbike
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#14 Beitrag von Firmenbike »


Alpenbummler hat geschrieben: Gut zu wissen, dankeschön. Das Moped hast du dann wohl beim TÜVman stehen lassen bis du das fertige Kennzeichen hattest, nicht wahr?
Vorausgesetzt, der Standort des Motorrads, der TÜV-Prüfpunkt und das Strassenverkehrsamt liegen im gleichen Kreisgebiet und du bist auf der kürzesten Strecke unterwegs, dann brauchst Du nicht schieben oder stehenlassen:
https://www.autozeitung.de/ungestempelte-kennzeichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html hat geschrieben: WELCHE FAHRTEN SIND OHNE ZULASSUNG ERLAUBT?

Erlaubt sind Fahrten zur Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges (z. B. Wiederzulassung eines gebrauchten Fahrzeuges, Zulassung eines neuen Fahrzeuges). Außerdem erlaubt: Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung vor der Zulassung

WO DARF MAN MIT UNGESTEMPELTEN KENNZEICHEN FAHREN?


Autos mit ungestempelten Kennzeichen dürfen nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Beirkts fahren. Gemäß Definition ist dies der kürzeste Weg zur Zulassungsbehörde beziehungsweise zur Prüfstelle, zugleich darf die Fahrt nicht anderen Gebrauchszwecken dienen. Umwege sind in keinem Fall zulässig.
Deckt sich auch mit den Infos, die die Stadt Köln bei Reservierung eines Wunschkennzeichens anzeigt (da steht dann zusätzlich, dass man das Hamm wunschkennzeichen ausgedruckt ins Auto legen soll als Kennzeichen-Ersatz), finde ich aber als offizielle Quelle auf die schnelle nicht.
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Alpenbummler
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#15 Beitrag von Alpenbummler »

Firmenbike hat geschrieben: 3. Mai 2020, 11:49 Vorausgesetzt, der Standort des Motorrads, der TÜV-Prüfpunkt und das Strassenverkehrsamt liegen im gleichen Kreisgebiet und du bist auf der kürzesten Strecke unterwegs, dann brauchst Du nicht schieben oder stehenlassen.
Das ist genau die Info, die ich gesucht habe. Herzlichen Dank dafür.

Es wird wohl keine Rückfragen geben. Im Zweifelsfall sieht es der Sheriff hoffentlich gleich wie die Autozeitung ;-) .
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#16 Beitrag von yadappes »

Da steht's:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
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Addur
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#17 Beitrag von Addur »

Alpenbummler hat geschrieben: 3. Mai 2020, 10:28
Das Moped hast du dann wohl beim TÜVman stehen lassen bis du das fertige Kennzeichen hattest, nicht wahr?
Genau so habe ich es gemacht.
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Alpenbummler
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#18 Beitrag von Alpenbummler »

yadappes hat geschrieben: 3. Mai 2020, 15:36Da steht's:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Super, das beantwortet genau meine Frage. Vielen Dank für deine Mühe.

Ich wusste es: Auf Euch ist Verlass. Tolles Forum.
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RE7
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#19 Beitrag von RE7 »

Du darfst mit der abgemeldeten Karre zur Werkstatt, zur HU und zur Zulassungstelle. Wo Du zuerstr hinfährst, ist Deine Entscheidung. Ich würde erst zur HU, denn ohne HU kannst Du nicht zulassen. Der Prüfer prüft total entspannt ohne Zulassung. Im Bericht steht dann, dass die Plakette nicht erteilt wird, weil das Fahrzeug abgemeldet ist. Danach fährst Du zur Zulassungstelle, falls die Dich zur Zeit rein lassen. Wenn nicht, dann nach Hause und beauftragst einen Zualassungsdienst. Das funktioniert zur Zeit. Beim TÜV brauchst Du keine Versicherung. Nur hin und her fahren darfst Du dann nicht. Du kannst den Prüfer aber auch zu Dir kommen lassen, das ist etwas teurer, machen die aber. Auch eine elegante Lösung.

Grüße

Martin
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#20 Beitrag von teileklaus »

unser TÜV akzeptiert nur zugelassene Maschinen , da er eine Fahrprobe/ Probefahrt machen will.
Also muss du eine Tageszulassung Schild holen, dann damit zum TÜV , dann mit der Prüfbescheinigung zur Zulassungsstelle und endgültig zulassen. Beutelschneiderei.
Gruß Klaus
Du darfst mit der abgemeldeten Maschine weder zum Tüv noch in die Werkstatt noch zur Zulassungsstelle auf öffentlicher Starße fahren.
Du darfst nur wenn sie gerade abgemeldet ist, damit noch heimfahren, weil der Tag noch versichert ist.
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Alpenbummler
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#21 Beitrag von Alpenbummler »

Und was ist dann mit
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
aus dem Gesetzestext oben?

Mein Moped hat ein zugeteiltes und reserviertes Kennzeichen. Ich habe eine eVB, in der steht "Versicherungsschutz besteht auch für die in § 10 Absatz 4 FZV (Anm.: das ist genau die oben verlinkte Passage) genannten Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen."

Mein Moped ist also auf den Wegen versichert. Warum dann nicht bei der Probefahrt beim TÜV, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren steht? Also kann der TÜVman doch seine Prüfung vollständig durchführen. Vielleicht macht er mir keine Plakette dran sondern gibt mir nur die Prüfbescheinigung mit. Wenn ich die Plakette dann bei der Zulassung bekomme ist auch alles gut. Wenn ich nach der Zulassung nochmal zum TÜV muss, um die Plakette zu kleben, auch.

Wie ist es denn mit der Tatsache, dass ich in den letzten Wochen (mit gültigem TÜV) gar nicht anmelden konnte? Steht mir da nicht eine gewisse Kulanz zu?
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#22 Beitrag von teileklaus »

Was beklagst du dich bei mir?
so ist das bei Uns, du bekommst ein Tageszulassungskennzeichen zugeteilt: ZITAT "wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat" Sie teilt aber keines zu...
Die Zulassungsstelle akzeptiert auch das Alte Kennzeichen bei Uns nicht, obwohl ein Neues genauso aber neuer aussieht..
Der TÜV nimmt hier nur zugelassene Fahrzeuge an oder eelche mit der Tageszulassung, und stempelt das auch nicht ab, sondern lässt das die Zulassungstelle bei der endgültigen Zulassung machen.
Deswegen dort fragen. mit der eVB müsste der Tag auch versichert sein ..
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Alpenbummler
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#23 Beitrag von Alpenbummler »

Ich beklage mich ja gar nicht bei dir. Ich wundere mich nur über die so unterschiedliche Auslegung des Gesetzestextes.

Das Kennzeichen ist mir doch schon lange zugeteilt. Geht es nicht nur darum, das Motorrad eindeutig identifizieren zu können? Und das kann man mit diesem Kennzeichen.

Ein Tageszulassungskennzeichen muss ich prägen lassen, oder? Und nach den zwei Stunden für die Aktion kann ich es wegwerfen. Das widerstrebt mir - nicht nur aus finanziellen Gründen. Aber wen interessiert das schon? Es gibt Regeln, an die man sich halten muss und fertig. Und diese versuche ich herauszufinden. Ich ruf' dort an, dann weiß ich mehr. Immerhin kenne ich jetzt schon diverse Auslegungsvarianten.
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#24 Beitrag von teileklaus »

kann sein der Hintergrund ist , dass man alte unlesbare Kennzeichen damit aussortiert.
Ich hatte auch mal eins mit Becher, also jetzt wird geklebt auch wieder nichts..

Ich würde auch argumentieren: ich wollte doch zulassen als das noch nicht abgelaufen war, und Sie haben das nicht gemacht, weil geschlossen war.
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Re: Wiederzulassung mit abgelaufenem TÜV

#25 Beitrag von Alpenbummler »

So werd' ich's machen.
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