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Schnell fahren teurer / Änderungen der StVO, Erhöhung Bußgelder / neuer Bußgeldkatalog
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Schnell fahren teurer / Änderungen der StVO, Erhöhung Bußgelder / neuer Bußgeldkatalog
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Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei.
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Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Anfang des Jahres wurden Aenderungen in der Strassenverkehrsordunung beschlossen. Ab 28. April sind sie in Kraft. Zum Grossteil beschraenken sich die Aenderungen auf drastisch erhoehte Strafen fuer verschiedene Vergehen. Auch kann man den Fuehrerschein viel schneller verlieren. Innerorts ab 21 km/h zu viel und ausserhalb geschlossener Ortschaften ab 26km/h ueber der erlaubten Geschwindigkeit.
Hier eine Uebersicht der Aenderungen:
innerorts:
bis 10 km/h - 30 Euro - bisher 15 Euro
11 - 15 km/h - 50 Euro - bisher 25 Euro
16 - 20 km/h - 70 Euro 1Punkt - bisher 35 Euro
21 - 25 km/h - 80 Euro - 2Punkte - 1 Monat Fahrverbot - bisher 80 Euro 1Punkt
26 - 30 km/h - 100 Euro - 2Punkte - 1 Monat Fahrverbot - bisher 100 Euro - 1Punkt (1 Monat Fahrverbot bei zwei Verstoessen innerhalb eines Jahres)
31 - 40 km/h - 160 Euro - 2Punkte - 1 Monat Fahrverbot - bisher 160 Euro - 2Punkte - 1 Monat Fahrverbot
ausserorts:
bis 10 km/h - 20 Euro - bisher 10 Euro
11 - 15 km/h - 40 Euro - bisher 20 Euro
16 - 20 km/h - 60 Euro - 1Punkt - bisher 30 Euro
21 - 25 km/h 70 Euro - 1Punkt - bisher 70 Euro - 1Punkt
26 - 30 km/h 80 Euro - 2 Punkte - 1 Monat Fahrverbot - bisher 80 Euro - 1Punkt - (1 Monat Fahrverbot bei zwei Verstoessen innerhalb eines Jahres)
30 - 40 km/h 120 Euro - 2Punkte 1 Monat Fahrverbot - bisher 120 Euro - 1 Punkt - (1 Monat Fahrverbot bei zwei Verstoessen innerhalb eines Jahres)
Hier eine Uebersicht der Aenderungen:
innerorts:
bis 10 km/h - 30 Euro - bisher 15 Euro
11 - 15 km/h - 50 Euro - bisher 25 Euro
16 - 20 km/h - 70 Euro 1Punkt - bisher 35 Euro
21 - 25 km/h - 80 Euro - 2Punkte - 1 Monat Fahrverbot - bisher 80 Euro 1Punkt
26 - 30 km/h - 100 Euro - 2Punkte - 1 Monat Fahrverbot - bisher 100 Euro - 1Punkt (1 Monat Fahrverbot bei zwei Verstoessen innerhalb eines Jahres)
31 - 40 km/h - 160 Euro - 2Punkte - 1 Monat Fahrverbot - bisher 160 Euro - 2Punkte - 1 Monat Fahrverbot
ausserorts:
bis 10 km/h - 20 Euro - bisher 10 Euro
11 - 15 km/h - 40 Euro - bisher 20 Euro
16 - 20 km/h - 60 Euro - 1Punkt - bisher 30 Euro
21 - 25 km/h 70 Euro - 1Punkt - bisher 70 Euro - 1Punkt
26 - 30 km/h 80 Euro - 2 Punkte - 1 Monat Fahrverbot - bisher 80 Euro - 1Punkt - (1 Monat Fahrverbot bei zwei Verstoessen innerhalb eines Jahres)
30 - 40 km/h 120 Euro - 2Punkte 1 Monat Fahrverbot - bisher 120 Euro - 1 Punkt - (1 Monat Fahrverbot bei zwei Verstoessen innerhalb eines Jahres)
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Bin bisher, egal ob mit Auto oder Moped, immer so 20 km/h (außerorts) drüber gefahren... denke, dass ich das so beibehalten werde, denn der Tacho eilt ein wenig vor, und 2-3 km/h werden als Toleranz ja auch noch abgezogen...
aber es wird schon spürbar teurer, da wird der Abstand zu den Bußgelder im Ausland definitiv geringer...
fahre mit den Auto´s und Moped´s so ca. 80.000 km/Jahr. Also das ganze jetzt ein klein wenig vorsichtiger.
aber es wird schon spürbar teurer, da wird der Abstand zu den Bußgelder im Ausland definitiv geringer...
fahre mit den Auto´s und Moped´s so ca. 80.000 km/Jahr. Also das ganze jetzt ein klein wenig vorsichtiger.
- AndreasOlzog
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Ich lasse meinen Führerschein immer zu Hause, da kann ich ihn nicht verlieren.Soccerkojak hat geschrieben: ↑24. April 2020, 08:56 Auch kann man den Fuehrerschein viel schneller verlieren.
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baehr-anlage mit CAPO3U; GROM USB3; TPMS Motorrad Reifendruckkontrollsystem
[URL=http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/995619.html]
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- CDDIETER
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Hallo,
Niederländer, Belgier, Luxemburger, Schweizer werden trotzdem zum heizen nach Deutschland kommen, denn da sind ja Sonderangebots Preise.
Niederländer, Belgier, Luxemburger, Schweizer werden trotzdem zum heizen nach Deutschland kommen, denn da sind ja Sonderangebots Preise.
Gruß aus den "Holländischen Bergen"
CdDieter
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Ich mag die Höhe der Bußgelder aus einem Grunde nicht: Sie sind nicht fair, die Bürger werden äußerst ungleich behandelt. Für jemanden mit gutem Einkommen sind 100 oder 120 € doch egal, meine Tochter gibt das in einem Monat für Lebensmittel aus. Sie ist halt eine sicher nicht ungewöhnliche Studentin. Ein entsprechender Strafzettel würde sie um ein Vielfaches härter treffen. Wenn meine Kinder denselben Fehler wie ich machen würden, würden sie weit härter bestraft. Das finde ich nicht richtig.
Deshalb sollten die Bußgelder nicht nach Summe, sondern nach ggf. anteiligen Tagessätzen gestaffelt werden. Weil es sehr aufwändig wäre, die tatsächliche Finanzkraft zu ermitteln (Sohnemann hat fette Karre, die Papa bezahlt oder der Schnellfahrer ist der Chef einer auf die Gattin laufende Firma und hat offiziell nur einen Vierhundertnochwas-Job oder was auch immer), hätte ich eine wahrscheinlich ähnlich fairere Alternative: Strafzettel nach einem Unterhaltsschlüssel der Fahrzeuge, ähnlich der Kostentabellen vom ADAC. Fahrzeuge mit Kilomterkosten unter 15 Cent zahlen xy pro Strafeinheit analog des Tagessatzes, Fahrzeuge mit 15 bis 30 Cent 2x xy, über 30 und unter 40 Cent 3x xy usw.. Dabei ist berücksichtigt, dass der nicht arbeitende Student, der von Papa jeden Monat einen viereckigen Betrag und Auto & Co. natürlich so oben drauf bekommt auch mehr bezahlt als sein hart jobbender Kommilitone mit dem alten Kleinwagen.
Das müsste man etwas ausarbeiten und die Zahlen anpassen, aber das Prinzip ist hoffentlich klar, die Strafe soll für alle ähnlich hart sein, was bei der augenblicklichen Staffelung eben nicht der Fall ist.
Gruß Michael
Deshalb sollten die Bußgelder nicht nach Summe, sondern nach ggf. anteiligen Tagessätzen gestaffelt werden. Weil es sehr aufwändig wäre, die tatsächliche Finanzkraft zu ermitteln (Sohnemann hat fette Karre, die Papa bezahlt oder der Schnellfahrer ist der Chef einer auf die Gattin laufende Firma und hat offiziell nur einen Vierhundertnochwas-Job oder was auch immer), hätte ich eine wahrscheinlich ähnlich fairere Alternative: Strafzettel nach einem Unterhaltsschlüssel der Fahrzeuge, ähnlich der Kostentabellen vom ADAC. Fahrzeuge mit Kilomterkosten unter 15 Cent zahlen xy pro Strafeinheit analog des Tagessatzes, Fahrzeuge mit 15 bis 30 Cent 2x xy, über 30 und unter 40 Cent 3x xy usw.. Dabei ist berücksichtigt, dass der nicht arbeitende Student, der von Papa jeden Monat einen viereckigen Betrag und Auto & Co. natürlich so oben drauf bekommt auch mehr bezahlt als sein hart jobbender Kommilitone mit dem alten Kleinwagen.
Das müsste man etwas ausarbeiten und die Zahlen anpassen, aber das Prinzip ist hoffentlich klar, die Strafe soll für alle ähnlich hart sein, was bei der augenblicklichen Staffelung eben nicht der Fall ist.
Gruß Michael
Die wie ich finde zur Zeit beste Erklärung der Lage in der Corona-Krise:
https://www.youtube.com/watch?v=3z0gnXgK8Do
Es lohnt sich, das Video anzusehen.
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Eigenartige Argumentation, das Bußgeld wird der Schwere des Vergehens angepasst und nicht dem finanziellen Status desjenigen, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Und niemand muss bezahlen, wenn man sich an die Regeln hält, egal ob Student oder Millionär.
- R1150
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Das ist es doch was mich stört, die Bußgelder sind eben nicht an die Schwere des Vergehens angepasst. Der Hintergrund für diese bestehende Ungerechtigkeit ist der Aufwand. Bei "richtigen" Strafen gilt der Aufwand als gerechtfertigt und da wird sich bemüht, die Strafen für jeden Verurteilten ähnlich hart zu machen und sie deshalb an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Straftäters anzupassen.
Die Leute bekommen in Deutschland keine Strafe in Höhe von sagen wir mal 2.000 €, sondern sie bekommen eine Strafe von 20 Tagessätzen. Liegt der entsprechend der Einkünfte bei 100 €, dann sind genau diese 2.000 €. Hat aber einer doppelt so hohe Einkünfte zahlt er zwar auch 20 Tagessätze, aber das wären dann 4.000 €, während der klammere böse Bube mit dem halben Einkommen vom ersten Straftäter z. B. mit 1.000 € weg kommt, weil er 20 Tagessätze à 50 € zahlen muss. Und alle drei sind gleich hart bestraft worden.
Das gibt es bei den Bußgeldern nicht. Nicht weil das fairer wäre, nein, es ist schlicht einfacher. Wer wirtschaftlich schlechter gestellt ist, zahlt gemessen am Einkommen höhere Bußgelder, wird also härter bestraft. Da die Methode mit den faireren Tagessätzen sehr aufwändig ist, habe ich mir mal überlegt, wie man ein einerseits einfaches, andererseits aber etwas gerechteres System der Bußgeldberechnung schaffen könnte. Ein System, das es wohl nie geben wird, weil es nicht mehrheitsfähig ist, aber fairer wäre es. Die Härte der Strafe würde sich am Vergehen orientieren und wäre nicht für arme Schlucker viel höher als für Gutsituierte.
Gruß Michael
Die Leute bekommen in Deutschland keine Strafe in Höhe von sagen wir mal 2.000 €, sondern sie bekommen eine Strafe von 20 Tagessätzen. Liegt der entsprechend der Einkünfte bei 100 €, dann sind genau diese 2.000 €. Hat aber einer doppelt so hohe Einkünfte zahlt er zwar auch 20 Tagessätze, aber das wären dann 4.000 €, während der klammere böse Bube mit dem halben Einkommen vom ersten Straftäter z. B. mit 1.000 € weg kommt, weil er 20 Tagessätze à 50 € zahlen muss. Und alle drei sind gleich hart bestraft worden.
Das gibt es bei den Bußgeldern nicht. Nicht weil das fairer wäre, nein, es ist schlicht einfacher. Wer wirtschaftlich schlechter gestellt ist, zahlt gemessen am Einkommen höhere Bußgelder, wird also härter bestraft. Da die Methode mit den faireren Tagessätzen sehr aufwändig ist, habe ich mir mal überlegt, wie man ein einerseits einfaches, andererseits aber etwas gerechteres System der Bußgeldberechnung schaffen könnte. Ein System, das es wohl nie geben wird, weil es nicht mehrheitsfähig ist, aber fairer wäre es. Die Härte der Strafe würde sich am Vergehen orientieren und wäre nicht für arme Schlucker viel höher als für Gutsituierte.
Gruß Michael
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Hallo, es Handelt sich um öffentliches Recht. Daher müssen alle Vergehen gleich geahndet werden, völlig egal ob Arm oder Reich. Wenn man sich jedoch an die Regeln hält, gibt es auch keine Konsequenzen zu fürchten. Wir haben sekündlich eine Wahl darüber was wir tun oder lassen. Das gilt auch für den Straßenverkehr.
Gruß
Reisender
Gruß
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Das sage ich doch die ganze Zeit. Das findet nur nicht statt, für dasselbe Vergehen zahlt einer einen Stundenlohn, der nächste einen Tageslohn und der dritte schon einen Wochenlohn. Im Strafrecht gibt es genau das nicht. Und warum? Weil es ungerecht ist, dass nicht jeder für ein gleich schweres Vergehen gleich hart bestraft wird. Mit den Tagessätzen versucht man im Strafrecht etwa gleich harte Strafen für gleiche Vergehen zu erreichen. Super! Aber warum dieselbe Gerechtigkeit nicht auch bei den kleineren Vergehen?
Gruß Michael
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- wolfgang
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Karl bitte keine Fullquote, das Forum quillt sonst über. Danke.
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Sorry war kein Absicht!
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Ich habe einen Lebens- und Berufsweg, der mich durch viele Bereiche geführt hat, aber das ist nicht ungewöhnlich, denke ich. Das ist die ganz normale Lebenserfahrung. Ich bin ganz sicher nicht gebildeter oder weiser als jeder andere Durchschnittsmensch auch. Das mag allenfalls gelegentlich so aussehen, wenn es sich um ein Thema dreht, das mich interessiert und womit ich mich entsprechend intensiv beschäftigt habe. Also danke für das Lob, aber ich denke, es ist nicht gerechtfertigt.
Gruß Michael
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- Werner
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Wie Michael finde ich auch das sich die Strafen nach dem Einkommen richten sollten. Dann wird jeder gleich bestraft.
Wir brauch nicht reden ..... wenn ich schei_x_e baue muss ich dafür gerade stehn und muss auch bestraft werden. Nur sollte dies geich für alle sein.
Wir brauch nicht reden ..... wenn ich schei_x_e baue muss ich dafür gerade stehn und muss auch bestraft werden. Nur sollte dies geich für alle sein.
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Aber bei den kleinen Vergehen wäre das ein riesen Aufwand, deshalb haben wir hier ein Art Pauschalbußgeldhöhe.
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Gerechter nach Tagessätzen wäre das sicherlich schon. Aber wie müsste man das in Prozent zum Verdienst
eines jeden ansetzen, vom Geringverdiener bis zum Milliardär? Und wie würde man das bei Gästen aus
dem Ausland verrechnen? Wie kann man denen ihren Verdienst nachweisen usw.? Also gar nicht so einfach.
eines jeden ansetzen, vom Geringverdiener bis zum Milliardär? Und wie würde man das bei Gästen aus
dem Ausland verrechnen? Wie kann man denen ihren Verdienst nachweisen usw.? Also gar nicht so einfach.
- CDDIETER
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Hallo,
Was müßte eine Vollpfosten mit Hartz 4 mit dem zufällig geliehenen Renn Mopet seines steinreichen Onkels dann zahlen? Kriegt der denn noch Geld raus?
Was müßte eine Vollpfosten mit Hartz 4 mit dem zufällig geliehenen Renn Mopet seines steinreichen Onkels dann zahlen? Kriegt der denn noch Geld raus?
Gruß aus den "Holländischen Bergen"
CdDieter
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- wolfgang
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Dieter du hast Recht aus meiner Sicht. Dann geht die Frage weiter, habe ich es geerbt oder das Vermögen ergaunert oder habe ich es mir mit viel Risiko, Verantwortung und mit einer 60/80 Stundenwoche mühsamst erarbeitet? Was ist jetzt gerecht?
- CDDIETER
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Hallo,
Wenn man alles nach Einkommen staffeln würde, müßte ein Glas Bier für gering Verdiener z.B. 5 Cent kosten, für höher Verdiener 5€ oder sogar noch mehr. Da die gering Verdiener dann mehr trinken würden, ist ja so billig, würden diese öfters bei Polizei Kontrollen auffallen.
Ergo: nicht alle Probleme lassen sich mit billigem Alkohol lösen!
Wenn man alles nach Einkommen staffeln würde, müßte ein Glas Bier für gering Verdiener z.B. 5 Cent kosten, für höher Verdiener 5€ oder sogar noch mehr. Da die gering Verdiener dann mehr trinken würden, ist ja so billig, würden diese öfters bei Polizei Kontrollen auffallen.
Ergo: nicht alle Probleme lassen sich mit billigem Alkohol lösen!
Gruß aus den "Holländischen Bergen"
CdDieter
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Man könnte es auch nach dem Neupreis des Fahrzeugs festlegen !
Wer dann das Auto vom reichen Onkel nutzt, oder sich mal eben einen Porsche übers
Wochenende holt...
Wer dann das Auto vom reichen Onkel nutzt, oder sich mal eben einen Porsche übers
Wochenende holt...
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Man sollte nicht so herablaßende Bemerkungen von sich geben. Wie schnell kann man selber Hartz 4 Empfänger sein!
Und Vollpfosten gibt es schließlich in jedem Klientel, vor allem wenn man Geldautomaten sprengt!
- CDDIETER
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Hallo Karl N,
Ich möchte keinen Hartz 4 Bezieher beleidigen, die haben es schwer genug. Es geht um die Vollpfosten, die sich notfalls auch noch Hartz 4 ergaunern.
Ich möchte keinen Hartz 4 Bezieher beleidigen, die haben es schwer genug. Es geht um die Vollpfosten, die sich notfalls auch noch Hartz 4 ergaunern.
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CdDieter
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Re: Änderungen in der StVO, Erhöhung der Bußgelder
Die ganzen Strafen wie sie der Beitragseröffner schon genannt hatte sind sowieso immer noch viel zu niedrig,
das gehört mindestens in allem verdoppelt! Aber auch da werden die Leute nicht einsichtig werden.
Ich klinke mich da aber jetzt aus. So eine Diskussion führt bekanntermaßen immer ins Endlose.
das gehört mindestens in allem verdoppelt! Aber auch da werden die Leute nicht einsichtig werden.
Ich klinke mich da aber jetzt aus. So eine Diskussion führt bekanntermaßen immer ins Endlose.