Xenonlicht

Alles was es an und um die LT zu schrauben gibt
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Kuba

Xenonlicht

#1 Beitrag von Kuba »

http://www.siever.de/images/DIETER2.jpg

dietersiever hat geschrieben:Nachlese des Bremer Treffens!

Was mir so aufgefallen ist und unbedingt hier im Forum besprochen werden sollte:

1. Xenonlicht, interessiert sicher nicht nur für mich. Sieht klasse aus und macht bestimmt auch nachts ein schönes Licht.


Dieter
Frank
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#2 Beitrag von Frank »

Hallo Dieter,

geht das denn ?

Gruß Frank
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Ralph
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#3 Beitrag von Ralph »

Frank hat geschrieben:Hallo Dieter,

geht das denn ?

Gruß Frank
Wie man bei einem Kollegen sehen konnte geht das schon und sieht auch geil aus. Wie ich es aber im Gespräch verstanden habe ist es mit einem nicht unerheblichen Bastelaufwand verbunden, und die Herren vom Tüv werden darüber auch nicht so ganz begeistert sein. Müßte also eine Lösung sein, die sich bei Bedarf wieder mir relativ wenigen Handgriffen rückgängig machen läßt. :?
Gruß Ralph

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Dieter Siever
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#4 Beitrag von Dieter Siever »

Ich bin schon dran an der Xenon Sache. Ich habe gestern im eBay alles ersteigert was so nötig ist. Ich habe bei eBay für alles zusammen 86 Eu inkl. Versand bezahlt.

Erstmal ein wenig Grundlagen:
Benötigt wird ein Steuergerät mit Zündeinrichtung oder Steuergerät und Zündgerät extra. Weiter eine Xenon-Brenner. Ich habe ein Steuergerät mit Zündgerät von Hella ersteigert.
Der Brenner wird mit hohen Spannungen betrieben. Entsprechend müssen auch die Verbindungen mit großer Sorgfalt verlegt werden.

Das Steuergerät muss mit 12 V versorgt werden. Hier wird die erste Bastelei notwendig. Um schnell einen Rückbau durchzuführen muss eine Verbindung vom vorhandenen Lampenstecker zum Steuergerät gebaut werden. Die Verbindung vom Steuergerät zum Brenner habe ich mitersteigert somit ist hier kein Problem zu erwarten. Wie ich den Brenner in die Öffnung für die H7 Lampe rein bekomme weiß ich auch noch nicht.
Die Unterbringung des Steuergerätes und die Wasserdichtigkeit des Steuergerätes machen mir im Moment die meisten Sorgen.

Laut Zulassungsordnung muss, wenn Xenon Licht verwendet wird, eine Reinigungsanlage für die Streuscheibe vorhanden sein und eine automatische Leuchtweitenregulierung installiert sein die bei einfedern, Bodenwellen usw. die Reflektoren entsprechend regulieren. Auch die Lichtstärke auf der Fahrbahn ist reglementiert. Eine Eintragung in die Moppetpapiere ist bei den Basteleien wohl nicht denkbar.

Ich werde ausführlich berichten wie das bei mir so weitergeht. In Lindlar werdet Ihr den Erfolg hoffentlich zu sehen bekommen.

Wo ist der LT Fahrer der in Bremen solch Xenon Licht eingebaut hatte? Ich brauche jede Menge gute Tipps.

Grüsse aus Bremen

Dieter
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Gnurz
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#5 Beitrag von Gnurz »

Hier!
Und hier ist auch der versprochene Link zu den Kollegen im US Forum:
http://i-bmw.com/hid/les_final/HIDInstall.htm

Besser kann man das kaum beschreiben. Viel Spaß damit.

Guß
Thomas
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Dieter Siever
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#6 Beitrag von Dieter Siever »

Hi,

eine tolle Beschreibung beim amerrikanischen Kollegen. Da wird allerdings das Fernlicht beschrieben. Ich wollte das Abblendlicht ändern. Ich hoffe dass mir der Modelbau dann erspart bleibt.

Dieter
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Gnurz
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#7 Beitrag von Gnurz »

ich widerspreche dir ungern, aber es geht um das Abblendlicht. Ich habe das genau nach der Anweisung nachgebaut. Der Fernscheinwerfer ist die Lampe in der Vertiefung, aber um die gehts nicht. Etwas irreführend ist vielleicht, das er die räulich oben angeordnete Lampe bearbeitet, aber genau das ist das Abblendlicht. -glaub mir.

Hinzufügen möchte ich noch, um das Steuergerät und dessen Dichtigkeit braucht man sich keine Sorgen zu machen, das ist im Auto frei verbaut, also nicht gekappselt. Das Steuergerät ist zu einem gewissen Maße Wasserdicht.
Die Baugruppen nochmal im einzelnen, da mir dein Beitrag etwas verwirrend erscheint, Es gibt ein Steuergerät, an das das Kabel zum Brenner fest (unlösbar) verbunden ist. Es gibt den Brenner selbst (ist im Prinzip die Glühbirne). Von dem Brenner gibt es zwei Varianten D2S und D2R. D2S ist was wir brauchen, ist nicht abgeblendet. Kombinationen wo das Steuergerät direkt auf dem Stecker des Brenners sitzt, sind auch im Umlauf, NICHT kaufen, passt nicht!! Hinter dem Scheinwerfer ist in der Verkleidung kaum Platz dafür, wegen der Windschutzscheibe und dessen Motor.
Das in der amerikanischen Anleitung verbaute Relais ist nicht notwendig, ABER die Entlastungsschaltung der Kollegen aus dem RS-Forum sehr wohl. Die Last des Scheinwerfers ist niedriger, deshalb kein Relais. Die Entlastungsschaltung ist notwendig, da für den Brenner nichts schädlicher ist, als an-aus-an im kurzen Interval und genau das passiert bei Starten. Der Kollege aus den RS-Forum (hier der Link: http://www.k1200rs.de/faq/xenon/xenonei ... erung.html ) hat das sauberst beschrieben. Die Schaltung kostet etwa 3 Euronen und beim Einbau etwas Geschick beim Umgang mit der Elektrik, da muß man nämlich gaaanz tief rein.

Gruß
TS
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kub0711

#8 Beitrag von kub0711 »

Auweia,
das is nu wirklich der komplette Bastelblödsinn.
Abgesehen davon, dass die vorgeschriebenen Teile automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigung fehlen, hoffe ich, dass euch klar ist, daß damit die Betriebserlaubnis erlischt.
Was die Versicherung im Ernstfall dazu sagt, kannste dir denken (Leistungsausschluss)
Ein Scheinwerfer ist für die Birne gebaut, die drin ist, für sonst nix!
Wieviele Entgegenkommende du durch Blendung dabei in die Pampa schickst, bleibt abzuwarten.
Jedenfalls saugefährlich und unter Umständen sogar strafbar (Nix Bußgeld - Anklage!).
Und wer's nicht glaubt:
http://www.hella.com/produktion/HellaPo ... /recht.jsp

Was als Einziges geht, ist viel Bastelei:
Einen Scheinwerfer ohne extra Abdeckscheibe aber mit Leuchtweitenregulierung suchen und mit ner entsprechenden (selbstgebastelten) Abdeckung anstatt Serienscheinwerfer einbauen
Gibt's als Normal oder Bi-Xenon (Ab-und Fern)
Standlicht kann, muß aber bei Bike nicht sein, lassen sich aber auch ein paar schöne finden.
Dann noch eine Scheinwerferreinigungsanlage reinfummeln, sollte bei der LT machbar sein, bei kleineren Mopeds: No Chance.

Da wird der TÜV zwar auch staunen, aber wenn du's mit denen vorher absprichst, geht's ohne Eintragung, Ärger, usw. ab.
Gruß
Kai-Uwe
kub0711

#9 Beitrag von kub0711 »

Noch vergessen:

Dynamische Leuchtweitenregulierung wie oben erwähnt, ist zwar super, aber nicht zwingend.
Vorgeschrieben ist nur automatische Anpassung an den Beladungszustand.
Bei der alten K100LT war ein Nivomat zu kriegen; sowas wäre auch ausreichend
Gruß
Kai-Uwe
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Gnurz
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#10 Beitrag von Gnurz »

danke, das du es als den kompletten Bastelblödsinn hinstellst.
Fakt ist, wir hatten uns in Bremen auf dem Treffen über dieses Thema unterhalten und es hier "verfestigten". In dem Gespräch haben wir uns unter anderem über die Illegalität unterhalten. Das wissen wir eigendlich alle.

Das die Anleitung weniger Bastelkram ist als deine Beschreibung die mit vagen "Einen Scheinwerfer ohne extra Abdeckscheibe aber mit Leuchtweitenregulierung suchen und mit ner entsprechenden (selbstgebastelten) Abdeckung anstatt Serienscheinwerfer einbauen"
gefüllt ist macht sie nämlich nicht schlechter, im Gegenteil, so detailiert bekommt man das selten.

Ich fahre schon seit einiger Zeit mit dem Ding herum, habe mich mehrfach bei diversen Leuten nach der Blendwirkung erkundigt -negativ!

Und, das Thema und die Meckerei ist schon hinreichend im alten Forum durchgekaut worden. Ich ärgere mich über deinen Beitrag! er ist unsachlich.

Die LT hat zudem eine Leuchtweitenregulierung. Wenn man die "Bastelei" dann treiben will, kann man dort problemlos einen Mechanismus anbauen, der das automatisch übernimmt. Ist alles nur eine Frage des Aufwands. Einen komplett anderen Scheinwerfer von "irgendeinem" Fahrzeug braucht man sich nicht zu suchen, den am besten passenden hat man schon drin.

So nun hau drauf.

Thomas
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kub0711

#11 Beitrag von kub0711 »

Hallo Thomas,
ich brauch gar nicht draufzuhauen, ist auch nicht meine Absicht.

Nur denke ich, waren nicht alle, die hier lesen, in Bremen dabei oder im alten Forum zugange, den Hinweis auf die möglichen Folgen sollte man daher immer dazustellen.

Außerdem ist mein Beitrag keineswegs unsachlich, sondern ergänzt zu den reinen Bastelanleitungen eben die doch sehr erheblichen rechtlichen Konsequenzen. Und zwar äußerst sachlich. Das einzige unsachliche Wort war "Bastelblödsinn" und dazu stehe ich gerne.
Aus dem einfachen Grund, weil ich hier nicht an Nebensächlichkeiten wie einem blinkenden Rückstrahler oder dauerleuchtenden Blinkern rumbastele, die im Ernstfall kaum Beachtung finden werden, sondern am Hauptscheinwerfer, der eine Blendwirkung verursachen kann, die unfallverursachend sein kann. Daher bewege ich mich da nach Auffassung der Grünkittel im Bereich der Verkehrsgefährdung, was keine Ordnungswidrigkeit mehr ist.
Soviel sollte der geneigte Bastler wissen. Und zwar eigentlich von dir, wenn du die Anleitung lieferst.
Das dein Scheinwerfer nicht blendet, ist im Zweifelsfall egal. Wenn's knallt und irgendeiner deine Bastelei spitzkriegt, wird das angenommen! Ohne Nachweis!

Die Beschreibung meiner Lösung ist aus dem einfachen Grunde vage, weil ich sie noch nicht realisieren konnte. Allerdings stehen dahinter zumindest Recherchen über die Verfügbarkeit der Teile und die Umsetzbarkeit (rechtlich wie technisch). Also nicht völlig aus der Luft gegriffen. Und immerhin kann man mit meiner Lösung dann beruhigt zugelassen losdüsen. Mir ist das was wert. (Sobald ich das mal habe, werd ich die Anleitung reinstellen, komplett detailliert, diplomiere aber gerade)

Thema Leuchtweitenregulierung: Das Ding ist in der manuellen Version an jedem Fahrzeugscheinwerfer.
Bei Xenonlicht ist auto Vorschrift und nicht basteltauglich, weil an die Teilegenehmigung des Scheinwerfers gebunden (außer Niveauregulierung).

IMHO schätze ich den Aufwand meiner Lösung als nicht sehr hoch ein.

Wenn dich mein Beitrag ärgert, tut mir das leid.
Aber schau mal bei den anderen Basteleien, und du wirst keine derartige Reaktion von mir finden. Bei der Geschichte hier ist mir das aber wichtig (siehe oben).

Gruß
Kai-Uwe
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Gnurz
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#12 Beitrag von Gnurz »

fraglos ist an der Argumentation was dran, zumindest as den rechtlichen Teil betrifft.
Das muß wie immer jeder selbst verantworten, da will ich niemanden überzeugen.

Wenn jemand eine bessere Lösung hat, her damit. Solange aber nicht, ruhig bleiben, andere Vorschläge oder Umsetzungen als eigenen Ansporn nehmen es besser zu machen.
Da haben wir alle was davon

Gruß
TS
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Michael
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#13 Beitrag von Michael »

ich will euch noch einen wichtigen Link schicken:

http://www.autolamps-online.com/gasdisc ... talkit.htm

Diese Umbausätze sollen perfekt passen und die Lampe kann 1:1 gegen eine H7 getauscht werden.

Michael
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Dieter Siever
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#14 Beitrag von Dieter Siever »

Liebe Bastler,

als Anstifter dieses Themas finde ich jede Anregung und auch jede Meinung zum Thema hilfreich. Auch eine rechtliche Betrachtung ist gut und sicher nicht unwichtig. Das sollte man auch nicht kontrovers behandeln. Das sind einfach Tatsachen. Wie jeder einzelne damit umgeht liegt in der eigenen Verantwortung.

Mich haben die mahnenden Worte von Kai-Uwe nachdenklich gemacht.
Unsere Basteleien haben sicherlich irgendwo ihre Grenze wenn die Sicherheit beeinträchtigt wird. Ich werde auf jedem Fall besonderes Augenmerk auf die Blendung werfen.

Grüsse aus Bremen

Dieter
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Ralph
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#15 Beitrag von Ralph »

dietersiever hat geschrieben: Mich haben die mahnenden Worte von Kai-Uwe nachdenklich gemacht.
Unsere Basteleien haben sicherlich irgendwo ihre Grenze wenn die Sicherheit beeinträchtigt wird. Ich werde auf jedem Fall besonderes Augenmerk auf die Blendung werfen.

Grüsse aus Bremen

Dieter
Dem ist meiner Meinung nach nichts hinzuzufügen. Ich denke man sollte bei aller Begeisterung nicht die möglichen Folgen einer solchen illegalen Umrüstung aus den Augen verlieren. Auf

http://www.kba.de/Stabsstelle/Presseser ... 3_2002.htm

kann man auch noch einmal nachlesen, welche Folgen das illegale Umrüsten mitbringt. Mir wäre dies persönlich auf jeden Fall zu riskant, und würde wohl auch in meinem näheren Umfeld auf wenig Verständniss stoßen, falls man durch eine solche Bastelaktion im ungünstigsten Fall zur Verantwortung gezogen wird, was u.U. sehr kostspielig werden kann.
Gruß Ralph

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Gnurz
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#16 Beitrag von Gnurz »

es gibt noch etwas hinzuzufügen.

Alle (!) technischen Umbauten, auch beleuchtete Seiten Reflektoren, Blinker usw., führen zum Verlust der Betriebserlaubnis. Xenonlicht führt hier nicht zu einem besonderen Verfahren, sondern zum selben! Es gibt nicht den niedlichen Umbau von Blinkern oder Reflektoren, der gerade so durchrutscht und Xenon ist die Straftat.

Also überlegt euch jeglichen Umbau.

Ein Kollege erwähnte das Umrissleuten am Krad in jeder Form verboten sind.

Grundsätzlich handelt ihr in Eigenverantwortung.

Ich weiß das. Wenn ihr das nicht wußtet, sorry das ich so schlecht aufklärte.

Gruß
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Tönne
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Zusätzliche Blinker

#17 Beitrag von Tönne »

Hallo Thomas

Ich glaube, weiß es also nicht wirklich :wink: , aber gegen ein Paar zusätzliche Blinker hat der TÜV nix.

Stefan
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Dieter Siever
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#18 Beitrag von Dieter Siever »

Hallo Bastelgemeinde!

Ich glaube, dass Ganze muss man schon etwas diverenzierter betrachten. Einen Umbau, was es auch immer sein mag muss ich persönlich im Bauch vertreten können.
Es muss sicher auch abgeschätzt werden inwieweit durch solch einen Umbau eine Leistungsverweigerung der Versicherung denkbar ist.
Wenn bei der Xenonbeleuchtung der Gegner behauptet das durch die Blendung der Unfall verursacht wurde ist bestimmt nichts mehr zu diskutieren. Ähnlich ist das auch mit dauerleuchtenden Blinkern. Wenn ich das währe würde ich behaupten: „Durch die leuchtenden Blinker wurde ich getäuscht und war sicher, dass das Moppet abbiegen wollte. Nur dadurch bin ich dem Moppet in die Quere gekommen.“ Ein Mitschuld ich dann auf jedem Falle drin.
Selbst bei einen zusätzlichem Blinker könnte ich mich so verwirrt fühlen, so dass mein Fehlverhalten zu entschuldigen ist.
Es ist nicht immer nachvollziehbar wie die Gerichte entscheiden und wie ein guter Anwalt die Tatsachen auslegt. Alles was nicht zulässig ist, auch wenn es noch so eine Kleinigkeit ist, kann sich vor Gericht negativ auswirken.

Hier mal einen Auszug aus der StVZO mit einem Kommentar eines Rechtsanwaltes.

Nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

Dazu reicht es nicht aus, dass Fahrzeugteile verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung genügt danach nicht, sondern eine Gefährdung muss zu erwarten sein.

In diesem Text ist soviel hineinzuinterpretieren wie man will.

Dieter
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#19 Beitrag von Dieter Siever »

Trotz aller mahnenden Wort habe ich bei mir die Xenonbeleuchtung eingebaut.
Der Einbau nach der Anleitung der amerikanischen Kollegen ging einfacher als zuerst angenommen.
Die Brenner passte exakt unter die Abdeckung des Scheinwerfer. Die Modelbauarbeiten blieben mir so erspart.
Die elektronischen Teile habe ich entgegen der Bauvorschläge an die Flügel im Kotflügel montiert.
Die Haltefedern der Leuchte musste ich nachbiegen was den Rückbau der Anlage aufwendiger macht. Die Originalleitungen waren natürlich zu kurz und mussten verlängert werden.
Die Optik ist einfach toll. Das Licht ist beeindruckend.
Eine Blendung habe ich nicht festgestellt. Ich habe die Einstellung bei meiner Tankstelle mit einem Testgerät prüfen lassen. Durch den vorgebauten Reflektor des Fernscheinwerfers ist die Blendungsbegrenzung recht wirkungsvoll. Es gibt einen seitlichen Blickwinkel von dem aus das Leuchtmittel direkt zu sehen ist. Da könnte durch die hohe Leuchtdichte am Brenner eine Blendung möglich sein.

Dieter
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Tönne
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#20 Beitrag von Tönne »

Wo sind die Bilder?!?!?

Herzlichen Glückwunsch!


Tönne
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Dieter Siever
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#21 Beitrag von Dieter Siever »

Hallo Tönne,

das mit den Bildern geht nicht. Wir waren im Januar zum „Kohl und Pinkelessen“. Da ist meine Digi Kamera leider auf der Stecke geblieben. Ich war irgendwann zu hause, meine Kamera nicht.

Für die nicht Nordlichter:
„Kohl und Pinkel“ ist kein Schweinkram sondern ein traditionelles Gühnkohlessen. Man trifft sich irgendwo, fährt mit dem Bus ins Grüne und marschiert dann mit Handwagen, der mit flüssigem Korn usw. gefüllt ist, zum Kohllokal. Dabei wird mit einem großen Würfel gewürfelt. Jeder der eine Sechs würfelt muss einen Schnaps trinken, jeder der keine Sechs würfelt auch. So kommt es manchmal zu den ersten ausfällen bevor das Kohllokal erreicht ist. Dann kommt das deftige Kohlessen, ein Schnäpschen hinterher und noch einen …………..
Pünktlich um Mitternacht ist dann Schluss.
Naja, wenn den einer der Schnäpse nicht gut war kommt es vor, das eine Kamera mal liegen bleibt. So gibt es halt im Moment keine Bilder!!
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#22 Beitrag von Gnurz »

Hi Tönne,
hier noch mal der Link des US Kollegen, es ist bei Dieter kaum anders: http://i-bmw.com/hid/les_final/HIDInstall.htm

Den Link hatten wir zwar schon, aber vielleicht hattest du das übersehen.

Gruß
Thomas
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#23 Beitrag von Ralph »

Tönne hat geschrieben:Wo sind die Bilder?!?!?

Herzlichen Glückwunsch!


Tönne
Ist genauso schön hell wie von dem anderen Kollegen, denn wir schon in Bremen getroffen hatten. Als der Dieter mir in Winterberg hinterm Tunnel entgegengekommen ist, sah das schon echt Klasse aus. Soll auch in der Nacht absolut hell die Straße ausleuchten, schade nur das es eigentlich verboten ist.
Gruß Ralph

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#24 Beitrag von k12lt_rider »

Michael hat geschrieben:ich will euch noch einen wichtigen Link schicken:

http://www.autolamps-online.com/gasdisc ... talkit.htm

Diese Umbausätze sollen perfekt passen und die Lampe kann 1:1 gegen eine H7 getauscht werden.

Michael
Das kann ich bestätigen. Die passen perfekt.

Ich hab mir so'ne Kit gekauft und eingebaut; 'ne fabelhafte beleuchtung auf der Strasse!

Bei uns (NL) hat man die EU Gesetzgebung so interpretiert dass die automatische Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage nur für neue Fahrzeuge verpflichtet sind. Für sogenannte Retrofit gilt nur dass die leuchten nicht blendend sein dürfen.
Grüße,

Erwin

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Mac
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#25 Beitrag von Mac »

Hallo liebe Bastelfreunde,
auch wenn die Diskussion schon eine Weile her ist. Mich würde mal interessiern was aus dem Xenonlicht geworden ist.
Meine persönliche Meinung ist, daß das nicht realisierbar ist. Zumindest nicht mit einem normalen finanziellen Aufwand und auch nicht ohne ein Bein im Knast.
Aber: Holt euch mal das neue Prospekt über das 2004'er Modell. Nu hat die Dicke einen zusätzlichen Fernscheinwerfer unter dem bisherigen. Dem Ding müßte man die notige Power integrieren. Ich versuch mich mal schlauzumachen, ob es mit ein weinig Bastelarbeit möglich ist dieses gute Stück nachzurüsten.
BMW verspricht jedenfalls 10% höhere Lichtausbeute. Und das ist eigentlich nicht viel. Die Frage stellt sich nur: wo kommt das Licht an? Wenn da, wo es mir fehlt, ist das saugut.

Jürgen
Meine Definition zu BMW: Berliner Motorrad Werft. ---- weil sie solche netten Dickschiffe bauen.
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