Anhänger an der LT - Fakten vom Benutzer und Erbauer.

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Andreas Haker
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Anhänger an der LT - Fakten vom Benutzer und Erbauer.

#1 Beitrag von Andreas Haker »

Hallo Leute,ich habe jetzt schon viel von Euch hier im Forum zu diesem Thema gelesen und das Interresse scheint erheblich zu sein.Ich baue Anhänger und Anhängerkupplungen für Motorräder seit 1998 allerdings nur auf privater Basis nicht Gewerblich.Ich möchte euch kurz berichten in welchem Zulassungsmodus mein aktuelles Gespann (MÜ LT mit WM-Trailer) auf der Straße zu sehen ist:

- Da der WM-Trailer ein Einradanhänger ist muß er mit einem kardanischen Gelenk am Zugfahrzeug befestigt werden.Mit einer herkömmlichen Kugelkopfkupplung würde der Anhänger einfach umkippen und liegenbleiben wenn Ihn niemand aufhebt.

- Da auch ich natürlich an die aktuellen Gesetzgebungen gebunden bin mußte ich einen Weg finden diese völlig veralterten Gesetzgebungen zu umgehen.Kurz gesagt:Wenn ein Motorrad mit Anhänger nur 60 Km/H fahren darf,dann darf das Motorrad nicht länger Motorrad heißen.Also mußte ich einen Weg finden die komplette Zulassungsart zu ändern.So wurde aus dem kompletten Gespann ein "Gelenkfahrzeug".Das geht allerdings nur wenn der Anhänger nicht mehr als 1 Rad hat.Und siehe da,für Gelenkfahrzeuge gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nur eine Bauartbedingte.Durch den Umstand das meine MÜ ein Integral-ABS hat gibt es somit keine Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung.Beim Abnehmen des Anhängers wird aus dem Gelenkfahrzeug wieder ein normales Krad und dann läuft alles wieder ganz normal wie bei jeder anderen LT auch.

-Der Anhänger bleibt weiterhin TÜV und Zulassungsfrei,braucht aber eine Betriebserlaubnis und ein Folgekennzeichen.Auf die sogenannten Anhängerdreicke kann verzichtet werden wenn in den Rückleuchten Reflektoren vorhanden sind.

-Wenn der WM-Trailer ausgeliefert wird hat er leider nur einen Reifen mit einem Speedindex " L " das bedeutet zugelassen bis 120 Km/H.Hier mußte natürlich eine Änderung her.In den USA konnte ich einen Händler auftun der 12 Zoll Rollerreifen bis 210 Km/H herstellt.Der Reifen ist dann auch "Reinforced".

-Wenn das Gespann komplett fahrfertig und für die Urlaubstur beladen ist wiegt es mit Sozia und ohne Fahrer ca.650 KG.Bei einer lockeren Reisegeschwindigkeit von 130-160 Km/H habe ich einen Verbrauch von 6,5 - 6,8 Litern.

-Die gesamte TÜV und Bauratabnahme findet als Einzelabnahme statt und kostet ca. 2000 (zweitausend) Euro.


So Leute das war es erstmal.Wer noch detailierte Fragen hat kann sich gerne an mich wenden.Ich hoffe wir sehen uns mal auf irgendeinem Treffen.Grüße aus Hamburg.
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Dieter Siever
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#2 Beitrag von Dieter Siever »

Hallo Andreas,

ich habe, dein Einverständniss voraussetzend, deinen Bericht in unsere Wiki ünbernommen.

http://wiki.bmw-bike-forum.info/index.p ... er_K1200LT

Dieter
Grüße Dieter - Mod: K1200LT, Admi: Wiki
http://wiki.bmw-bike-forum.info/images/ ... T-Logo.jpg
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kub0711

#3 Beitrag von kub0711 »

Direkte Nachfrage, da ich mich auch schon mit Einradanhänger beschäftigt habe:
Wie ist das mit der wahlweisen Eintragung des "Anhängers"?
Wie ist das aus den Zulassungspapieren ersichtlich?

Hauptsächliche frage ich hier auch wegen der Beurteilung durch ausländische Verkehrsüberwachung.

Gruss
kai-uwe
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winhunter
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#4 Beitrag von winhunter »

Hallo Andreas,

der Beitrag ist schon super, auch der preis für Deine Anhänger. Ich selbst bin den WM Anhänger an einer Royal Star Venture gefahren und war leider überhaupt nicht zufrieden. Entschuldige bitte die negative Rückmeldung auf Deinen Beitrag. Der Anhänger liegt gut in der Spur, hat jedoch die Eigenart bei kleinen Bodenwellen das "Hüpfen" anzufangen. Auch die Windempfindlichkeit hat mir nicht gefallen.

Ein grosser Pluspunkt ist jedoch die "Nichteinschränkung" in der Geschwindigkeit !

Ich selbst fahre einen zweiachsigen Anhänger der amerikanischen Marke Champion hinter einer Goldwing 1500. Bedingt durch dessen einzelradaufgehängete und luftunterstützte Federung ist ein wesentlich besseres Nachlaufen gewährleistet.

Kai Uwe : Bei den Motorradanhängern hast Du keinen Eintrag im Brief sondern nur eine Betriebserlaubnis für den Trailer.

Leider kann ich Dir keine Beantwortung auf Deine Fragen geben, da ich keinen "Einachsanhänger" besitze.
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Andreas Haker
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#5 Beitrag von Andreas Haker »

Dieter: Immer gerne,kein Problem.

Kai-Uwe:Die unterschiedliche Benutzungsart wird in einem ellenlangen Sondertext unter "Bemerkungen" preisgegeben.Das kann dann jeder europäische Polizist nachlesen,solange er unser Behördendeutsch versteht.In der gesamten Zeit seitdem ich mit Anhängern an Motorrädern fahre bin ich erst einmal von der Autobahnpolizei aus dem Raum Fulda angehalten worden.Den habe ich den kompletten Schriftkram mit allem drum und dran (Leitz Ordner 32 Seiten) zum nachlesen in die Hand gedrückt,ein flüchtiger Blick auf den Ordner hat dann gereicht um weiterfahren zu können.

winhunter:Ich hatte am Anfang auch große Probleme mit dem WM-Trailer.Erst ein anderes Federbein (Unterschiedliche Änderung von Druck- und Zugstufe)und die komplette Zerlegung des Kardangelenkes ließen hohe Geschwindigkeiten zu.Walter Lenke (der Hersteller vom WM-Trailer) hatte wohl nie damit gerechnet das sein Anhänger jemals schneller als max.100 km/H gezogen wird.An dem Kardangelenk habe ich alle Lager rausgeschmissen und gegen Bronzebuchsen mit Nullpassung ersetzt.Die Lagerkäfige hatten bauseitig 2/10mm Spiel,ist halt nur Treckertechnik.Das ergab bei hohen Geschwindigkeiten eine Pendelneigung am Anhänger von ca.10mm in jede Richtung,Unfahrbar !!!Mit Seitenwind habe ich keine Probleme.War vorher ne´Schrankwand und ist jetzt immernoch eine.Der angegebene Preis ist nicht für eine Kupplung oder einen Anhänger.Das Geld habe ich nur für die Prüfung bezahlt,diese dauerte drei komplette Tage !!!!


Das war´s erstmal wieder.Gruß von Andreas.
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Re: Anhänger an der LT - Fakten vom Benutzer und Erbauer.

#6 Beitrag von BenD »

Hallo Leute,ich habe jetzt schon viel hier im Forum zu Thema ‚Einrad Anhänger‘ gelesen. Anhänger und Anhängerkupplung in Eigenbau, aber die Berichte sind von 2004 bis 2006 Gerne möchte ich wissen wie die aktuellen Status ist im Zusammenhang mit, Zulassung oder Betriebserlaubnis, Gespann, Gelenkfahrzeug oder Motorrad mit Anhänger, 60 km/h oder 100 plus. Kurz gesagt, alles rund um die Zulassung von Anhänger (in Eigenbau) mit Kupplung.

Zitat von Beitrag, Andreas Haker, 29 Oktober 2006

- Da auch ich natürlich an die aktuellen Gesetzgebungen gebunden bin mußte ich einen Weg finden diese völlig veralterten Gesetzgebungen zu umgehen.Kurz gesagt:Wenn ein Motorrad mit Anhänger nur 60 Km/H fahren darf,dann darf das Motorrad nicht länger Motorrad heißen.Also mußte ich einen Weg finden die komplette Zulassungsart zu ändern.So wurde aus dem kompletten Gespann ein "Gelenkfahrzeug".Das geht allerdings nur wenn der Anhänger nicht mehr als 1 Rad hat.Und siehe da,für Gelenkfahrzeuge gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nur eine Bauartbedingte.Durch den Umstand das meine MÜ ein Integral-ABS hat gibt es somit keine Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung.Beim Abnehmen des Anhängers wird aus dem Gelenkfahrzeug wieder ein normales Krad und dann läuft alles wieder ganz normal wie bei jeder anderen LT auch.

-Der Anhänger bleibt weiterhin TÜV und Zulassungsfrei,braucht aber eine Betriebserlaubnis und ein Folgekennzeichen.Auf die sogenannten Anhängerdreicke kann verzichtet werden wenn in den Rückleuchten Reflektoren vorhanden sind.


Ich habe keinen BMW : ) aber ich habe mir eine neue Honda Gl 1800 DCT gekauft und die Koffer sind ziemlich klein !!!!!
Hofelich könnt ihr mich trotzdem weiterhelfen und mir so viel wie möglich Information verschaffen, ich war schon bei Dekra, Antwort, sowas gibt es seit 1920 nicht mehr in Deutschland.
Habe auch nachfrage bei einer von TÜV gemacht, darauf warte ich noch.
Oder muss ich zum TÜV in Hamburg, die kennen sich ja aus !! : (
Früher als wir noch jung wäre konnte man alles dran hangen (in Holland) aber jetzt in Deutschland ist es nicht einfach.
Danke in voraus
Lieber grüß
Ben
Gollum

Re: Anhänger an der LT - Fakten vom Benutzer und Erbauer.

#7 Beitrag von Gollum »

Mich würde interessieren wo Du da belegbare Informationen dazu her hast???

Also ich kenne kein Gelenkfahrzeug, daß keine begrenzte Höchstgeschwindigkeit hätte.
Gelenkbusse werden ja eher im Stadtbereich eingesetzt, haben aber außerorts meines
Wissens als Linienbus maximal 80km/h Zulassung. Und Gelenkfahrzeuge im Baumaschinenbereich,
bzw. als Baufahrzeuge haben ebenfalls eine zulassungsbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung
für den öffentlichen Straßenverkehr, wahrscheinlich maximal 80Km/h wie bei den normalen LKWs.

Gelenkfahrzeug oder Gliederfahrzeug heißen Fahrzeuge, die aus mehreren gelenkig verbundenen,
betrieblich nicht trennbaren Teilen bestehen. Deshalb wirst Du wahrscheinlich was Du da vorhast
das niemals als Gelenkfahrzeug zugelassen bekommen. Denn ein Anhänger ist ja nicht trennbar
sondern jederzeit trennbar angebracht!

Und es gilt auch für Anhängerbetrieb im KFZ Bereich Geschwindigkeitsbeschränkungen von 80-100Km/H
Dann ist die Frage, solltest Du das als Gliederfahrzeug so zugelassen bekommen, schätze ich mal
maximal auf 80Km/H ungebremst und vielleicht auf 100Km/H gebremst.Aber das heißt noch lange nicht,
daß Du da im Ausland eventuell damit fahren darfst! :roll:

Es wäre einfacher, wenn Du mehr Gepäck für unterwegs brauchst, wenn Du Dir ein Motorrad-Gespann
mit einem großen Seitenwagen anlegen würdest! :wink:
Zuletzt geändert von Dieter Siever am 28. April 2018, 20:52, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Vollzitat entfernt
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Schängel
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Re: Anhänger an der LT - Fakten vom Benutzer und Erbauer.

#8 Beitrag von Schängel »

Es wäre einfacher, wenn Du mehr Gepäck für unterwegs brauchst, wenn Du Dir ein Motorrad-Gespann
mit einem großen Seitenwagen anlegen würdest!
Alternative wäre ein Schwenker-Seitenwagen. Ist abnehmbar und am Motorrad wird technisch/Fahrwerksseitig nichts verändert.
http://www.kalich.de/Schwenker/schwenker.html
Gruß Jürgen
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