Im Punkt 4 steht unter "
Kradreifen":
Am Kradreifen sind Reparaturen von Stichverletzungen bis hoechstens 6mm Schadensausdehnung mittels
Kombireparaturkoerper zulaessig…
An anderer Stelle ist dann "
Kombireparaturmittel" definiert als:
Reparaturkoerper, bestehend aus Lochkanalfuellung und Reparaturpflaster.
"
Reifenreparatur" ist wiederum definiert als:
dauerhafte Beseitigung eines Schadens an einem Reifen mittels geeigneter Verfahren und Reparaturmittel...
So weit so gut. Unter "
3 Allgemeine Anforderungen" steht dann aber bei "Punkt 3.1":
Grundsaetzlich ist jeder Reifen zur Analyse des Schadens und zur Reparaturdurchfuehrung von der Felge zu
demontieren...
Das
demontieren macht aber bei der obligatorischen Schraube im Reifen auch kein Reifenfachbetrieb, zumindest nicht bei meinen letzten 3 oder 4 Schrauben, die ich mir beim Auto eingefangen hatte.
Das die Reparatur nicht von Laien durchgefuehrt werden soll oder darf, steht da nirgendwo. Wie im Zweifelsfall der Nachweis erbracht werden soll, ob der Reifen nun demontiert und begutachtet wurde, steht da natuerlich auch nicht. Ich glaube aber nicht, dass man die Faehigkeit einen Motorradreifen von/auf die Felge zu montieren einfach pauschal allen "Laien" abschreiben kann.
Wer anderen eine Grabe grubt, soll nicht mit Schweinen werfen.