Auspuffalternativen R1200R LC

Alles, was mit der Technik der WASSERgekühlten R1200/R1250xx zu tun hat
Antworten
Benutzeravatar
DirtySanchez
Moderator
Beiträge: 192
Registriert: 15. August 2023, 05:47
Mopped(s): R1150R
Wohnort: Rems-Murr-Kreis

Re: Auspuffalternativen R1200R LC

#426 Beitrag von DirtySanchez »

Weissblau hat geschrieben: 22. November 2023, 12:14 Meine R1200R LC ist eine EURO 4 und sie hat einen EURO 3 AC SCHNITZER montiert.
Damit ist deine Frage ob man "anbauen kann" beantwortet. :wink:

Das DIES nicht legal ist, ist auch klar. Grund: Dieser Endschalldämpfer hat seine EG-BE (Kennzeichnung) nun mal für eine EURO 3 erhalten und nicht für eine 4. SCHNITZER hatte damals noch keinen für die neue EURO 4 abnehmen lassen. Kam erst später. Ich wollte da aber den AC SCHNITZER sofort haben. Lief mir dann neuwertig über den Weg.

Zu dir: Ob nun ein EURO 4 einen geringen Durchlass hat als ein EURO 3 weiss ich nicht. Denke aber .... identisch. Vermutlich wird sich der Auspuffhersteller nur um eine neue Abnahme / Kennzeichnung bemüht haben.

"Derber Leistungsverlust": Ohne Leistungsprüfstand weiss man es nicht. Die diversen Aussagen von Besitzern taugen nichts wenn es nur ihr "Popometer" ist, was meint etwas zu verspüren. Aber natürlich gibt es sehr viele Zubehördämpfer die Leistung rauben.

PS.: Der Auspuffhersteller kann im Nachhinein nichts "mehr freigeben". Wenn das Produkt geprüft, abgenommen wurde, ist es so wie es ist und nicht durch einen folgenden Schriftsatz vom Hersteller änderbar / erweiterbar.
Mit freigeben meinte ich in der Tat, dass sein Modell vom Hersteller als von der Betriebserlaubnis eingeschlossen gelistet sein muss. Natürlich kann er selber keine Freigaben schreiben.

Aber danke für deine Belehrung.
Benutzeravatar
Weissblau
Beiträge: 864
Registriert: 14. Januar 2017, 13:31
Mopped(s): R1200R LC + MT09 SP
Wohnort: NRW / Kreis RE

Re: Auspuffalternativen R1200R LC

#427 Beitrag von Weissblau »

DirtySanchez hat geschrieben: 23. November 2023, 12:36 Mit freigeben meinte ich in der Tat, dass sein Modell vom Hersteller als von der Betriebserlaubnis eingeschlossen gelistet sein muss. Natürlich kann er selber keine Freigaben schreiben.

Aber danke für deine Belehrung.
Wenn du das als negativen Einwand, Info siehst (==>> Belehrung) dann lies nochmal deine davor gemachte Aussage. Die einfach zu 100% falsch ist und somit nicht unkorrigiert im Raum stehen bleiben kann.
DirtySanchez hat geschrieben: 21. November 2023, 12:14 Wenn der Hersteller den du im Auge hast das freigibt dann kannst du das machen. Frag doch bei SC an.
............
Benutzeravatar
DirtySanchez
Moderator
Beiträge: 192
Registriert: 15. August 2023, 05:47
Mopped(s): R1150R
Wohnort: Rems-Murr-Kreis

Re: Auspuffalternativen R1200R LC

#428 Beitrag von DirtySanchez »

Weissblau hat geschrieben: 24. November 2023, 12:31 Wenn du das als negativen Einwand, Info siehst (==>> Belehrung) dann lies nochmal deine davor gemachte Aussage. Die einfach zu 100% falsch ist und somit nicht unkorrigiert im Raum stehen bleiben kann.

Auch wenn meine Formulierung ungenau war, so ist sie doch allgemeiner Sprachgebrauch und hat ausgedrückt, dass die Unterlagen des Herstellers Auskunft geben was erlaubt ist und was nicht.

Letztlich habe ich auch noch geraten, den Hersteller anzufragen, wobei mit Sicherheit die richtige Antwort gegeben worden wäre.

Aber nochmals danke für deine Hilfe.
kanyk
Beiträge: 2
Registriert: 18. Oktober 2023, 06:23

Re: Auspuffalternativen R1200R LC

#429 Beitrag von kanyk »

Vielen Dank für die Antworten
Antworten