Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

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maulaf
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Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#1 Beitrag von maulaf »

Hallo Zusammen

Vorbemerkung, ich bin einer der "bösen" Schweizer....und das nachfolgende hat sich in der Schweiz ereignet, dies wegen Gesetzen und so....

Habe Mitte 2013 die Wunderlich Zusatzscheinwerfer an meine R1200R angebaut. War bei bei Autobahn-Fahrten (... ca 100 km zur Arbeit) sehr zufrieden, da mich seither die "Blechbüchsen" Fahrer/Innen schon seit weitem wahrgenommen haben und ich mich daher massiv sicherer gefühlt und fast keine kritischen Situationen auf der Autobahn und im "Stadtverkehr" habe mehr erleben müssen.

Nun hat mich heute ein Polizist gebüsst, da ich mir erlaube, auch im Winter und nicht nur "For Fun" Motorrad zu fahren und die Scheinwerfer bei Regen und schlechter Sicht eingeschaltet habe.

Dies nur um gesehen zu werden, bei dem Wetter gell :evil:.

Was mich am meisten irritiert hat, dass ich das noch von einem "Motorrad-Polizisten" in Empfang nehmen musste. Das hat mich wirklich persönlich getroffen.... :|

Scheinbar ist das einschalten von Nebel- und Zusatzscheinwerfern in der Schweiz verboten, obwohl jede "Blechbüchse" seit 1. Januar das Licht auch am Tag einschalten muss.

Weiss jemand was genaueres über die Gesetzeslage? Oder gibt es "kompatible" Tagfahrlichter, welche in der Schweiz erlaubt sind?

Ich möchte auf diese zusätzlich Sicherheit (..und Sichtbarkeit) eigentlich nicht mehr verzichten...

Ach ja, rein technisch und von der Lichtausbeute sind die Dinger von Wunderlich genial und blenden den Gegenverkehr NICHT.....!

Danke für ein Feedback
Markus
octane
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#2 Beitrag von octane »

maulaf hat geschrieben:Scheinbar ist das einschalten von Nebel- und Zusatzscheinwerfern in der Schweiz verboten, obwohl jede "Blechbüchse" seit 1. Januar das Licht auch am Tag einschalten muss.
Das ist auch bei Autos verboten und wirklich nichts Neues.
maulaf hat geschrieben: Oder gibt es "kompatible" Tagfahrlichter, welche in der Schweiz erlaubt sind?
Ehrlich gesagt sehe ich den Sinn nicht. Mich nerven diese fahrenden Christbäume wenn sie entgegenkommen. Ebenso Autos die nachts bei guter Sicht die Nebelscheinwerfer einschalten müssen. Ein Besuch beim Optiker wäre oft nützlicher.

Evtl. einfach mit Fernlicht fahren tagsüber...
Mystic-Healer

Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#3 Beitrag von Mystic-Healer »

Na ja, den Sinn hat er ja genannt und den kann ich nachvollziehen. Was kostet der Spaß denn nun? Bei einem Kleckerbetrag würde ich mir über das Ticket überhaupt keine Gedanken machen.
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maulaf
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#4 Beitrag von maulaf »

Hallo Werni + Tommy

Werni, Du habt schon recht, ich will auch auch kein Harley-Fahrer mit Chrismas-Tree am Bug sein :-). Jedoch haben mich die "Blechbüchsen" ohne das Licht schon 3-mal "abgeschossen". Irgendwie ist mir meine Gesundheit schon wichtiger als wie ich daherkomme...

Tommy, ja der Betrag ist mir auch egal. Jedoch dass das von einem Motorrad-"Schugger" (Schweizer Ausdruck für Polizist) kommt, hat mich wirklich "beelendet"

Danke für Eure Antworten

Markus
Mystic-Healer

Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#5 Beitrag von Mystic-Healer »

Mach dir keinen Kopf, ich hab die Wunderlich Nebler auch an und mich juckt es überhaupt nicht, ob die Polizei mir mal dafür ein Ticket gibt oder jemand meint, ich würde wie ein Christbaum fahren. Bei mir hat allerdings ein Christbaum deutlich mehr als nur zwei Leuchten :-)


Gruß Tommy
Pumpe
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#6 Beitrag von Pumpe »

Hallo Zusammmen

Tja, fahren mit Nebelscheinwerfern war ohne Nebel schon immer verboten..... Ich könnte Dir ja jetzt vorschlagen einen Leuchtweste zu tragen, welche meiner Meinung nach mindestens den gleichen Effekt hätte und erst noch von allen Seiten, tu ich aber nicht, sonst gibt es hier wieder einen Glaubenskrieg....... :wink:

Gruss
octane
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#7 Beitrag von octane »

Es gibt übrigens Leuchtwesten mit integrierter LED Beleuchtung :lol:: http://www.motorradonline.de/motorradja ... ane/450657
Mystic-Healer

Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#8 Beitrag von Mystic-Healer »

Pumpe hat geschrieben:Hallo Zusammmen

Tja, fahren mit Nebelscheinwerfern war ohne Nebel schon immer verboten.....

Gruss
Wirklich? War mir gar nicht bekannt...
Und wenn ich Bock auf ne Warnweste gehabt hätte, würde ich diese jetzt tragen. Hab ich aber nicht. Und nun?


Gruß Tommy
yadappes
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#9 Beitrag von yadappes »

Pumpe hat geschrieben:Hallo Zusammmen

Tja, fahren mit Nebelscheinwerfern war ohne Nebel schon immer verboten.....
Das stimmt (in D) SO allgemein nicht:

Code: Alles auswählen

§ 17 StVO
...
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, 
dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
...
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BoxerSigi
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#10 Beitrag von BoxerSigi »

octane hat geschrieben:Es gibt übrigens Leuchtwesten mit integrierter LED Beleuchtung :lol:: http://www.motorradonline.de/motorradja ... ane/450657
Hallo Markus,

trage diese Leuchtweste, das lenkt dann den Polizisten von den Zusatzscheinwerfern ab. ;-)

Lieber Gruss
BoxerSigi

PS: Ich bin Ducati mit LeoVince Puffen gefahren, zugelassen und legal. :P Ganz nach dem Motte, wer mich nicht sieht, der hört mich wenigstens. :shock: Die Sache hatte aber eine Hacken. :roll: So nach 2 Stunden Fahrt musste ich Ohrenpfropfen reintun weil mich der eigene Lärm nervte. ;-)
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Avanti
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#11 Beitrag von Avanti »

Moin,

da du die Zusatzscheinwerfer von Wunderlich bereits angebaut hast, solltest du die dazu passenden Tagfahrlichter (siehe Link) anbauen und bei jeder Fahrt benutzen.

http://www.wunderlich.de/shop/wunderlic ... -5795.html

Die Zusatzschenwerfer kannst du dann - gesetzeskonform - bei entsprechender Witterungslage dazuschalten.

Übrigens: Die gleichen LED-Lichter, die Wunderlich verbaut, gibt es hier ohne die Halterungen für wenig Geld:

http://www.ebay.de/itm/Universal-LED-Ta ... 53ee3a1f43

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Werner
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#12 Beitrag von Werner »

Ich hab mir um besser gesehen zu werden die Philips Daylight unter die Zylinder an den Schutz geschraubt. Hab die Teile in der Bucht relativ günstig erworben.

Welche LED's ich auch empfehlen kann sind die Devil-Eyes 8) die sind auch schön hell.

Der TÜV hat bis jetzt noch nix gesagt und in der Schweiz hat eine Moto-Polizei die ich auf einem Parkplatz kurz vor Zürich getroffen hab auch nur gemeint das die Funzeln nicht schlecht ausschaun.
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maulaf
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#13 Beitrag von maulaf »

Hallo Zusammen

Hey, SUPER; Eure Antworten und Hilfe :)

Avanti & Werner
Ich schau mal welche der von Euch vorgeschlagenen "Lichter* ich bestellen werde.

Weihnachtsbaum hin oder her, ich fahre das ganze Jahr und wenn es "keine Katzen hagelt und kein Glatteis hat" mindestens 1 mal pro Woche ca. 100 Km zu Arbeit, das pro WEG!

Zuerst habe ich mir noch überlegt ob ich wie mir wie bei Zylonen (Kampfstern Galactica) noch so ein "huihui" am Helm montiere :D

Danke
Markus
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Avanti
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#14 Beitrag von Avanti »

Moin,

hier noch etwas zur besseren Info:

"Der Anbau von Tagfahrleuchten an Krafträdern war seit Oktober 2009 erlaubt, die Nutzung laut Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings noch nicht.
Der Bundesrat hat zum 1. April 2013 die Änderung des § 17 Abs. 2a StVO herbeigeführt, so dass auch Krafträder am Tag mit Tagfahrleuchten unterwegs sein dürfen.
Es heißt jetzt im entsprechend veränderten Paragraphen: § 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“
Das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht ist nun also auch für motorisierte Zweiräder legal. Die geänderte StVO trat am 1. April 2013 in Kraft. Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchte(n) müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren.

Quelle: ADAC

Tipps des Essener Instituts für Zweiradsicherheit IFZ zum Anbau von Tagfahrleuchten: Tipps&Tricks
(Stand: Juni 2013)

http://ifz.de/tippsundtricks-a-z-tfl_anbau.htm


Gruß - Avanti
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#15 Beitrag von Werner »

Zu meinen Tagfahrfunzeln haben schon einige gemeint das die blenden 8) also weiß ich das ich gesehen werd :wink:
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#16 Beitrag von buirer »

Und das Tagfahrlicht wird besser gesehen, als das Abblendlicht?

Gruß

Volker
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juppi
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#17 Beitrag von juppi »

Werner, es gibt Leute, die tragen die Hose mit Gürtel und Hosenträger.
Warum auch immer???
Vielleicht sollten solche Leute doch besser eine Kombi oder ein Kleid tragen, da kann nichts rutschen.
…und auffallen tun sie auch.
:) :wink:
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bmw peter
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#18 Beitrag von bmw peter »

buirer hat geschrieben:Und das Tagfahrlicht wird besser gesehen, als das Abblendlicht?

Gruß

Volker
Ja,

weil es viel weißer strahlt.
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juppi
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#19 Beitrag von juppi »

Peter, wenn jeder mit einem Tannenbaum, Warnweste und Rundumleuchte auf dem Helm, herumfahren würde, könnte niemand mehr die Flut der Informationen selektieren.

Beispiel Verkehrsschilderflut.

Wenn ich Angst hätte, auf meinem Moped übersehen zu werden, würde ich nicht fahren.
Die Sicherheit, die ich favorisiere, heißt aktive Sicherheit, heißt geistige und körperliche Fitness, Training mental und körperlich, Intuition.

Wenn ich mir daraus kein Sicherheitsgefühl erarbeiten kann und es reflektiere, dann lasse ich es.
Passive Sicherheit hat für mich nie die Wertigkeit, wie aktive Sicherheit.

Ist wie mit der Gesundheit, aktiv daran arbeiten, erspart oftmals das Pillen einnehmen.
Und kostet nichts.
Ist halt nur Arbeit.
:idea: :) :wink:
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friedo
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#20 Beitrag von friedo »

juppi hat geschrieben:Die Sicherheit, die ich favorisiere, heißt aktive Sicherheit,...
Da bin ich bei Dir. Aktive Sicherheit vor passiver Sicherheit, aber ich kann die passive Sicherheit zusätzlich nutzen.

Gruß
Friedo
1991 - 2006 Suzuki GSX 600F, knapp 100.000 km
2006 - 2015 BMW K1200RS, knapp 130.000 km
Oktober 2015 bis Oktober 2020 BMW R1200 RT LC, knapp 50.000 km
seit November 2020 BMW R1250 RT, ca. 17.200 Kilometer

Nur auf`s Ziel zu sehen, verdirbt die Lust am Reisen
(Friedrich Rückert)
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#21 Beitrag von bmw peter »

Jupp,

die Frage war: Und das Tagfahrlicht wird besser gesehen, als das Abblendlicht?

Dazu habe ich Ja gesagt, weil Tagfahrlicht eine andere Farbtemperatur hat und dadurch weißer leuchtet als Abblendlicht.

Die Frage war ja nicht, ob Tannenbaum besser ist oder nicht.
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#22 Beitrag von Pumpe »

Hallo Zusammen

@Werner: Super Einstellung...... :?

Gruss
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#23 Beitrag von Werner »

Pumpe hat geschrieben:Hallo Zusammen

@Werner: Super Einstellung...... :?

Gruss
die Funzeln "blenden" ja nicht so das der andre nix mehr sieht .... die "blenden" so das man auffällt und das ist alles was ich will.

Ist mir lieber als mit Warnweste rumkutschieren wie manch andere :wink:
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#24 Beitrag von Pumpe »

Eben, Hauptsache Du trägst keine Warnweste.... Das Andere durch Dich geblendet werden und dadurch eventuell den Übernächsten, oder das Verkehrsschild am Strassenrand nicht wahrnehmen ist ja zum Glück nicht Dein Problem....
Wie gesagt: Super Einstellung..... :?


Gruss
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Re: Wunderlich Zusatzscheinwerfer in der Schweiz

#25 Beitrag von CDDIETER »

Hallo,
Fahre seit letztem Jahr mit LED Tagfahrlicht.
Hiermit bin ich tagsüber besser zu sehen, weil die "weiße Lichtfarbe" eindeutig besser wahrgenommen wird.
Die Streuung des Lichts ist außerdem nicht so groß wie beim Abblendlicht. Der entgegen kommende Verkehr wird hiervon nicht geblendet, wie bei einigen Xenon Scheinwerfern mit extrem "blaustichigem Licht". Man sollte deshalb nicht zu "starkes Tagfahrlicht" nehmen. 100 Lumen sollten es m.E. maximal sein.

Die neue Mode "Warnwesten" hat auch bei uns in der Region Einzug gehalten.
Radfahrer, Rollerfahrer, Hunde "Gassigeher" , einige Motorradfahrer und einige andere seltsame Zeitgenossen finden es wohl chic im Outfit "der berittenen Müllabfuhr" am Straßenverkehr teilzunehmen. Dadurch sehe ich die Sicherheit derer, die unbedingt durch Warnwesten auffallen sollen (Polizei, Rettungsdienste, Straßenarbeiter, Müllabfuhr u.s.w.) extrem gefährdet.
Gruß aus den "Holländischen Bergen"

CdDieter
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