Straße sperren beim Abbiegen
- Peter
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Straße sperren beim Abbiegen
Hallo @all.
Ich hatte am WE das Vergnügen mit einer "sehr" gemischten Gruppe eine Ausfahrt zu machen.
Tempo: eher "Blümchenpflücker plus gießen und zusehen wie sie wachsen".
Nun denn, nichts schlimmes.
ABER:
Bei jedem Abbiegepunkt sprerrten 2 "Mann" den Verkehr ab. Sogar im Kreisverkehr.
In einer Pause sprach ich das Thema ein mal an. Verwundert bekam ich als Antwort:
1. das machen wir schon seit 20 Jahren so..... und ..
2. ab Gruppenstärke von 10 Motorrädern auch (von der Polizei) erlaubt. man hätte sich auch extra bei der Polizei erkundigt.
Ich konnte das zwar nicht glauben, aber auch nicht das Gegenteil beweisen.
Deswegen hier ein mal die Frage..
Ist das erlaubt? (wenn ja, wo steht das?)
und ...
Wie macht Ihr das? (ich spreche hier nicht davon, wenn man das maaaaal macht )
Gruß
Peter
Ich hatte am WE das Vergnügen mit einer "sehr" gemischten Gruppe eine Ausfahrt zu machen.
Tempo: eher "Blümchenpflücker plus gießen und zusehen wie sie wachsen".
Nun denn, nichts schlimmes.
ABER:
Bei jedem Abbiegepunkt sprerrten 2 "Mann" den Verkehr ab. Sogar im Kreisverkehr.
In einer Pause sprach ich das Thema ein mal an. Verwundert bekam ich als Antwort:
1. das machen wir schon seit 20 Jahren so..... und ..
2. ab Gruppenstärke von 10 Motorrädern auch (von der Polizei) erlaubt. man hätte sich auch extra bei der Polizei erkundigt.
Ich konnte das zwar nicht glauben, aber auch nicht das Gegenteil beweisen.
Deswegen hier ein mal die Frage..
Ist das erlaubt? (wenn ja, wo steht das?)
und ...
Wie macht Ihr das? (ich spreche hier nicht davon, wenn man das maaaaal macht )
Gruß
Peter
- Philipp
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
erhlich gesagt, noch nie gehört oder gesehen....
Gruß
Philipp
Gruß
Philipp
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Wir hatten das früher in seltenen Fällen bei 50-60 Motorrädern und einigen Autos einfach so gemacht. Einmal fuhr auch die Polizei mit. Ich kann nicht so recht glauben, dass man Verkehrsregeln ausser Kraft setzen darf, nur weil man mit mehr als 10 Fahrzeugen unterwegs ist. Damals hat es uns nicht soooo sehr interessiert ob man es darf. Aber ist natürlich praktisch wenn die Gruppe so groß ist, dass ohne diese Aktion bei jeder Ampel und jeder Vorfahrt-Achten-Kreuzung die Gruppe nur in Stücken über die Kreuzung kommt.
- aimypost
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_%2 ... verkehr%29
Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. In Deutschland regelt § 27 und § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung und die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung die geschlossenen Verbände im Straßenverkehr.
Geschlossen ist ein Verband, wenn dieser für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung auch bei rotem Ampelsignal passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat.
Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. In Deutschland regelt § 27 und § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung und die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung die geschlossenen Verbände im Straßenverkehr.
Geschlossen ist ein Verband, wenn dieser für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung auch bei rotem Ampelsignal passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat.
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Aha :
Es gibt immer wieder Diskussionen deswegen. Mir wäre auch neu dass man einfach absperren darf. Aber es ist bei manchen Forumsausfahrten gang und gäbe dass das so gemacht wird. Nach dem Motto "ist uns egal wir machen das jetzt einfach so". Solche Konvoifahrten meide ich allerdings wie der Teufel das Weihwasser. Das hat für mich nichts mehr mit Motorradspass zu tun. Aber jedem das Seine...
Wenn man den ganzen Artikel liest ist eine grosse Motorradgruppe ganz bestimmt kein geschlossener Verband. Erstens wird wohl kaum jemand eine Genehmigung einholen und "hoheitliche" Aufgaben erfüllte man auf einer Motorradtour auch nicht.http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_%28Stra%C3%9Fenverkehr%29 hat geschrieben:Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
Es gibt immer wieder Diskussionen deswegen. Mir wäre auch neu dass man einfach absperren darf. Aber es ist bei manchen Forumsausfahrten gang und gäbe dass das so gemacht wird. Nach dem Motto "ist uns egal wir machen das jetzt einfach so". Solche Konvoifahrten meide ich allerdings wie der Teufel das Weihwasser. Das hat für mich nichts mehr mit Motorradspass zu tun. Aber jedem das Seine...
- ChristianS
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Sehr richtig. Eine Motorradgruppe ist definitiv kein geschlossener Verband
Dieses Absperrverhalten ist und bleibt veboten!
Dieses Absperrverhalten ist und bleibt veboten!
Christian grüßt den Rest der Welt
- Siegfried Müller
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Aber wo kein Kläger ist?ChristianS hat geschrieben:Sehr richtig. Eine Motorradgruppe ist definitiv kein geschlossener Verband
Dieses Absperrverhalten ist und bleibt veboten!
Wiederum unsere Politiker machen es uns vor mit Eskorte vorne Grenzschutz hinten Grenzschutz und durch.Ich habe dies selbst erlebt zufahrt zum Flughafen -ich hatte grün- und dann kamen drei hoheitliche Fahrzeuge .Fazit ich mußte eine Vollbremsung machen,habe ich eine Änderung der Verkehrsvorschriften verschlafen,also im Verband die gleichen Rechte ohne Gefähr.Im Falle eines Chrash hätten auch hoheitliche Fahrzeuge ihre Probleme !
Gruß Siegfried
Moin Moin, lasst uns treiben, der Tag beginnt !
- ChristianS
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Wenn die so fahren, tun sie dies mit einem hoheitlichen Auftrag, unter Inanspruchnahme von visuellen und akustischen Sondersignalen (blau bzw laut), sowie einer entsprechenden vorangegangenen Schulung ("Blaulichteinweisung").
Private Motorradfahrer haben nichts von alledem und somit ist die Sache klar.
Und selbst wenn sie einen Teil davon hätten ( http://bmw-bike-forum.info/viewtopic.php?f=268&t=50661 (in blau) ), fehlt ihnen noch der hoheitliche Auftrag.
Sicherlich, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenns hart auf hart kommt hat man die A... Karte.
Man stelle sich nur mal vor, ein betagtes Mütterchen in ihrer Dose erschrickt sich, weil sich ihr ein Motorrad in den Weg stellt und baut daraufhin einen Unfall....herzlichen Glückwunsch, Motorradfahrer.
Es war übrigens dein Glück das du eine Vollbremsung gemacht hast und noch rechtzeitig zum Stehen gekommen bist. Ansonsten hättest du die volle Schuld am Unfall bekommen.
Private Motorradfahrer haben nichts von alledem und somit ist die Sache klar.
Und selbst wenn sie einen Teil davon hätten ( http://bmw-bike-forum.info/viewtopic.php?f=268&t=50661 (in blau) ), fehlt ihnen noch der hoheitliche Auftrag.
Sicherlich, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenns hart auf hart kommt hat man die A... Karte.
Man stelle sich nur mal vor, ein betagtes Mütterchen in ihrer Dose erschrickt sich, weil sich ihr ein Motorrad in den Weg stellt und baut daraufhin einen Unfall....herzlichen Glückwunsch, Motorradfahrer.
Es war übrigens dein Glück das du eine Vollbremsung gemacht hast und noch rechtzeitig zum Stehen gekommen bist. Ansonsten hättest du die volle Schuld am Unfall bekommen.
Christian grüßt den Rest der Welt
- hoppenstedt
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Das hinwiederum wage ich stark zu bezweifeln, denn auch Hoheitsfahrzeuge mit sozusagen höchstheitlichem Auftrag (Krieg! Luftnot! Frau Merkel muss aufs 00!!) müssen gewisse Standards einhalten, unter anderem eben deshalb, weil sie in den Schulungen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit lernen.ChristianS hat geschrieben:(...)Es war übrigens dein Glück das du eine Vollbremsung gemacht hast und noch rechtzeitig zum Stehen gekommen bist. Ansonsten hättest du die volle Schuld am Unfall bekommen.
Das ist mitnichten ein rechtsarmer bzw. -freier Raum.
Hoffentlich!
Grüße Alfred
- ChristianS
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Es ist, wie ich schrub.
Habe selbst die Befähigung, hoheitliche Aufträge mit Sondersignal auszuführen
Ausschlaggebend ist, dass bei einem etwaigen Unfall beide Sondersignale (Licht und Ton) eingeschaltet waren.
Fährt man zB nur mit Blaulicht (ohne Ton) über eine rote Ampel und es passiert was, macht man sich strafbar. Das weiß aber eigentlich jeder und wirds deshalb niemals machen.
Habe selbst die Befähigung, hoheitliche Aufträge mit Sondersignal auszuführen
Ausschlaggebend ist, dass bei einem etwaigen Unfall beide Sondersignale (Licht und Ton) eingeschaltet waren.
Fährt man zB nur mit Blaulicht (ohne Ton) über eine rote Ampel und es passiert was, macht man sich strafbar. Das weiß aber eigentlich jeder und wirds deshalb niemals machen.
Christian grüßt den Rest der Welt
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Aus einem Schweizer Motorradforum (wobei dort die Quelle auch nicht angegeben ist). Ist also unklar aus welcher STVO das stammt.
,Roadblocker‘ / ‚Stoppies‘:
Wenn einzelne Motorräder den anderweitigen Verkehr blockieren, damit der eigene Konvoi geschlossen Abbiegen und/oder eine Kreuzung passieren kann, so gilt das als ‚gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr‘ und ist unter Strafe verboten.
Nicht selten bekommt der ‚Stopper‘ eine Anzeige sowie der für den Konvoi verantwortliche Organisator.
- Dieter_N
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Würde mich wundern. Ich sehe es mindestens als Nötigung, wenn nicht als gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr an.Peter hat geschrieben: Ist das erlaubt?
Außer bei Unfällen überhaupt nicht, auch nicht maaaaal!Wie macht Ihr das? (ich spreche hier nicht davon, wenn man das maaaaal macht )
Gruß
Dieter_N
Dieter_N
- hoppenstedt
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Ich glaube es mangels eingehender rechtlicher Kenntnisse notgedrungen & widerwillig, dennoch würde ich als juristischer Laie vom Mitschuld-Prinzip ausgehen, wenn ein ansonsten vermeidbarer Unfall resultiert.ChristianS hat geschrieben:Es ist, wie ich schrub.
Habe selbst die Befähigung, hoheitliche Aufträge mit Sondersignal auszuführen
Ausschlaggebend ist, dass bei einem etwaigen Unfall beide Sondersignale (Licht und Ton) eingeschaltet waren.
Fährt man zB nur mit Blaulicht (ohne Ton) über eine rote Ampel und es passiert was, macht man sich strafbar. Das weiß aber eigentlich jeder und wirds deshalb niemals machen.
Was soll's.
Vertiefen können das nur Juristen.
Ich halte sowieso auf Abstand und nach ganz rechts (oder links, jedenfalls aus dem Weg), wenn "etwas" mit zweifachem Sondersignal kommt.
Spätstens seit ich Einsatzfahrten mit dem RTW hinter mir habe (auch als Patient ).
Grüße Alfred
- ChristianS
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Aber bitte nicht unüberlegt bzw in Panik!hoppenstedt hat geschrieben:...ganz rechts (oder links, jedenfalls aus dem Weg), wenn "etwas" mit zweifachem Sondersignal kommt.
Die Felge, die dir am Bordstein zerschellt, bezahlt dir keiner.
Christian grüßt den Rest der Welt
- hoppenstedt
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Völlig klarChristianS hat geschrieben:Aber bitte nicht unüberlegt bzw in Panik!
Die Felge, die dir am Bordstein zerschellt, bezahlt dir keiner.
Grüße Alfred
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AW: Straße sperren beim Abbiegen
Hallo, was ist mit §38 Abs.2 2.Halbsatz StVO bezüglich blaues Blinklicht ohne Signal?ChristianS hat geschrieben:Es ist, wie ich schrub.
Habe selbst die Befähigung, hoheitliche Aufträge mit Sondersignal auszuführen
Ausschlaggebend ist, dass bei einem etwaigen Unfall beide Sondersignale (Licht und Ton) eingeschaltet waren.
Fährt man zB nur mit Blaulicht (ohne Ton) über eine rote Ampel und es passiert was, macht man sich strafbar. Das weiß aber eigentlich jeder und wirds deshalb niemals machen.
Gruß
Jörg
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Stimmt. Dennoch dürfen die nicht einfach so über rote Ampeln fahren oder Kreuzungsbereiche absperren. Nur wenn das erste Fahrzeug bei Grün fährt und die Ampel Rot wird, dürfen die nachfolgenden Fahrzeuge noch fahren. Hat das erste Fahrzeug Rot, müssen alle warten.Ein geschlossener Verband zählt als Ein (1) Fahrzeug.
Und sollten normale Bürger auf die Idee kommen blaues Blinklicht für die Kenntlichmachung ihres "geschlossenen Verbandes" zu missbrauchen, kostet das 20€.
§35 STVO ist auch interessant.
Und sollten normale Bürger auf die Idee kommen blaues Blinklicht für die Kenntlichmachung ihres "geschlossenen Verbandes" zu missbrauchen, kostet das 20€.
§35 STVO ist auch interessant.
Christian grüßt den Rest der Welt
Re: Straße sperren beim Abbiegen
Ja, benutzen eines Blaulichtes macht keine Hoheitliche Aufgabe aus einer Spazierfahrt von ein paar Mopeds, sondern verdeutlicht nur den Größenwahn
- Michael (GF)
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?
Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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Michael
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Also mit Fahrspass hat das aber nichts mehr zu tun... von solchen Veranstaltungen werde ich mich auch weiterhin fernhalten
- hoppenstedt
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Ja, erinnert frappierend an ernstere Veranstaltungen von und mit und zu Y-Tours, Germany... die mit den olivgrünen...
Grüße Alfred
- Dieter_N
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Bloß weil eine Biker Union das schreibt, muss es nicht rechtens sein.
Gruß
Dieter_N
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Habe ich davon, das es rechtens wäre oder wie ich den Inhalt werte, auch nur ansatzweise was geschrieben?Dieter_N hat geschrieben:Bloß weil eine Biker Union das schreibt, muss es nicht rechtens sein.
Wenn man es richtig liest, ist man auch bei denen für die Einhalttung der STVO selbst verantwortlich:
Zitat: "Ihr fahrt Alle auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko, die StVO muss jederzeit berücksichtigt werden!"
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?
Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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Michael
- Dieter_N
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Dieter_N hat geschrieben:Bloß weil eine Biker Union das schreibt, muss es nicht rechtens sein.
Habe ich das behauptet?Michael (GF) hat geschrieben:
Habe ich davon, ... wie ich den Inhalt werte, auch nur ansatzweise was geschrieben?
Gruß
Dieter_N
Dieter_N
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Re: Straße sperren beim Abbiegen
Ein "geschlossener Verband" muss vorher bei der Behörde eingereicht und genehmigt werden,
ansonsten ist nix mit Kreuzung absperren und dergleichen.
ansonsten ist nix mit Kreuzung absperren und dergleichen.
BMW PETER BMW R1100S EZ2005