Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
- Steinhuder
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Nö, auf die Reperatur/Instandsetzung.
Wie die das Bewerkstelligen , dass das dauerhaft (also aus Gewährleistungssicht 2 Jahre) hält, ist mir Schnuppe.
Wie die das Bewerkstelligen , dass das dauerhaft (also aus Gewährleistungssicht 2 Jahre) hält, ist mir Schnuppe.
- qtreiber
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Sofern ich das aus der Vergangenheit noch richtig weiß, gilt für ausgetauschte Teile nur ein Jahr 'Garantie'. (?)
Gruß
Bernd - qtreiber (AUR)
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Bernd - qtreiber (AUR)
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Alles falsch. Es gilt nur die ursprüngliche Garantie.
Nur für Dinge, die man auch bezahlt, beginnt die gesetzliche Gewährleistung von neuem.
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- Steinhuder
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Ist schlüssig.FRS 3263 hat geschrieben:Alles falsch. Es gilt nur die ursprüngliche Garantie.
Nur für Dinge, die man auch bezahlt, beginnt die gesetzliche Gewährleistung von neuem.
- qtreiber
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
wie viele Jahre?FRS 3263 hat geschrieben:Nur für Dinge, die man auch bezahlt, beginnt die gesetzliche Gewährleistung von neuem.
'Ursprüngliche Garantie' nur, wenn dieser Zeitraum länger ist?
Auch aus der Vergangenheit kommt mir durch deinen Hinweis wieder in Erinnerung, dass es sinnvoll sein kann, sich als Kunde mit einem kleinen Betrag sich an den Kosten zu beteiligen. Dies würde sich positiv auf die Gewährleistung(s-Dauer?) auswirken. (?)
... sonst müsste ich meinen Spezie nochmals fragen.
Gruß
Bernd - qtreiber (AUR)
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- Steinhuder
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Nun ja, es ist schon stimmig, wenn der Hersteller sagt, im Zuge des Kaufvertrages stehe ich 2 Jahre für das Fahrzeug gerade.
Das ist ja auch der Gedanke der Gewährleistung.
"Kaufst" Du hingegen im Rahmen einer Reperatur etwas, kommt eben ein neuer Vertrag, der wieder eine Gewährleistung generiert, zustande.
Ob es bzgl. von Ersatzteilen eine Ausnahme von der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistung gibt, kann ich aus dem Stand nicht sagen (müsste nachschauen).
Vielleicht einer der Praktiker hier?
Das ist ja auch der Gedanke der Gewährleistung.
"Kaufst" Du hingegen im Rahmen einer Reperatur etwas, kommt eben ein neuer Vertrag, der wieder eine Gewährleistung generiert, zustande.
Ob es bzgl. von Ersatzteilen eine Ausnahme von der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistung gibt, kann ich aus dem Stand nicht sagen (müsste nachschauen).
Vielleicht einer der Praktiker hier?
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Liest sich bei kurzem Einlesen ins Thema aber dann doch anders.FRS 3263 hat geschrieben:Alles falsch. Es gilt nur die ursprüngliche Garantie.
Nur für Dinge, die man auch bezahlt, beginnt die gesetzliche Gewährleistung von neuem.
Zumindest, wenn es um denselben Mangel am gleichen Bauteil geht.
Die Gewährleistung für das "Restfahrzeug" endet demgegenüber nach 2 Jahren durch Zeitablauf.
12 Monate = Gewährleistung auf Gebrauchtteile.
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Servus
Wenn ich noch alles richtig zusammen bekomme.
Bei einer Kulanz oder Garantie Leistung des Herstellers ohne Zuzahlung seitens des Kunden verlängert sich die Garantie nicht bzw gibt es keine neue Gewährleistung auf Arbeit und Material. Mit Zuzahlung seitens des Kunden gibt es ganz normale Gewährleistung auf Arbeit und Material. Ob die jetzt 12 oder 24 Monate gilt Ja da bin ich jetzt momentan auch an grübeln. Tippe aber auf 24 Monate.
Zumindest bei meinen PKW bekam ich vor 2 Jahren auf Kulanz mit Zuzahlung ein neues ZMS verbaut und bekam da zumindest auf Arbeit und Material 24 Monate Garantie. Tippe mal das BMW genauso verfährt.
Wenn ich noch alles richtig zusammen bekomme.
Bei einer Kulanz oder Garantie Leistung des Herstellers ohne Zuzahlung seitens des Kunden verlängert sich die Garantie nicht bzw gibt es keine neue Gewährleistung auf Arbeit und Material. Mit Zuzahlung seitens des Kunden gibt es ganz normale Gewährleistung auf Arbeit und Material. Ob die jetzt 12 oder 24 Monate gilt Ja da bin ich jetzt momentan auch an grübeln. Tippe aber auf 24 Monate.
Zumindest bei meinen PKW bekam ich vor 2 Jahren auf Kulanz mit Zuzahlung ein neues ZMS verbaut und bekam da zumindest auf Arbeit und Material 24 Monate Garantie. Tippe mal das BMW genauso verfährt.
BMW 1100S 1999-1999 R1100S 2000- 2004 R1150R 2004- 2010 R1200R 2010- 2014 KTM 1190 @ 2014- ?
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Das ist alles sehr interessant aber nicht haltbar, denn eine Garantieleistung verlängert die Garantie nicht.
Kulanz ist sowieso außen vor und hat überhaupt nichts mit Garantie zu tun. Blöd ist halt, daß in Bezug auf die Montageleistung auch bei einem erneuten Mangel am Bauteil kein Garantienanspruch fällig wird, weil der Schrauber ja richtig gearbeitet hat. Habe ich also nach Ablauf der Garantie ein neues Bauteil, egal ob ohne zu bezahlen oder mit Bezahlung bekommen, bleibe ich jedesmal auf den Montagekoten, ich glaube mich an knapp 150,- € zu erinnern, sitzen. Das alles nur, weil ein Teil konstruiert wurde, daß die Zulieferer offensichtlich nicht mangelfrei in Serie produzieren können und BMW nicht nachbessert. Bei der ersten Serie der damals neuen 1200er GS lag das gleiche Problem vor, wurde aber, da prestigeträchtig, hier wird halt zehnmalsoviel verkauft, innerhalb eines halben Jahres behoben.
Die Disskusion über die Bezahlung ist eine Sache, geht aber am Problem daß BMW problembehaftete Produkte montiert und kaltlächelnd als die Probleme einen wachsenden Kundenkreis betrafen vom Makrt nimmt, vorbei. Ich weiß nicht wie, aber der BMW-Motorrad Hersteller und nicht die Garntie/- Kulanzhandhabung von BMW sollte an den Pranger gestellt werden.
Kulanz ist sowieso außen vor und hat überhaupt nichts mit Garantie zu tun. Blöd ist halt, daß in Bezug auf die Montageleistung auch bei einem erneuten Mangel am Bauteil kein Garantienanspruch fällig wird, weil der Schrauber ja richtig gearbeitet hat. Habe ich also nach Ablauf der Garantie ein neues Bauteil, egal ob ohne zu bezahlen oder mit Bezahlung bekommen, bleibe ich jedesmal auf den Montagekoten, ich glaube mich an knapp 150,- € zu erinnern, sitzen. Das alles nur, weil ein Teil konstruiert wurde, daß die Zulieferer offensichtlich nicht mangelfrei in Serie produzieren können und BMW nicht nachbessert. Bei der ersten Serie der damals neuen 1200er GS lag das gleiche Problem vor, wurde aber, da prestigeträchtig, hier wird halt zehnmalsoviel verkauft, innerhalb eines halben Jahres behoben.
Die Disskusion über die Bezahlung ist eine Sache, geht aber am Problem daß BMW problembehaftete Produkte montiert und kaltlächelnd als die Probleme einen wachsenden Kundenkreis betrafen vom Makrt nimmt, vorbei. Ich weiß nicht wie, aber der BMW-Motorrad Hersteller und nicht die Garntie/- Kulanzhandhabung von BMW sollte an den Pranger gestellt werden.
Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Na ja, das machst du doch schon seit Monaten, wobei du dich immer wiederholst. Ist fast genauso störend wie der nicht funktioniernde Tankgeber.luettwi hat geschrieben: Ich weiß nicht wie, aber der BMW-Motorrad Hersteller und nicht die Garntie/- Kulanzhandhabung von BMW sollte an den Pranger gestellt werden.
Keine Frage, die Sache ist ärgerlich und andere Hersteller machen in dieser Sache ihre Hausaufgaben ordentlicher. Dennoch muss man zur Kenntnis nehmen, das BMW in dieser Angelegenheit nichts mehr ändern wird, ob es einem nun gefällt oder nicht. Immer wieder auf ein und die selbe Problematik rumzuhacken bringt weder der einen, noch der anderen Seite etwas und bringt niemanden auch nur einen Deut nach vorne.
Entweder man lebt mit der Tatsache oder entscheidet sich irgendwann für ein anderes Modell oder einen anderen Hersteller.
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Wenn sich doch auch der Ausfall wiederholt.Mystic-Healer hat geschrieben:Na ja, das machst du doch schon seit Monaten, wobei du dich immer wiederholst. Ist fast genauso störend wie der nicht funktioniernde Tankgeber.
Entweder man lebt mit der Tatsache oder entscheidet sich irgendwann für ein anderes Modell oder einen andererseits Hersteller
Schön wäre es wenn es nur Monate wären, seit faßt vier Jahren muß ich mir in nahezu regelmäßigem Abstand den Tankgeber tauschen lassen.
Ich will einen Boxer und ich will ein unverkleidetes Motorrad. Beides bietet BMW mit diversen Features an, da entscheide ich mit halt dafür. Da will ich von niemandem zu einem Wechesl gedrängt werden. Wenn Dich das stört, häng Dich von diesem Thema ab, mit dem Mangel kann man nicht einverständen sein. Wenn hier Garantie/Kulanz disskutiert wird ist das um evtl. Möglichkeiten auszuloten wichtig geht aber an dem Problem des häufig auftretenden Fehlers vorbei. Da kann man nur stören/nerven, vieleicht potentielle Kunden in der Kaufentscheidung beeinflussen, BMW an dn Pranger stellen und hoffen, daß der Fehler nicht nur Kunden sondern die Disskusion dazu auch BMW stört.
Ich kann mir von niemanden abreden lassen meinem leider immer wieder auch finanziellen Frust Luft zu machen und damit andere Betroffene zu finden.
Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Naja, du kannst ja gerne zum wiederholten Male deine Geschichte zum Besten geben, ändern wird sich sicherlich für dich nichts, zumal das neue Modell schon in den Startlöchern steht. Das ist nun mal so. Wie du es drehst und wendest, du musst dich mit dieser Unzulänglichkeit abfinden oder findest eine für dich passendere Lösung. Die eines ununterbrochen funktionierenden Foliengebers wird es höchstwahrscheinlich nicht sein!
Ich kann damit leben, wenn sie bei mir mal wieder ausfällt.
Gruß Tommy
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Wobei hier mal wieder Garantie und Gewährleistung prima durcheinander gebracht werden.
Keine Frage, es gibt schlimmere Defekte als diesen, mit dem man im Zweifel leben kann.
Aber ärgerlich ist das schon.
Ich hätte mir auch gewünscht, mich mit diesem Thema nicht befassen zu müssen.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.Mystic-Healer hat geschrieben:Wie du es drehst und wendest, du musst dich mit dieser Unzulänglichkeit abfinden oder findest eine für dich passendere Lösung. Die eines ununterbrochen funktionierenden Foliengebers wird es höchstwahrscheinlich nicht sein!
Keine Frage, es gibt schlimmere Defekte als diesen, mit dem man im Zweifel leben kann.
Aber ärgerlich ist das schon.
Ich hätte mir auch gewünscht, mich mit diesem Thema nicht befassen zu müssen.
Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Klar ist der Fehler ärgerlich, aber aus den vorgenannten Gründen wohl nicht mehr endgültig abzustellen. Leider.
Gruß Tommy
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Ist ja schön wenn Ihr mit den kalkulierten Unzulänglichkeiten einverstanden sein müßt.
- vbehrendt
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Mal zur Aufklärung des Rätsels von Garantie und Gewährleistung:
- jedes in der EU in Umlauf gebrachtes Produkt hat eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Das klingt erstmal gut, ist es aber nicht, denn nach 6 Monaten gilt die sog. Beweisumkehrpflicht. D.h., dass der Kunde dann beweisen muss, dass der Fehler bereits bei Auslieferung vorlag. Das können natürlich nur die wenigsten. Faktisch machen aber die meisten Hersteller es so, wie vor dem europäischen Gewährleistungsrecht-meist innerhalb von 12 Monaten übernehmen sie die Kosten, bzw. Geben den Händlern etwas mehr Marge an die Hand, um die Fehler zu beseitigen
- Garantie ist immer etwas, dass der Hersteller seinen Kunden verspricht. Dies darf aber niemals weniger als die gesetzl. Gewährleistung sein. Also gibt z.B. Ein Hersteller x Jahre Garantie für seine Produkte, ist dies eine freiwillige Zusatzleistung, die er natürlich auch jederzeit widerrufen kann, bzw. entsprechend einschränken oder erweitern kann.
- Kulanz ist ganz außen vor. Das macht jeder nach Gutdünken und man keinerlei Anspruch auf irgendwas. Nur auf die Gnade des Herstellers ....
Wird nun ein Teil getauscht, hat man erstmal nur noch den gesetzl. Gewährleistungsanspruch auf das Teil. Läuft also z.B. Die Garantie aus, hat man nur auf das getauschte Teil den entsprechenden Gewährleistungsanspruch - außer der Hersteller oder Händler sagt etwas anderes.
Das oben ausgeführte gilt auch nur für Geschäfte zwischen Händlern und Endkunden B2C nicht B2B, da gelten andere Regeln.
- jedes in der EU in Umlauf gebrachtes Produkt hat eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Das klingt erstmal gut, ist es aber nicht, denn nach 6 Monaten gilt die sog. Beweisumkehrpflicht. D.h., dass der Kunde dann beweisen muss, dass der Fehler bereits bei Auslieferung vorlag. Das können natürlich nur die wenigsten. Faktisch machen aber die meisten Hersteller es so, wie vor dem europäischen Gewährleistungsrecht-meist innerhalb von 12 Monaten übernehmen sie die Kosten, bzw. Geben den Händlern etwas mehr Marge an die Hand, um die Fehler zu beseitigen
- Garantie ist immer etwas, dass der Hersteller seinen Kunden verspricht. Dies darf aber niemals weniger als die gesetzl. Gewährleistung sein. Also gibt z.B. Ein Hersteller x Jahre Garantie für seine Produkte, ist dies eine freiwillige Zusatzleistung, die er natürlich auch jederzeit widerrufen kann, bzw. entsprechend einschränken oder erweitern kann.
- Kulanz ist ganz außen vor. Das macht jeder nach Gutdünken und man keinerlei Anspruch auf irgendwas. Nur auf die Gnade des Herstellers ....
Wird nun ein Teil getauscht, hat man erstmal nur noch den gesetzl. Gewährleistungsanspruch auf das Teil. Läuft also z.B. Die Garantie aus, hat man nur auf das getauschte Teil den entsprechenden Gewährleistungsanspruch - außer der Hersteller oder Händler sagt etwas anderes.
Das oben ausgeführte gilt auch nur für Geschäfte zwischen Händlern und Endkunden B2C nicht B2B, da gelten andere Regeln.
Bitte beachten Sie die Rückseite dieses Schreibens!
Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Was bleibt denn noch übrig? Wie BMW die Sache handhabt hat man doch bei den jetzt ausgelieferten Maschinen gesehen. Da wurde die Anzeige einfach ausprogrammiert. Also ganz klar ein Zeichen dafür, dass man nach all den Jahren keine bessere Lösung gefunden hat bzw. wegen der anstehenden Modellumstellung nicht weiter ins Thema einsteigen will. Wo soll denn unter den Voraussetzungen dein Kreuzzug nun hingehen? Wie gesagt, ist ärgerlich, zumal ich ja auch zu den Betroffenen zähle, aber eine Lösung im Sinne des Endverbrauchers wird es nicht geben.luettwi hat geschrieben:Ist ja schön wenn Ihr mit den kalkulierten Unzulänglichkeiten einverstanden sein müßt.
Gruß Tommy
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
BMW ist einer der wenigen, wenn nicht gleich gar der einzige Hersteller, der keine Garantie gewährt. Hier gilt(nur) die gesetzliche Gewährleistung mit dem dargestelltem Problem der Beweislastumkehr.vbehrendt hat geschrieben:Wird nun ein Teil getauscht, hat man erstmal nur noch den gesetzl. Gewährleistungsanspruch auf das Teil. Läuft also z.B. Die Garantie aus, hat man nur auf das getauschte Teil den entsprechenden Gewährleistungsanspruch - außer der Hersteller oder Händler sagt etwas anderes.
Muß der Hersteller innerhalb der Gewährleistungszeit reparieren, beginnt dadurch die Gewährleistungszeit nicht neu. Alles was danach geleistet wird, ist Kulanz. Mußt Du das Ersatzteil, z.B. wegen Garantieablauf kaufen, hast Du auf dieses Teil wieder die gesetzliche Gewährleistung.
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Wenn alle Verbraucher sich (un-)zufrieden damit abfinden, sicher nicht.Mystic-Healer hat geschrieben:Wo soll denn unter den Voraussetzungen dein Kreuzzug nun hingehen? ....... aber eine Lösung im Sinne des Endverbrauchers wird es nicht geben.
Ich könnte mir vorstellen in einer wegen einer problematischen Konstruktion mit fehlerhaften Tankanzeigen ausgelieferte Fahrzeuge als Sicherheitproblem zu sehen. Einer meiner Ausfälle stellte sich so dar: Eine Restlaufzeit von um die 270 Kilometer wurde angezeigt und beim fahren, ich war so um die 50 Kilometer unterwegs auch heruntergezählt. Bei der nächsten Benutzung durch mich zeigte die Restlaufanzeige knapp 300 Kilometer. Da das Motorrad auch von meinem Sohn benutz werden kann, hab ich mich nur gewundert, daß er nicht vollgetankt und auch den Tageskilometerzähler nicht zurückgestellt hat. Dann blieb ich auf der Autobahn zum Glück noch vor einer einspurigen mit Betonabweisern eingeschränkten Fahrspur mit leerem Tank liegen.
Ich sehe das als gewaltiges Risiko, wenn der Hersteller weiß, das bei einem Bauteil Ausfälle passieren und er nicht reagiert. Die Gefährlichkeit dieses Vorgehens könnte mit der Unterstützung weiterer Betroffener verbreitet werden, vielleicht auch zum Schutz bislang nicht Betroffener.
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
So diese Woche kam nach insgesamt 4x nachhaken die Gutschrift.Tom.M hat geschrieben:Hallo
Bei meiner R1200R ez. 04.11 wurde im September 2013 der Foliengeber getauscht.
Den Betrag von 294€ musste ich bei Abholung bezahlen.
Es wurde vom Händler ein Kulanzantrag gestellt der auf meine Nachfrage letzter Woche noch immer in Bearbeitung ist.
Kann es sein dass ich 6 Monate auf mein Geld warten muss ,im schlimmsten Fall ist der nächste Foliengeber defekt und der erste wurde noch nicht erstattet.
Vom Rechnungbetrag 294€ wurden 224€ auf Kulanz ersetzt.
Auf den neuen sind jetzt wieder 2Jahre Garantie, klingt zwar traurig aber ich hoffe er geht in der Garantie Zeit ein.
Jeder billige Baumarktroller hat eine funktionierende Tankuhr aber bei einen Premiummotorrad mit dem Premiumpreis scheinbar nicht machbar.
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Blöd ist halt, daß auch bei Garantie die Montagekosten fällig werden.Tom.M hat geschrieben:Auf den neuen sind jetzt wieder 2Jahre Garantie, klingt zwar traurig .....
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Kann man das mit den Montagekosten generell so sagen oder liegt das auch im ermessen des Händlers.
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Erst mal vorweg (das hatte Luettwi wohl mißverstanden) wurden deine Reparaturkosten auf Kulanz teilerstattet. Die Werksgarantie des Motorrades von 04.2011 war zum Reparaturzeitpunkt 09.2013 gewiß schon ausgelaufen Eine Garantieverlängerung bestand nicht, das hättest du wohl erwähnt.Tom.M hat geschrieben:Kann man das mit den Montagekosten generell so sagen oder liegt das auch im ermessen des Händlers.
Es ist üblich, daß BMW (das Werk) nur die Materialkosten auf Kulanzbasis trägt. Das ist auch bei anderen Herstellern in der Kfz-Branche nichts Ungewöhnliches.
Jetzt liegt/lag es in der Verantwortung deines Händlers, sich bei den Montagekosten kulant zu zeigen (so sieht es auch das Werk). 50/50 wäre hier z.B. ein kundenfreundlicher Kompromiß.
Einen kleinen Anteil selbst zahlen zu müssen, ist nicht nur von Nachteil. Dadurch erhält man wieder 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung auf das ersetzte Material und das was mit der Montage in ursächlichem Zusammenhang steht.
Tun sie nicht.luettwi hat geschrieben:Blöd ist halt, daß auch bei Garantie die Montagekosten fällig werden.
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Da hab ich nur von meiner Rechnung ablesen, da hatte ich die Montage beim allerdings schon vierten Tankgeber zu bezahlen.Tom.M hat geschrieben: Tun sie nicht.
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Re: Kulanzantrag Tankgeber (Foliengeber) R1200R
Gewiß wurde vorher dein 2. und 3. Foliengeber auf Garantie komplett kostenfrei eingebaut, was keinen neuen Garantieanspruch mit sich bingt.luettwi hat geschrieben:Da hab ich nur von meiner Rechnung ablesen, da hatte ich die Montage beim allerdings schon vierten Tankgeber zu bezahlen.
Der ursprüngliche Garantiezeitraum deines Motorrades war zum Zeitpunkt des Tauschs auf den 4. dann schon abgelaufen? Gehe ich recht in der Annahme?
Dann wurde der 4. dir aber nicht auf Garantie, sondern auf Kulanz eingebaut.