Hallo Leute,
habe da ein Problem.
Bei meiner letzten Eintragung hat der TÜV Prüfer die alten Werksmäßigen Eintragungen gelöscht und nur das neue zu prüfende eingetragen.
Da ich den entwerteten Brief noch habe weiß ich was drin gestanden hat.
Kann man das auf dem Straßenverkehrsamt wieder eintragen lassen?
Gruß
Dirk
Gelöschte Eintagungen im Brief wiederherstellen
- kuhreiter
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- wolfgang
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Re: Gelöschte Eintagungen im Brief wiederherstellen
Hallo Dirk,
denke ja. Eventuell machst du es über einen Händler, die haben die besseren Kontakte.
denke ja. Eventuell machst du es über einen Händler, die haben die besseren Kontakte.
- ChristianS
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Re: Gelöschte Eintagungen im Brief wiederherstellen
Hallo Dirk!
Denke nein. Das Amt ist nur das ausführende Organ und übernimmt 1:1 den Text, den der Prüfer vorher getippt hat. Geht garnicht anders, da den dort tätigen Verwaltungsfachangestelltinnen und Verwaltungsfachangestellten schlicht und ergreifend der technische Backround fehlt. Werde also mit Fahrzeug und beiden Fahrzeugscheinen nochmals beim Prüfer vorstellig und bitte ihn freundlich und devot um Änderung. Er druckt dann bestenfalls einen neuen Bericht aus, du zahlst und darfst dann damit zur Zulassungsstelle, wo man es widerum 1:1 abschreibt.
Denke nein. Das Amt ist nur das ausführende Organ und übernimmt 1:1 den Text, den der Prüfer vorher getippt hat. Geht garnicht anders, da den dort tätigen Verwaltungsfachangestelltinnen und Verwaltungsfachangestellten schlicht und ergreifend der technische Backround fehlt. Werde also mit Fahrzeug und beiden Fahrzeugscheinen nochmals beim Prüfer vorstellig und bitte ihn freundlich und devot um Änderung. Er druckt dann bestenfalls einen neuen Bericht aus, du zahlst und darfst dann damit zur Zulassungsstelle, wo man es widerum 1:1 abschreibt.
Christian grüßt den Rest der Welt
- gerreg
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Re: Gelöschte Eintagungen im Brief wiederherstellen
Hallo,
bei den Umauten die ich bisher an verschiedenen Motorrädern durchgeführt hab, wurden immer die Themen die nicht mehr zutrafen aus den Papieren entfernt und die neuen Gegebenheiten eingetragen. Das haben die Damen und Herren in der Zulassungstelle dann immer schön abgetippt.
Bei einem Radumbau an einer 11er LT hab ich die Papiere von der Zulassungstelle 3 x ändern lassen, weil die Leute von der Zulassungstelle immer wieder anderen Quatsch (z. B.: Räder und reifen Kombination wie vom Hersteller vorgegeben) eingetragen haben, obwohl das druch die verwendeten Felgen der K11RS gar nicht mehr möglich war.
Wenn der Gutachter aus solchen Gründen die nicht mehr passenden Daten rausgenommen hat ( in dem obigen Fall wurde auch die Schlüsselnummer im Herstellerbereich ausgenullt, da das Motorrad in der Bauart nicht von BMW ausgeliefert wurde.) denke ich nicht das er das wieder einträgt.
bei den Umauten die ich bisher an verschiedenen Motorrädern durchgeführt hab, wurden immer die Themen die nicht mehr zutrafen aus den Papieren entfernt und die neuen Gegebenheiten eingetragen. Das haben die Damen und Herren in der Zulassungstelle dann immer schön abgetippt.
Bei einem Radumbau an einer 11er LT hab ich die Papiere von der Zulassungstelle 3 x ändern lassen, weil die Leute von der Zulassungstelle immer wieder anderen Quatsch (z. B.: Räder und reifen Kombination wie vom Hersteller vorgegeben) eingetragen haben, obwohl das druch die verwendeten Felgen der K11RS gar nicht mehr möglich war.
Wenn der Gutachter aus solchen Gründen die nicht mehr passenden Daten rausgenommen hat ( in dem obigen Fall wurde auch die Schlüsselnummer im Herstellerbereich ausgenullt, da das Motorrad in der Bauart nicht von BMW ausgeliefert wurde.) denke ich nicht das er das wieder einträgt.
Gruß
Gerd
http://www.reger-net.de
Ich bin Oberpfälzer, kein Franke! Ein kleiner aber wichtiger Unterschied!
eine kaputte 03er K1200RS, Zumo XT, Shoei Neotec 2 mit SRL
Gerd
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- ChristianS
- Beiträge: 5086
- Registriert: 17. August 2009, 16:25
- Wohnort: Mittendrin
Re: Gelöschte Eintagungen im Brief wiederherstellen
Alles eine Frage der Formulierung. Ich wollte für meine R1200R einen anderen Lenker und eine Lenkererhöhung. Hätte theoretisch bedeutet, dass der originale Lenker gestrichen wird. Hab den Prüfer angeguckt und darum gebeten, dass er sinngemäß "...Lenkererhöhung auch in Verbindung mit Zubehörlenker..." schreibt. Das schließt nämlich den Originalen mit ein. Und der Originale mit ohne Lenkererhöhung ist ja sowieso zugelassen (=Serienzustand). Somit konnte ich nach Herzenslust hin und her probieren. ..
Für gewöhnlich lesen es einem die Prüfer vor, bevor sie auf "ausdrucken" klicken. So hat man die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.
Für gewöhnlich lesen es einem die Prüfer vor, bevor sie auf "ausdrucken" klicken. So hat man die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.
Christian grüßt den Rest der Welt