Vorbemerkung, ich bin einer der "bösen" Schweizer....und das nachfolgende hat sich in der Schweiz ereignet, dies wegen Gesetzen und so....
Habe Mitte 2013 die Wunderlich Zusatzscheinwerfer an meine R1200R angebaut. War bei bei Autobahn-Fahrten (... ca 100 km zur Arbeit) sehr zufrieden, da mich seither die "Blechbüchsen" Fahrer/Innen schon seit weitem wahrgenommen haben und ich mich daher massiv sicherer gefühlt und fast keine kritischen Situationen auf der Autobahn und im "Stadtverkehr" habe mehr erleben müssen.
Nun hat mich heute ein Polizist gebüsst, da ich mir erlaube, auch im Winter und nicht nur "For Fun" Motorrad zu fahren und die Scheinwerfer bei Regen und schlechter Sicht eingeschaltet habe.
Dies nur um gesehen zu werden, bei dem Wetter gell
![Evil or Very Mad :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Was mich am meisten irritiert hat, dass ich das noch von einem "Motorrad-Polizisten" in Empfang nehmen musste. Das hat mich wirklich persönlich getroffen....
![Neutral :|](./images/smilies/icon_neutral.gif)
Scheinbar ist das einschalten von Nebel- und Zusatzscheinwerfern in der Schweiz verboten, obwohl jede "Blechbüchse" seit 1. Januar das Licht auch am Tag einschalten muss.
Weiss jemand was genaueres über die Gesetzeslage? Oder gibt es "kompatible" Tagfahrlichter, welche in der Schweiz erlaubt sind?
Ich möchte auf diese zusätzlich Sicherheit (..und Sichtbarkeit) eigentlich nicht mehr verzichten...
Ach ja, rein technisch und von der Lichtausbeute sind die Dinger von Wunderlich genial und blenden den Gegenverkehr NICHT.....!
Danke für ein Feedback
Markus