Richtig ist, es gibt eine grundsätzliche Bindung für Motorräder, richtig ist aber auch:
sie gilt NICHT für BMW Motorräder
Wir lesen:
Reifenfabrikatsbindung
Einige Motorrad- und PKW-Hersteller schreiben im Fahrzeugschein ein Reifenfabrikat vor, wobei nicht nur bestimmte Reifengrößen, sondern auch nur bestimmte Reifenfabrikate und Ausführungen eingetragen und somit zugelassen wurden. Meistens handelte es sich um Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 230 km/h.Begründet wurde diese Maßnahme immer mit dem Argument der Sicherheit aufgrund von umfangreichen und vergleichenden Reifentests mit dem betroffenen Fahrzeug.
Diese Einschränkungen haben laut Deutscher Gesetzgebung nur für Sommerreifen gegolten. Es durften größengleiche Winterreifen (M&S) von anderen Reifenherstellern auf von Fabrikatsbindung betroffenen Fahrzeugen montiert werden.Mit Schreiben vom 4. Februar 2000 und mit Wirkung ab 1. März 2000 hat die Europäische Kommission die bestehende Reifenfabrikatsbindung für nicht zulässig erklärt.
Die Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 6 der seit August 1997 in nationales Recht umgesetzten EG-Richtlinie 92/23, lassen keine Möglichkeiten für eine derartige Einschränkung zu.
Eine Fabrikationsbindung wäre demnach unzulässig und es kommen auch keinerlei Übergangsfristen zum Tragen. Das bedeutet, dass in den Fahrzeugpapieren von neuen Fahrzeugen ab sofort keine Reifenfabrikatsbindungen mehr eingetragen werden dürfen. Die derzeit noch vorhandenen Eintragungen haben keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlung zu betrachten. Diese Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung bedeutet gleichzeitig auch, dass nun der Fahrzeughalter, wie er ohnehin grundsätzlich für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen hat, auch dafür verantwortlich ist, dass bei der Verwendung von Reifen, die nicht der eingetragenen Ausführung entsprechen, keine Sicherheitsprobleme entstehen.
Es ist jedoch sehr zu empfehlen bei gewissen Fahrzeugherstellern wie: Porsche, Ferrari, BMW M, Mercedes AMG u.s.w., nach wie vor an die Empfehlungen oder den in den Fahrzeugpapieren noch eingetragenen Fabrikationsbindungen der Automobilhersteller zu halten. Auch wenn es sich nur noch um Empfehlungen handelt. Nur die Automobilhersteller selbst können bei diesem heiklen Thema die ganze Verantwortung übernehmen.
Ausnahme bei Motorrädern hinsichtlich der Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung: Es muss bei jeder Abweichung von vorhandenen Fabrikationsbindungen dem Fahrzeughalter eine „Hersteller-, Unbedenklichkeits- und Umrüstbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers“ ausgehändigt werden, die dieser mit sich führen muss! Eine Änderungsabnahme durch eine Prüfinstanz ist dann nicht mehr erforderlich.
Wichtig ist der letzte Absatz, den ich Fett gedruckt habe:
Entscheidend ist hier das Wort "Abweichung".. BMW gibt keine Fabrikationsbindungen mehr vor, also kann es auch keine Abweichung geben.
Und der TÜV Hessen und BMW haben mir das genauso bestätigt !
Freigaben sind Empfehlungen, nicht mehr aber nicht weniger!
Das wird übrigens auch in dem zitierten Schreiben deutlich, habe einen Ausschnitt daraus kopiert:
Möchte er einen anderen Reifen fahren als in den Papieren eingetragen, muss er sich beim Motorrad- oder Reifenfachhandel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Mit dieser an Bord, befindet sich das Motorrad in einem vorschriftsmäßigen Zustand
BMW trägt keine Reifen in die Papiere ein. PUNKT
Ich hoffe, das sehen jetzt auch die letzten "Freigabeverfechter" jetzt ein.
Freigabe sind Empfehlungen, die jeder natürlich gerne befolgen kann, aber nicht muss. Ich habe allerdings noch vereinzelte BMW GS Fahrer getroffen, die wirklich noch irgendeinen Reifen in den Papieren eingetragen haben. Die haben dann die A - Karte. Die brauchen dann eben wirklich noch eine Freigabe
Zum obigen Thema: Das Institut für Zweiradsicherheit...
- Maxell1963
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Re: Zum obigen Thema: Das Institut für Zweiradsicherheit...
Deswegen ist aber der Eintrag aus den Jahren vor 2011 noch lange nicht vom Tisch.
Das betrifft eben nicht die "alten" .
lieber einen ZR Index als ein nur "R" oder "W"...
Das betrifft eben nicht die "alten" .
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- Dietmar Hencke
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Re: Zum obigen Thema: Das Institut für Zweiradsicherheit...
Wovon sprichst Du? Bei mir steht keine Fabrikatsbindung in den Papieren (von 2008/2009).helmi123 hat geschrieben: Deswegen ist aber der Eintrag aus den Jahren vor 2011 noch lange nicht vom Tisch.
Gruß Dietmar
Aktuell: Kawa Z1000SX silber
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Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert. (Einstein)
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- helmi123 (inaktiv)
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Re: Zum obigen Thema: Das Institut für Zweiradsicherheit...
na Dietmar, wenns so ist ist`s gut bei mir steht Michelin 120/180 ... also Fabrikat`s Bindung.
Stünde aber nur !20/180 55 ZR 17.. wäre es ohne Fabrikat
Stünde aber nur !20/180 55 ZR 17.. wäre es ohne Fabrikat
- Maxell1963
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Re: Zum obigen Thema: Das Institut für Zweiradsicherheit...
absolut korrekt, wer noch einen speziellen Reifenhersteller im Schein, bzw. in der Zulassungsbescheinigung stehen hat, muss nach wie vor einen Freigabe mitführen. Das sollten aber die wenigsten sein
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