Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

Alles rund um die Reifen: Tests, Kommentare
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Maxell1963
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Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#1 Beitrag von Maxell1963 »

BMW schreibt auf der eigenen WEB Seite, dass Reifenfreigaben ab Bj. 2000 nur noch empfehlenden Charakter haben. Das heisst Freigaben und erst recht Eintragungen sind nicht mehr notwendig - soweit BMW

Trotzdem wird das Thema hier sehr kontrovers diskutiert. Einige sind der Meinung, dass man im Falle eine Unfalls eventuell Probleme wegen nicht eingetragener Reifen bekommen kann.

Ich war gestern extra bei der Polizei und habe mit 2 Motorradpolizisten gesprochen. Die wussten zuerst eigentlich gar nicht, was ich da wollte. Ergebnis: Reifenfreigaben und erst recht Reifeneintragungen sind nach Aussagen dieser Polizisten NICHT mehr notwendig. Sie würden danach auch gar nicht mehr schauen.

Freigaben sind nur aus einem Grund notwendig: Produkthaftung. Das schützt Reifenhersteller vor möglichen Zivilklagen.

Wer also nicht explizit einen bestimmen Reifentypen im Fahrzeugschein, kann in der Tat drauf machen, was bei den Massen passt. Z bsp der Satz "Reifenbindung gemäss Betriebserlaubnis beachten", hat definitiv KEINE Reifenbindung.

Vor allem, einen Reifen eintragen zu lassen, ist wohl "komplette Geldverschwendung", um die Polizei mal zu zitieren
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helmi123 (inaktiv)
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#2 Beitrag von helmi123 (inaktiv) »

Danke Maxell,mein Reden seit 33.

Unsere Schlaumeier wollen dem Regenwurm beim Husten zusehen. :)
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Handi (inaktiv)
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#3 Beitrag von Handi (inaktiv) »

Maxell1963 hat geschrieben:Wer also nicht explizit einen bestimmen Reifentypen im Fahrzeugschein, kann in der Tat drauf machen, was bei den Massen passt. Z bsp der Satz "Reifenbindung gemäss Betriebserlaubnis beachten", hat definitiv KEINE Reifenbindung.
Yep, das hab ich jetzt auch erfahren. Mir liegt nämlich mittlerweile ein Schreiben des KBA vor mit folgendem Inhalt (auszugsweise; betrifft Anfrage zur K13S):
Zur ggf. vorhandenen pauschalen Formulierung „Reifenfabrikatsbindung gemäß
Betriebserlaubnis beachten“ in der Zulassungsbescheinigung ist ergänzend zu bemerken, dass
dieser Eintrag den Fahrzeughalter bei einem Reifenwechsel sensibilisieren soll, sich über die
erlaubten Bereifungen zu informieren. Der Eintrag dient aus meiner Sicht entsprechend dem Ziel,
zu jedem Zeitpunkt die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Ich möchte grundsätzlich darauf hinweisen, dass Reifenfabrikats- oder sonstige Bindungen der
Reifen, wie sie in der Vergangenheit in den Fahrzeugpapieren von Pkw und
Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, nach
Abstimmungen zwischen der Europäischen Union und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) seit dem Jahr 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr
haben und entsprechend als Empfehlungen anzusehen sind“. Bei der Wahl der Reifen muss der
Fahrzeughalter oder -führer daher ab diesem Datum besondere Sorgfalt walten lassen bei der
Beantwortung der Frage, ob der vorgesehene Reifen geeignet ist. Dies trifft sowohl für
Sommerreifen als auch Winterreifen zu.

Diese Regelung gilt jedoch nicht für Krafträder. Sofern bei Krafträdern in den
Fahrzeugdokumenten eine Fabrikatsbindung oder sonstige Einschränkung enthalten ist,
ist diese auch zukünftig zu beachten.
Diese Regelungen gelten natürlich auch weiterhin für die
neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.

In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/oder -führer, dass er bei der Verwendung
von Rad-/Reifenkombinationen, die nicht in den Fahrzeugdokumenten explizit aufgeführt sind,
ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Kombination sicherstellen muss.
Allgemeine Voraussetzung ist das Vorliegen einer Bauartgenehmigung für den Reifen, (z. B. bei
Reifen von Pkw nach ECE-R 30) in der ausreichende Größen, Last- und Geschwindigkeitsindizes
geprüft und bestätigt sind. Die entsprechenden Genehmigungszeichen sind auf der Reifenflanke
ersichtlich.

Sofern eine bestimmte gewünschte Rad-/Reifenkombination nicht ausdrücklich im
Fahrzeugschein genannt ist, ist dringend zu empfehlen, vorab anderweitig die Eignung
bestätigen zu lassen (siehe Anlage). Im Regelfall wird bereits der Lieferant des Reifens auf
Nachfrage die entsprechenden Freigaben bzw. Empfehlungen der Fahrzeug- oder
Reifenhersteller zur Verfügung stellen. Dringend zu empfehlen ist aus meiner Sicht,
entsprechende Nachweise in Schriftform, z. B. der Betriebsanleitung des Fahrzeugs, beizufügen
und im Fahrzeug mitzuführen. Können weder der Hersteller des Fahrzeugs oder des Reifens für
die gewünschten Reifen an dem Fahrzeug eine Verwendungsmöglichkeit bestätigen, sollte die
Beratung eines Sachverständigen der Überwachungsorganisationen gesucht oder von einer
Umrüstung auf die gewünschten Reifen abgesehen werden. In diesem Zusammenhang sind
auch die Bestimmungen des § 19 Abs. 2 und 3 StVZO (Änderungen an im Verkehr befindlichen
Fahrzeugen; Erlöschen der Betriebserlaubnis) zu beachten.

Anliegend übersende ich Ihnen einen Auszug aus der EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeugs, die
vom KBA am 14.10.2010 erteilt wurde, in dem alle verwendbaren Rad-/Reifenkombinationen
aufgeführt sind. In Ihrem Fall ist die Variante 0508 für Ihr Fahrzeug maßgeblich.

Eine Reifenfabrikatsbindung besteht für Ihr Fahrzeug nicht. Für gewünschte Einträge in
die Zulassungsdokumente sind die Zulassungsbehörden (Ihre Zulassungsstelle vor Ort)
zu kontaktieren.
Dazu noch der erwähnte Auszug:
e1_2002_24_0217_08.pdf
Parallel dazu hat sich der Bekannte noch bei BMW erkundigt, dort eine ähnliche Aussage erhalten und wartet noch auf die Bestätigung des Gesprächsprotokolls.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Manfred
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Maxell1963
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#4 Beitrag von Maxell1963 »

Hallo Manfred,.

vielen Dank. Das hat doch jetzt mal Hand und Fuss und sollte auch die letzten Zweifler überzeugen.....
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Onedesign
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#5 Beitrag von Onedesign »

Hallo Maxell,

ich verstehe Deine letzte Aussage überhaupt nicht. Sorry ... .

In Deinen bisherigen Beiträgen stellst Du immer wieder klar, daß man keine Freigaben mehr braucht oder anderweitige Einträge im Schein/Brief.

Wenn ich das Schreiben der KBA so lese, wird dort explizit darauf hingewiesen, daß

- die Eignung der Bereifung nachzuweisen ist,

oder

- Eintragung des Reifentyps im Schein/Brief.

In meinen Augen steht dies Deiner Meinung erheblich entgegen.
klrapp
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#6 Beitrag von klrapp »

Hallo,
ich wills kurz machen.
Ich war letzte Woche mit meiner K1200R Sport, Bj. 2007, zur HU und da wurde für meine Bereifung, Michelin Pilot Power, die Freigabebescheinigung verlangt. Und was solls, ich hab die Bescheinigung immer unter der Bank. Wer sie sehen will kann sie sehen.
mfg
KD
K1300R, Bj 2015, S1000RR, Bj 2015
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Bergaufbremser
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#7 Beitrag von Bergaufbremser »

Was für ein Bürokratenquatsch! :roll:
Die angesprochene "Empfehlung" ist meineserachtens nicht des Pudels kern,
da jeder Fahrer grundsätzlich eigenverantwortlich handelt.
Wenn nun der Thenor aus dem Schreiben des KBA ist;
Das der Fzg. Führer dafür verantwortlich ist und nachzuweisen hat(Abs.3-5), das er korrekte- für den Betrieb einwandfreie Reifen montiert hat.
Dieser Nachweis sich in Form von Freigabebescheinigung (siehe Kollege Klrapp), oder Vermerk in der Betriebsanleitung
für TÜV oder Polizei zu belegen ist sprich mitzuführen ist, (für den der nicht den abnehmenden TÜV-Prüfer als Zeugen spazierenfahren will) oder wie in meinem Fall
bei nichtfreigegebenen Reifen (aber Reifenbindung im Schein) per nachträglicher TÜV Eintragung im Schein. Somit ist in der Tat auch für micht der Sachverhalt ziemlich klar
und bestätigt sowohl die Notwendigkeit der Eintragung, als auch die Aussage des TÜV-Prüfers bei meinem Fall.
Vielen Dank an dieser Stelle an Manfred! :wink:
Viele Grüße
Gerd
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Handi (inaktiv)
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#8 Beitrag von Handi (inaktiv) »

Bergaufbremser hat geschrieben:Das der Fzg. Führer dafür verantwortlich ist und nachzuweisen hat(Abs.3-5), das er korrekte- für den Betrieb einwandfreie Reifen montiert hat.
Das mit der Eigenverantwortlichkeit ist klar. Aber der Nachweis muß nicht zwangsläufig in einer Freigabebescheinigung eines Reifenherstellers oder des TÜV bestehen. Es genügt, wenn
  • die Reifendimension stimmt
  • der Reifen eine EU-Freigabe hat
  • der Tragfähigkeitsindex stimmt
  • der Geschwindigkeitsindex stimmt.
Nicht mehr und nicht weniger. Hierzu (heute noch in die Mailbox geflattert) die bereits erwähnte Stellungsnahme von BMW:
Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bei aktuellen BMW Motorrädern werden in den Fahrzeugpapieren keine
Reifenfabrikatsbindungen (Reifenprofilbindungen) mehr ausgewiesen. In der
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch
CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die
Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Ihrem Motorrad verwendeten
Reifendimensionen müssen immer mit den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten
Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der
EG-Übereinstimmungsbescheinigung übereinstimmen. Steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Motorrades eine
Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der
Hinweis "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" so wird von
BMW Motorrad empfohlen diese Reifen weiterhin zu verwenden.

Unter der Rubrik "Service - Bereifungsmöglichkeiten" auf unserer
Homepage unter http://www.bmw-motorrad.de finden Sie Reifenempfehlungen für Ihr BMW Motorrad.
Diese dort aufgeführten Reifen hat BMW Motorrad getestet und als verkehrssicher
eingestuft. Für alle dort nicht aufgeführten Reifen können wir keine Aussage bezüglich der
Fahreigenschaften treffen, da diese nicht von BMW Motorrad getestet wurden.

Ungeachtet dessen haben alle Reifenhersteller die Möglichkeit zusätzliche
Reifenfabrikate für Ihr BMW Motorrad freizugeben. Diese zusätzlich
freigegebenen Reifen finden Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Reifenherstellers.
Entsprechende Reifenfreigabebescheinigungen können dort heruntergeladen werden. Diese
Bescheinigungen sollten mitgeführt werden, eine Eintragung in der
Zulassungsbescheinigung Teil I ist aber nicht erforderlich.

Aus Gründen der Produkthaftung und Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen
wir generell nur Reifenpaarungen zu montieren, die von uns und/oder den Reifenherstellern
geprüft und freigegeben wurden.

Achten Sie beim Kauf von Reifen auch unbedingt darauf, dass der Reifen
eine Zulassung gemäß der ECE-Regelung hat. Die Kennzeichnung 75R - XXXX (XXXX = laufende
Zulassungsnummer des Herstellers) für die europäische Zulassung steht auf den Reifen.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller.

Mit besten Grüßen aus München
BMW Motorrad Direct

-------------------------------------------------------
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Vorstand: Norbert Reithofer, Vorsitzender,
Frank-Peter Arndt, Herbert Diess, Klaus Draeger,
Friedrich Eichiner, Harald Krüger, Ian Robertson
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Joachim Milberg
Sitz und Registergericht: München HRB 42243
--------------------------------------------------------
BMW spricht also ausdrücklich von einer *Empfehlung*.
Manfred
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Bergaufbremser
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#9 Beitrag von Bergaufbremser »

Moin Manfred,
na dann wird wohl in einem Kontrollfall ziemlich Nachschlag-Arbeit auf die Rennleitung zukommen.
Deine genannten Kriterien sind ja schnell kontrolliert, aber wer weiß schon ob der Reifen dann auch freigegeben ist, oder von BMW "empfohlen wird?
Das erleichtert zwar offensichtlich das leben der Moppedfahrer, aber sicher nicht das der Polizei.
Allein schon deshalb müßten die Grünen wahrscheinlich dann VW-Bus fahren. :lol:
Und bei Leuten wie mir die einen anderen Reifen fahren möchten bleibt alles beim alten. :wink:
Viele Grüße
Gerd
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dirk v
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#10 Beitrag von dirk v »

Bergaufbremser hat geschrieben:
na dann wird wohl in einem Kontrollfall ziemlich Nachschlag-Arbeit auf die Rennleitung zukommen.
....
Das erleichtert zwar offensichtlich das leben der Moppedfahrer, aber sicher nicht das der Polizei.
Allein schon deshalb müßten die Grünen wahrscheinlich dann VW-Bus fahren. :lol:
Ätsch!
Falsch geraten!

Die Polizei muss überhaupt und gar nichts nachschlagen!
Die schicken Dich nach Hause und Du darfst am nächsten Tag auf dem Revier antanzen und den Nachweiß auf den Tisch legen. Oder eine Mängelanzeige im Empfang nehmen.

Du bist verpflichtet als Fahrzeugführer jederzeit nachweisen zu können, dass alles im Rahmen des erlaubten ist.
Genau dafür gibts Fahrzeugbriefe, Fahrzeugscheine und Freigaben.

Ich packe ganz einfach das Din-A4 Blatt mit der Freigabe zum Fahrzeugschein!
Dadurch wird mein Leistungsgewicht nicht wirklich schlechter.
Aber ich spare mir sinnlose Diskussionen und Ausflüge zur Polizeistation ein und der TÜV ist auch happy.

Wer meint eine Extrawurst braten zu müssen, der darf sich auch über Extrazeitaufwand und Extratouren samt Extrabehandlung nicht wundern.
Wir leben hier nun mal in Deutschland und nicht in einem Land am Rande des Mittelmeeres.

Dirk
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Maxell1963
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#11 Beitrag von Maxell1963 »

Auch wenn es jetzt schon 100x diskutiert wurde, sind wohl einige immer noch nicht überzeugt, aktuell gibt es wieder einen Beitrag in der Zeitung

In der aktuellen Ausgabe von PS Mai/2011 wird auch noch mal Stellung zu diesem Thema bezogen: Die EU Komission hat erklärt, dass Reifenfabrikatsbindungen unzulässig sind. Demzufolge werden seit dem 1.3 2000 keine Bindungen mehr eingetragen, weil sie eine "nicht hinnehmbare Handelsbarriere darstellen"

Bridgestone - wie auch BMW - sagt in der PS Ausgabe folgendes:
"Die derzeit noch vorhandenen Eintragungen haben keine direkte Rechtswirksamkeit und sind als Empfehlung zu betrachten"

Ich persönlich meine, dass es sicher kein Fehler ist, einen Reifen mit Freigabe zu fahren, aber ich persönlich habe mich davon verabschieden. Natürlich wird es immer wieder Leute geben, die glauben, im Falle eine Unfalls .... etc ..etc.... Aber deutlicher als alle zusammengetragenen Fakten wird Rechtsprechung niemals sein.

PS sagt selbst, dass im Notfall der Fahrer feststellen muss, dass ein "Reifen mit dem eigenen Motorrad funkioniert. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass sein Bike auf passenden Sohlen steht, SOLLTE weiterhin der Freigabe eines Hersteller vertrauen.

"Sollte" ist doch eindeutig genug. Ich finde, wer jetzt noch zweifelt, den wird man sowieso von gar nichts überzeugen können.

Und was soll denn auch passieren?? Ein beliebiger Markenreifen wird sicher nicht dazu führen, dass der Reifen platz oder man aus der Kurve fliegt. Das schlimmste, was passieren kann, dass sich ein "falscher" Reifen nicht gut anfühlt, vielleicht nicht sauber gerade aus läuft, sich nicht homogen oder kippelig anfühlt
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Handi (inaktiv)
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#12 Beitrag von Handi (inaktiv) »

Maxell1963 hat geschrieben:Und was soll denn auch passieren?? Ein beliebiger Markenreifen wird sicher nicht dazu führen, dass der Reifen platz oder man aus der Kurve fliegt.
Das sicher weniger.
Maxell1963 hat geschrieben:Das schlimmste, was passieren kann, dass sich ein "falscher" Reifen nicht gut anfühlt, vielleicht nicht sauber gerade aus läuft, sich nicht homogen oder kippelig anfühlt
Da muß ich Dir ernsthaft widersprechen! Hast Du bei hoher Geschwindigkeit schon mal Pendeln erlebt? Solche Fahrzustände können einen Fahrer ganz schnell überfordern und dann fliegst Du i.d.R. unweigerlich ab (ich kenn jemand persönlich, dem das passiert ist). Und soweit ich von einem Michelin-Reifeningenieur in Erfahrung bringen konnte, sind es genau diese Test bei Hochgeschwindigkeit und auch mit voller Beladung, die da gemacht werden. Damit eben genau das nicht passiert. So ganz an der Haaren herbeigezogen sind diese Freigaben nicht. Und auf die Gefahr hin, daß ich mich zum x-ten Mal wiederhole: D ist das einzige Land ohne generelle Geschwindigkeitsbeschränkung, d.h. man darf legal Höchstgeschwindigkeit fahren. In anderen Ländern mit Beschränkungen auf i.d.R. 130 wird es sicher keine Probleme geben, aber auf dt. Autobahnen mit > 200 km/h können durchaus Probleme auftreten.
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Maxell1963
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#13 Beitrag von Maxell1963 »

bezüglich Pendeln hast du sicher recht... habe ich das letzte mal allerdings auf einer XJ900 in den 80ern erlebt... ab da bin ich dann auf BMW umgestiegen.... Die alten Gold Wing Geschichten kennen vermutlich die meisten..

aber glaubst Du, dass es möglich ist, eine K mit, nein DURCH einen aktuellen modernen Reifen wirklich zum Pendeln zu bringen?? Wobei die Reifen von den Maßen, Gewichts - und Geschwindigkeitsindex schon passen sollten....
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Handi (inaktiv)
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#14 Beitrag von Handi (inaktiv) »

Vorstellen kann ich mir das durchaus. Nicht umsonst haben die neuen Ks am Anfang noch einen Lenkungsdämpfer spendiert bekommen. Und ich hab mit der K12RS und einem Dunlop-Reifen auch schon mal Pendeln erlebt. *Trotz* Freigabe!
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Thomas
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#15 Beitrag von Thomas »

Habe mein Mopped gerade über den TÜV gebracht und dort die Reifenfrage gestellt.
Antwort ohne wenn und aber: Ohne Freigabe bzw. Einzeleintragung gibt es keine Plakette.
Damit ist die Angelegenheit für mich beantwortet.
Und im Falle eines Falles muss ich dann auch einen Gutachter bzw. die Versicherung nicht fürchten.
Rückwärts verstehen und vorwärts leben!
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Handi (inaktiv)
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#16 Beitrag von Handi (inaktiv) »

Stimmt - war letztens ja auch beim TÜV und der Prüfer hat mich nach der Freigabe gefragt ...
Manfred
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Maxell1963
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#17 Beitrag von Maxell1963 »

der Pipo war bei mir Werksseitig drauf, ich ´abe gar keine Freiá be.... und nu?

schickt der mich jetzt wieder nach Hause??
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#18 Beitrag von Frank@Pfalz »

Maxell1963 hat geschrieben: ich ´abe gar keine Freiá be.... und nu?
Einfach runterladen, und mitführen ...... (die 720er Freigabe)
viewtopic.php?p=436393#p436393

:wink:
_____________________
Gruß
Frank
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Michael (GF)
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#19 Beitrag von Michael (GF) »

Thomas hat geschrieben:Habe mein Mopped gerade über den TÜV gebracht und dort die Reifenfrage gestellt.
Antwort ohne wenn und aber: Ohne Freigabe bzw. Einzeleintragung gibt es keine Plakette.
Ist ja lustig... war gerade am Dienstag bei der Zulassungsstelle zwecks Umschreibung. Dort hat mir der nette Herr deutlich zu verstehen gegeben, dass ich lediglich die im COC genannte Reifengröße beachten müsste und nur Reifen EINES Herstellers montieren dürfe..... , mache ich das, = keine Freigabe erforderlich.

Zwei "offizielle" Stellen..... zwei Aussagen.......... :?
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?

Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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Jörg54
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#20 Beitrag von Jörg54 »

Hallo,

habe mir gerade die Metzeler Seite angesehen und war erfreut über die Mitteilung:
"14/06/2011 - DE
Roadtec Z8 Interact™ jetzt auch für BMW K-Modelle freigegeben"

Auf meine eMail-Anfrage wo ich mir die Freigabe herunterladen kann (K1300GT) kam nachfolgende nette Antwort:

"vielen Dank f r Ihre Anfrage und Ihr Interesse am neuen Metzeler Roadtec Z8 Interact.

Eine Freigabe f r die von Ihnen gew nschte Reifenkombination ist noch nicht verf gbar. Es ist momentan nicht m glich Ihnen eine Auskunft zu geben, wann das Freigabeverfahren abgeschlossen sein wird. Bitte haben Sie Verst ndnis, dass wir Ihnen derzeit als einzige M glichkeit zur Reifeneintragung die Einzelabnahme durch einen anerkannten Sachverst ndigen anbieten k nnen. Der Reifenhersteller kann hierzu nur die technischen Daten der Reifen bescheinigen. Gerne senden wir Ihnen die entsprechenden Datenbl tter auf Wunsch per Post oder Fax zu. Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer zust ndigen T V/Dekra-Stelle in Verbindung....)

Dabei wollte ich keinen Aufwand betreiben, sondern die Ankündigung Pirellis auf der Internetseite wörtlich nehmen und mir die Freigabe zusenden lassen (oder selbst herunterladen).

Jörg
Wenn Gott gewollt hätte, daß wir laufen
hätte er die Motorräder nicht nachgereicht
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#21 Beitrag von Frank@Pfalz »

Hi Jörg,

für die 13er GT sind
Metzeler Roadtec Z6 (vorne mit Kennung C, hinten mit Kennung K) und
Bridgestone BT020 oder BT023 freigegeben.

Die Freigaben findest Du hier im Forum :wink:

bei Pirelli, Dunlop und Michelin findest Du leider gar nichts :shock:
_____________________
Gruß
Frank
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Jörg54
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#22 Beitrag von Jörg54 »

Hallo Frank,

danke für den Hinweis, ich wollte nur die vollmundige Ankündigung von Metzeler (Pirelli) nutzen und vom Z6 auf den Z8 aufrüsten. Soll ja bessere Eigenschaften haben.

Die Werbeaussagen eilen der Wirklichkeit manchmal sehr voraus.

Jörg
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hätte er die Motorräder nicht nachgereicht
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#23 Beitrag von Bergaufbremser »

Frank@KS hat geschrieben:Hi Jörg,

für die 13er GT sind
Metzeler Roadtec Z6 (vorne mit Kennung C, hinten mit Kennung K) und
Bridgestone BT020 oder BT023 freigegeben.

Die Freigaben findest Du hier im Forum :wink:

bei Pirelli, Dunlop und Michelin findest Du leider gar nichts :shock:
Ich darf vielleicht ergänzen, das es möglich ist
einen PiRo3 auf der 13erGT zuzulassen (Fzg.schein mit Eintragung liegt vor).
Den Z8 hatte ich auch in Erwägung gezogen, aber damals hatten leider nicht mal die Schwestermodelle eine Freigabe dafür. :(
Für dem Michelin allerdings schon. :wink:
Viele Grüße
Gerd
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Maxell1963
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#24 Beitrag von Maxell1963 »

Handi hat geschrieben:Stimmt - war letztens ja auch beim TÜV und der Prüfer hat mich nach der Freigabe gefragt ...

dann hat sich der Prüfer geirrt. Habe eben ein halbstündiges Gespräch mit dem TÜV Hessen. Der Sachverständige hat folgende Auskunft
Für die aktuelle K1300S gibt es definitiv keine Reifenbindung. JEDER KANN DRAUF MACHEN, WAS VON GRÖSSE, TRAGFÄHIGKEITSINDEX UND GESCHWINDIGKEIT PASST!

Da gibt es kein WENN UND ABER, keine Haftungsproblem, gar nix. Nicht bei einem Unfall, nicht beim der TÜV Prüfung.. gar nicht. Er hat aber betont, dass er sich den Fall jetzt für die K1300S angeschaut hat und dies nicht unbedingt für alles andere Motorräder gilt. Für einige hier war das vorher schon klar, andere haben trotzdem noch gezweifelt. Wie gesagt. DAS GILT NICHT für alle Motorräder. Interessanterweise hat der Sachverständige selbst eine 1200er GS aus 2004, da gibt es eine Bindung!!??


Wer von mir Namen und Telefonnummer des Sachverständigen haben möchte, PN an mich......
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Michael (GF)
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Re: Nochmal Freigaben bzw Eintragungen

#25 Beitrag von Michael (GF) »

Hier mal ein Artikel zum Thema:

sind Freigaben nötig?
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?

Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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