Maxell1963 hat geschrieben:
wie beschrieben, wird dieser Satz ja von jeder Zulassungsstelle einfach reingedruckt.
Das entscheidende scheint mir die "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" zu sein. Da muss man bei Ziffer 52 rein schauen. Wenn da nichts drin steht, braucht man keine Freigabe, keine Bescheinigung. Da braucht man nix
So ist es. Das CoC (EG-Überein...) ist jetzt Teil der Zulassung. Nach allem, was vorher geschrieben und gemailed wurde, ist die Wahl des Reifenherstellers frei, solange sein Produkt den übrigen Kriterien des CoC entspricht.
Bei mir heißt das konkret (K1300S):
Unter Ziffer 32, der Reifengröße, steht: vorn 120/70, hinten 190/55
Unter Ziffer 50 steht als Zusatz: No32: Reifenpaar. nur von einem Herst. zul.
Damit ist für mich eindeutig:
1. Die Reifengröße ist festgelegt - 190/50 wäre unzulässig
2. Keine Reifen von verschiedenen Herstellern, dagegen wäre eine Kombination aus Michelin Pilote Road2 CT und Power Pure möglich, wenn ich es denn wollte.
3. Die Wahl des Herstellers ist frei.
Selbst, wenn der TÜV evtl. etwas übersieht (z.B. andere Reifengröße) würde ich es aus versicherungstechnischen Gründen nicht wagen, die Punkte 1 bis 3 zu ignorieren.
Warum sollte ich auch ?????
(Die TÜV's und DEKRA's werden sicher weiter Reifenfreigaben - auch für die neuen Maschinen - produzieren, denn das ist ja ein lukratives Geschäft).