Dunlop Roadsmart

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Spreetourer
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Dunlop Roadsmart: keine Freigabe mehr für GT?

#51 Beitrag von Spreetourer »

Hallöle,

ich brauche dringend neue Pellen für meine K 1200GT (Bj. 2007) und tendiere dabei zu dem hier mehrheitlich gelobten Roadsmart. Aaaaaber: im Reifenfinder auf der Dunlopseite (http://dunlop-tires.com/dunlop_dede/mc/ ... /index.jsp) wird die GT im Auswahlfenster zur Eingabe des Motorradmodells gar nicht (mehr?) angezeigt/angeboten! Bedeutet das die Rücknahme der Freigabe?

Andererseits aber kann man sich immer noch die Freigabebescheinigung runterladen bei
http://dunlop-tires.com/dunlop_dede/Ima ... -30701.pdf

Dabei ergibt sich aber die Frage: Was soll ich meinem Händler sagen, welche Roadsmartausführung (Code-Nummer) er bestellen soll? Für das Hinterrad gibts wohl nur ein Modell, aber für das Vorderrad *120/70ZR17 (58W)* werden 4 verschiedene Varianten angeboten.
Siehe: http://dunlop-tires.com/dunlop_dede/mc/ ... dsmart.jsp

Welche ist richtig?

Ich hoffe, hier kann jemand etwas Licht in's Dunkel bringen, danke schon mal.

Grüße aus dem Spreewald!
Klaus
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- Klaus -
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bmwbademen
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Re: Dunlop Roadsmart

#52 Beitrag von bmwbademen »

Wenn für Dein Mope eine Zusatzkennung erfroderlich wäre, stände es auch in der Freigabe.
Die Freigabe sagt eindeutig : Ohne Zusatzkennung....
Gruß aus Borken
Detlef Plein
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Spreetourer
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Re: Dunlop Roadsmart

#53 Beitrag von Spreetourer »

bmwbademen hat geschrieben:Danke, hat sich aber ungewollt und auf andere Weise erledigt. Als ich nämlich kurz vorhin die Dunlop-Reifen bei meinem :D bestellen wollte, meinte der nur kurz: warum keine MPR2? Ich: "Weil der IMHO in D keine Freigabe für die GT ab 06 hat." "Quatsch, hier habe ich eine!" Und zack ... war der MPR2 bestellt. :P

So hat der Roadsmart noch eine Chance für später. 8)
Klaus
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Maxell1963
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Re: Dunlop Roadsmart

#54 Beitrag von Maxell1963 »

vielleicht ist das ja übersehen worden, aber ich sage es einfach noch mal: Du brauchst für deine GT keine Freigabe mehr. Das sind alles nur Empfehlungen. Es muss stimmen Format, Geschwindigkeits. und Gewichtsklasse, dann kannst du drauf machen, was du willst.

REIFENFREIGABEN SIND BEI AKTUELLEN BMW MOTORRÄDERN GESCHICHTE UND NICHT MEHR NOTWENDIG!"
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bmwbademen
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Re: Dunlop Roadsmart

#55 Beitrag von bmwbademen »

Maxell1963 hat geschrieben:vielleicht ist das ja übersehen worden, aber ich sage es einfach noch mal: Du brauchst für deine GT keine Freigabe mehr. Das sind alles nur Empfehlungen. Es muss stimmen Format, Geschwindigkeits. und Gewichtsklasse, dann kannst du drauf machen, was du willst.

REIFENFREIGABEN SIND BEI AKTUELLEN BMW MOTORRÄDERN GESCHICHTE UND NICHT MEHR NOTWENDIG!"
Sehe ich aber anders:

Vor ca. 6 Monaten habe ich an das Verkehrsministerium geschrieben weil in einem anderen Forum behauptet wird die Reifenbindung bei Zweirädern wäre hinfällig.
Nach ein paar Wochen noch einmal nachgehakt :

Nach nunmehr 6 Wochen möchte ich noch einmal an meine Anfrage erinnern.
So eine Frage/Entscheidung wird jedem Motorradfahrer/Reifenhändler zugemutet und diejenigen die solche Regelungen erlassen können sie nicht deuten ?
Noch mal in Kurzformat
Gibt es für Motorräder in der BRD anders als im Rest der EU eine Fabrikatsbindung für die Motorradreifen, oder müssen nur die techn. Dinge wie Größe, Traglast und Geschwindigkeitsindex erfüllt werden.
Und bevor die Antwort kommt "In Deutschland darf man ja schneller fahren wie z.B. in Italien" Warum darf dann der Italienische Motorradfahrer mit seinen "egal was für welche" Reifen ebenfalls in der BRD auf der Autobahn schneller fahren wie in seiner Heimat ?
Wäre schön wenn ich kurzfristig eine Antwort bekommen würde
Viele Grüße aus Borken
Detlef Plein

Die Antwort die ich Euch auch nicht vorenthalten möchte:


Sehr geehrter Herr Plein,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich aufgrund der Vielzahl eingehender Anfragen das Antwortschreiben verzögert hat.

Sehr geehrter Herr Plein,
sind in den Fahrzeugpapieren von Motorrädern Beschränkungen bei den Reifen in Form einer Fabrikats- oder Typbindung enthalten, muss bei Reifenersatz wieder der angegebene Reifen aufgezogen werden. Ob Fahrzeuge über nationale oder internationale Genehmigungsverfahren in den Verkehr kommen, ist nicht relevant. Sind im Laufe des Fahrzeuglebens weitere Reifenfabrikate oder Reifentypen vom Reifen- oder Motorradhersteller freigegeben worden, dürfen auch diese Reifen gefahren werden. Für die Freigaben werden Herstellerbestätigungen er-stellt, die von den Reifenherstellern über das Internet bezogen werden können.

Die vorgenommene Beschränkung erfolgt nicht willkürlich, sondern stützt sich auf das geltende Recht ab. Gemäß der Rahmenrichtlinie 2002/24/EG, Artikel 7 Abs. 3, können Beschränkungen in einer Genehmigung aufgenommen werden, die bezogen auf Reifen, Fabrikat und Typ im Bauartgenehmigungsbogen gemäß 97/24/EWG, Kapitel 1 Anhang III, Anlage 2, Anschnitt II zur Sicherung der fahrdynamischen Stabilität ausgewiesen werden..
Richtig ist, dass bei Reifen für mehrspurige Fahrzeuge die Fabrikatsbindung entfallen ist. Gründe für die unterschiedliche Verfahrensweise sind:

1. Unterschiedliches Recht.

Reifen für mehrspurige Fahrzeuge werden nach der Richtlinie 92/23/EWG-, Reifen für Motorräder nach der Richtlinie 97/24/EG genehmigt.

2. Unterschiedliche technische und physikalische Bedingungen.

Die Fahrstabilität von Motorrädern ist ein entscheidendes Sicherheitskriterium. Definiert wird der Begriff "Fahrstabilität" als Störungsunempfindlichkeit des Motorrades im gesamten Geschwindigkeitsbereich. Im Gegensatz zum Zweispurfahrzeug, befindet sich das Motorrad bei niedrigen Geschwindigkeiten im labilen Gleichgewicht und wird nur bei zunehmender Fahrgeschwindigkeit rein dynamisch stabilisiert.

Das fahrdynamische Verhalten wird durch die Eigenschaften der einzelnen Fahrzeugbauteile und deren Zusammenspiel bestimmt. Zu den charakteristischen Größen zählen Gewichte, Schwerpunktlagen, Trägheiten, Steifigkeiten, Dämpfungseigenschaften, aerodynamische Kennwerte sowie geometrische Daten.

Der Motorradreifen hat als fest integriertes Konstruktionselement wichtige Funktionen zu erfüllen. Alle auftretenden dynamisch veränderlichen Kräfte müssen über den Kraftschluss mit der Fahrbahn übertragen werden. Hierbei sind die Anforderungen beim Einspurfahrzeug aus Gründen seiner Fahrdynamik komplexer als bei anderen Fahrzeugarten.

Bislang hat man drei Stabilitätsstörungen, das Kippen, Flattern und Pendeln beim Zweirad unterschieden. In jüngerer Zeit kam das Lenkerschlagen hinzu. Das Flattern ist bei Motorrädern im Geschwindigkeitsbereich von 40 bis 100 km/h von Bedeutung. Dabei handelt es sich um reine Schwingungen des Lenksystems. Grundsätzlich ist jedes nachlaufgeführte Rad (Kraftradvorderrad) von diesem Phänomen betroffen.
Beim Pendeln handelt es sich um eine kombinierte Roll- und Gierbewegung des gesamten Motorradrumpfes, wobei das Lenksystem gegenphasig um die Lenkachse schwingt.
Der Motorradreifen hat als wichtiges federndes und dämpfendes Element beim Abbau dieser gefährlichen Fahrzeugschwingungen eine wesentliche Funktion.

In Anbetracht oben genannter Bedingungen wird auch weiterhin im Sinne der Verkehrssicherheit an der Möglichkeit festgehalten, Beschränkungen beim Fahrzeug in Form von Fabrikats-/Typbindungen bei Reifen für einspurige Fahrzeuge vorzunehmen.

Zur weiteren Information ist eine Kopie der Verkehrsblattverlautbarung zu diesem Thema angelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Alexander Dürnagel



Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: http://www.bmvbs.de


http://www.reifenausborken.de/verkehrsverordnung.pdf


_________________
Gruss aus Borken, Detlef
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Gruß aus Borken
Detlef Plein
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Dietmar Hencke
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Re: Dunlop Roadsmart

#56 Beitrag von Dietmar Hencke »

bmwbademen hat geschrieben: In Anbetracht oben genannter Bedingungen wird auch weiterhin im Sinne der Verkehrssicherheit an der Möglichkeit festgehalten, Beschränkungen beim Fahrzeug in Form von Fabrikats-/Typbindungen bei Reifen für einspurige Fahrzeuge vorzunehmen.
_________________
Gruss aus Borken, Detlef
http://www.motorradreifen-borken.de
Das widerspricht nicht der vorherigen Aussage und vielen Beiträgen hier und an anderen Stellen.

Wenn in den KFZ-Papieren keine Beschränkungen eingetragen sind, reicht es, die Angaben in der CoC oder KFZ-Schein zu respektieren.

In meinen Papieren stehen z. B. lediglich die Reifenabmessungen drin. Ich brauche also definitiv für meine K1300S keine Reifen-Freigabe eines Herstellers mehr solange die Abmessungen stimmen, was mir von der Polizei vor kurzem bestätigt wurde.

Schaue also jeder einfach genau in seine Papiere !
Außerdem steht es jedem frei, nach einer "Reifen-Freigabe" für sein Moped zu suchen und diese evtl. zu finden. :lol: :lol: :lol:
Gruß Dietmar

Aktuell: Kawa Z1000SX silber      
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Spreetourer
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Re: Dunlop Roadsmart

#57 Beitrag von Spreetourer »

Dietmar Hencke hat geschrieben:Außerdem steht es jedem frei, nach einer "Reifen-Freigabe" für sein Moped zu suchen und diese evtl. zu finden. :lol: :lol: :lol:
Stimmt! Mein Dealer hat meiner GT von 07 soeben neue MPR2 aufgezogen und eine Freigabe dafür beigelegt, obwohl Michelin gar keine mehr ausstellt bzw. zurückgezogen hat.

Klaus
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