Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis

Alles was es an und um die LT zu schrauben gibt
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Dieter Siever
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Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis

#1 Beitrag von Dieter Siever »

Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis

Ab dem 17.06.2003 müssen alle zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge beim erstmaligen Inverkehrbringen den Anforderungen der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 8 entsprechen. Dies gilt auch für elekrotechnische Bauteile und Geräte, die in Fahrzeugen neu eingebaut werden! Zur Bescheinigung der Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) dient eine "e"-Kennzeichnung. Wer nach dem 17.06.2003 nicht "e"-zertifizierte Bauteile oder Geräte in sein Motorrad einbaut, riskiert den Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)!

Das könnte beim TÜV fast alles sein was wir so ans Moppet schrauben.

Dieter
Grüße Dieter - Mod: K1200LT, Admi: Wiki
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1. LT, Bordellrot 1990
2. LT, Elektric-orange-met. 2005

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